Landesregierung beschließt Umwandlung der
 Wirtschaftsservice Burgenland AG in eine GmbH

 

erstellt am
28. 01. 15
11.00 MEZ

Umwandlung ermöglicht verbesserte Strukturen, Sparsamkeit und mehr Effizienz
Eisenstadt (blms) - Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 27.01. die Umwandlung der Wirtschaftsservice Burgenland AG (WiBAG) in eine GmbH einstimmig beschlossen. Die WiBAG ist eine 100%ige Tochter der Burgenländischen Landesholding GmbH (BLH). Konkret wurde mit dem heutigen Beschluss die Geschäftsführung der Burgenländischen Landesholding GmbH angewiesen, alle erforderlichen Beschlüsse zur formwechselnden Umwandlung der WiBAG in eine „Wirtschaft Burgenland GmbH – WiBuG“ herbeizuführen. Voraussetzung dafür ist die Änderung des Burgenländischen Wirtschaftsförderungsgesetzes 1994, welche als nächster Schritt im Landtag behandelt werden soll.

Landeshauptmann Hans Niessl spricht vom einem „wirtschaftspolitisch enorm wichtigen Schritt für das Burgenland“, der verbesserte Strukturen, Sparsamkeit und eine Effizienzsteigerung ermögliche. Die Umwandlung bringe dem Land steuerliche Vorteile. „Wir brauchen Wachstum, mehr Beschäftigung für Burgenländerinnen und Burgenländer sowie Ausbildung für junge Menschen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen wir in punkto Ansiedlungen, Beteiligungen und Förderungen bestmöglich aufgestellt sein“, betont der Landeshauptmann. Dieser Schritt werde dazu beitragen, dass das Burgenland seine positive Entwicklung fortsetzen kann.

„Nachdem aus verfassungsrechtlichen, aber auch steuertechnischen Gründen Handlungsbedarf bestanden hat, haben wir eine Arbeitsgruppe sowie einen prominent besetzten Beirat eingesetzt, der eine gesetzeskonforme Umstrukturierung der WiBAG vorbereiten sollte, und zwar unter besonderer Bedachtnahme auf eine Effizienzsteigerung des Förderwesens. Mit dem heutigen Beschluss machen wir den Weg frei für eine Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung, die den Wirtschaftsstandort Burgenland nachhaltig stärkt. Nach erfolgter Umwandlung werden auch die Kompetenzen im Förderwesen entsprechend geregelt“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Franz Steindl.

Die 1994 gegründete WiBAG hält Beteiligungen und ist als Förderstelle des Landes für Wirtschaftsförderungen sowie für Standortmarketing und Betriebsansiedlungen zuständig. Im Mai 2014 hat die Landesregierung den Auftrag erteilt, eine umfassende Evaluierung der Landesbeteiligungen unter Bedachtnahme auf die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen durchzuführen. Ein erster Bericht dazu wurde im Juli 2014 von der Landesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit dem heutigen Beschluss erfolgt nunmehr der erste Umsetzungsschritt – die Umwandlung der WiBAG in die WiBuG. Zudem entspricht dieser Schritt auch einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, demzufolge die Steuerungsfunktion durch die Landesregierung als Eigentümer verlangt wird.

 

 

 

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