Wiener Gipfel zur Bekämpfung von
 Lohn- und Sozialdumping

 

erstellt am
09. 02. 15
11.00 MEZ

Wien (bmask/pid) - Ende 2014 hat der Nationalrat eine Gesetzesnovelle zur Bekämpfung von Lohn-und Sozialdumping beschlossen, die seit 1. 1. 2015 in Kraft ist. Um zu gewährleisten, dass das Gesetz in Wien so effizient wie möglich umgesetzt werden kann, haben Sozialminister Rudolf Hundstorfer und die Wiener Vizebürgermeisterin Renate Brauner am 09.02. zu einem Sozialpartnergipfel eingeladen. Am Gipfelgespräch nahmen neben den Sozialpartnern die kontrollierenden Behörden Finanzpolizei, Wiener Gebietskrankenkasse, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse - BUAK sowie VertreterInnen des Magistrats der Stadt Wien teil. Ziel dieses Treffens war es, gemeinsam die neuen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Sozialbetrug und Wettbewerbsverzerrung zu erörtern und gleichzeitig die verstärkte Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in die Wege zu leiten.

Brauner sieht "Schulterschluss von Bund, Stadt und Sozialpartnern gegen Schwarzarbeit und schwarzes Unternehmertum"
"Lohn- und Sozialdumping ist Betrug an der Allgemeinheit. Schwarzarbeit und schwarzes Unternehmertum sind nicht zu tolerieren. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass durch Schwarzarbeit nicht weitere Arbeitsplätze vernichtet werden, sondern dass die Menschen anständige Jobs mit guter Entlohnung und sozialer Absicherung bekommen", betont Vizebürgermeisterin Renate Brauner. "Bei der Bekämpfung von Sozialdumping geht es zum einen um die Selbstverständlichkeit, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf die ihnen zustehende kollektivvertragliche Entlohnung haben. Wir wollen zum anderen auch im Interesse der Wiener Wirtschaft verhindern, dass sich einzelne Unternehmen durch Lohn- und Sozialdumping einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seriösen Unternehmen verschaffen. Deswegen ist es uns enorm wichtig, in einem Schulterschluss zwischen Bund, Stadt und Sozialpartnern gemeinsam Strategien festzulegen, damit die neuen gesetzlichen Bestimmungen in Wien auch voll greifen können", so die Wiener Vizebürgermeisterin.

Hundstorfer: "Gesetzesreform bringt wesentliche Verbesserungen und unterbindet unlauteren Wettbewerb"
"Mit dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz unterbinden wir unlauteren Wettbewerb und schaffen faire Bedingungen für alle in Österreich aktiven Betriebe", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Mit der Novelle wird Lohn- und Sozialdumping noch besser als bisher bekämpft werden. Unterentlohnung ist kein Kavaliersdelikt und gehört mit aller gebotenen Härte verfolgt."

Die Gesetzesreform im Detail
Die wesentlichen Punkte der Gesetzesreform im Detail: Die Novelle beinhaltet eine Ausweitung der behördlichen Lohnkontrolle. Davor wurde lediglich der Grundlohn kontrolliert. Neu ist die Einbeziehung aller Entgeltbestandteile in die Lohnkontrolle. Das sind z.B. Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Zulagen wie Gefahren-oder Nachtarbeitszuschläge und Überstundenzuschläge.
Die Verwaltungsstrafen bei fehlenden Lohnunterlagen sind erhöht worden. Lohnunterlagen müssen jederzeit bei Kontrollen einsehbar sein. Ist das nicht der Fall, wurden bisher 500 bis 5.000 Euro verhängt; das ist deutlich weniger als die Strafe bei nachgewiesener Unterentlohnung. Mit anderen Worten, es kam bislang den Unternehmen billiger, die Unterlagen gar nicht bereit zu halten. Das Strafniveau ist nunmehr auf jenes für Unterentlohnung angehoben worden und macht künftig zwischen 1.000 bis 10.000 Euro aus. Die Strafe wegen Nichtbereithalten der Lohnunterlagen ist pro Arbeitnehmer/in zu verhängen, für den/die die Lohnunterlagen nicht bereitgehalten werden (bisher: Strafe pauschal pro Arbeitgeber, d.h. max. 5.000 Euro).

Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz vorliegt und Vollstreckungsschwierigkeiten zu erwarten sind (weil Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat), können die Verwaltungsbehörden einen vorläufigen Zahlungsstopp des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer verhängen. D.h. der Auftraggeber darf zunächst den restlichen Werklohn nicht mehr leisten. Binnen drei Tagen hat die Behörde dann zu entscheiden, ob der Auftraggeber anstelle des Zahlungsstopps eine Sicherheitsleistung zu erlegen hat. Anstelle eines Zahlungsstopps kann von den Kontrollbehörden auch eine vorläufige Sicherheit - beispielsweise auch Sachleistungen wie Baumaschinen - verlangt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung in Verbindung mit Vollstreckungsschwierigkeiten - Auftragnehmer hat seinen Sitz im Ausland - vorliegt.

Es besteht auch eine Informationspflicht an die ArbeitnehmerInnen. Wenn aufgrund von Unterentlohnung ein Strafbescheid gegen den Arbeitgeber vorliegt, müssen die betroffenen ArbeitnehmerInnen darüber informiert werden. Zudem wurde die Verjährung im Fall des Lohndumpings neu geregelt. Bisher verjährte das Delikt der Unterentlohnung kaum, da die Verjährungsfrist von einem Jahr erst begann, wenn nachgezahlt wurde. Nun wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre ausgedehnt und beginnt mit Fälligkeit des Entgelts.
Der Auftraggeber muss nach dem Bundesvergabegesetz Auskunft verlangen, ob gegen den Auftragnehmer eine rechtskräftige Bestrafung nach dem LSDB-G vorliegt. Da sich das Entgelt aus vielen Bestandteilen zusammensetzt, die nun alle kontrolliert werden, können dem Arbeitgeber mitunter Fehler bei einzelnen Abrechnungen passieren, die nicht gleich zu einer Bestrafung führen sollen. Die Behörde kann daher jetzt bei geringfügiger Unterentlohnung Nachsicht von der Strafe üben.

AK - Präsident Kaske: "Für faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sorgen"
"Ein Gesetz ist erst umgesetzt, wenn es durchgesetzt ist", fordert AK Präsident Rudi Kaske, dass "es auf keinem Fall bei Absichtserklärungen bleiben darf. Unsere gemeinsamen Vorhaben sind rasch und effizient umzusetzen. Wir müssen für faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sorgen. Fair für die ArbeitnehmerInnen, die hier leben und arbeiten, fair für die, die zum Arbeiten kommen und fair für die kleinen und mittleren Gewerbebetriebe, die sich an das Arbeits- und Sozialrecht halten."

IV-Wien Präsident Hesoun: "Umsetzung des Gesetzes sinnvoll und effizient handhaben"
IV-Wien-Präsident Wolfgang Hesoun betont die Unterstützung der Industriellenvereinigung Wien für "wirksame Maßnahmen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Es ist in unser aller Interesse, unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und faire Bedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen zu schaffen." Die Umsetzung des Gesetzes solle nun sinnvoll und effizient gehandhabt werden. "Es ist dringend geboten ein Mehr an Bürokratie für seriös wirtschaftende Unternehmen zu vermeiden. Unternehmen brauchen ausreichend Flexibilität zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit", so Hesoun.

ÖGB Vizepräsidentin Anderl: " ÖGB setzt sich vehement für gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ein"
ÖGB Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende Renate Anderl: "Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass wir nicht mehr nur nationale Arbeitsmärkte haben, sondern auch einen europäischen Arbeitsmarkt. Der ÖGB setzt sich vehement für das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" ein. Das österreichische Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz ist ein extrem wirksames Instrument, um ganz entschieden gegen jene Unternehmen vorzugehen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre kollektivvertraglich geregelten Löhne und Gehälter vorenthalten, um sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das geht nicht nur auf Kosten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der Unternehmer, die sich an die Gesetze halten. Dieses Vorgehen ruiniert den gesamten Arbeitsmarkt".

WK Wien für Fairness gegenüber Unternehmern: "Wirtschaft trägt Hauptteil der Steuer- und Abgabenlast"
Für mehr Fairness und weniger Klassenkampf in der Debatte spricht sich Georg Toifl, Vertreter der Wirtschaftskammer Wien im waff, aus: "Viel zu oft wird vergessen, wer den größten Anteil zum Funktionieren unseres Sozialsystems beisteuert: die mehr als 400.000 Unternehmerinnen und Unternehmer. Dass es vereinzelt zu Problemen mit dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz kommt, hängt vor allem mit der Komplexität der Entlohnungsregeln in den arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kollektivverträgen, dem schwer zu administrierenden Beitragswesen in der Sozialversicherung sowie den hohen Einkommensunterschieden in den EU-Staaten zusammen. Selbst große erfahrene Betriebe haben Schwierigkeiten, alles hundertprozentig korrekt umzusetzen. Die Praxis zeigt, dass es bei Prüfungen häufig zu unterschiedlichen Auslegungen der Rechtslage kommt. Im Vordergrund muss daher stehen:
beraten statt bestrafen - und vereinfachen, anstatt alles immer komplizierter zu machen. Das ist der effektivste Garant für ein funktionierendes Lohn- und Sozialsystem."

Wiener Sozialpartnergipfel schafft Grundlage, damit Gesetz voll greifen kann: "Aktion scharf", Schulungen, regelmäßige Kooperationstreffen der Behörden
"Wir sind sehr froh über die Verschärfung des Gesetzes, weil es uns weitere Instrumente in die Hand gibt, möglichen Sozialbetrug wirksam zu bekämpfen und die gleichen Spielregeln für alle durchzusetzen", erläutert Brauner. "Wichtig ist, dass die Behörden und Sozialpartner bestmöglich zusammenarbeiten. Mit dem Sozialpartnergipfel haben wir dafür den Weg geebnet. Damit können wir gerechte Arbeitsbedingungen und unser hohes Sozialniveau sichern", so Brauner.

Die konkreten Ergebnisse des Sozialpartnergipfels umfassen folgende Punkte:
"Aktion scharf": In konzertierten Behörden-Aktionen wird die Einhaltung der Gewerbeordnung kontrolliert und es wird überprüft, ob Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungs-Gesetz vorliegen.

Schulungen für Wiener Behörden, die Gesetz vollziehen: Das neue Anti-Lohndumping Gesetz ist hoch komplex. Das erfordert sowohl von den MitarbeiterInnen der Kontroll- als auch der Verwaltungsbehörden, die Strafbescheide ausstellen, ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. Für die mit der Vollziehung des Gesetzes befassten Wiener Behörden soll es daher Schulungen mit den ExpertInnen des BMASK geben. Das soll den MitarbeiterInnen die Möglichkeit bieten, ein qualitativ hochwertiges und detailgenaues Wissen über die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben, etwa im Hinblick auf die konkrete Bearbeitung von Anzeigen. Die Sozialpartner werden dabei ebenfalls ihr arbeits- und sozialrechtliches Know-How einbringen. Halbjährliches Vernetzungstreffen für optimale Behörden-Kooperation:

Für die Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sind verschiedene Behörden zuständig. Eine koordinierte Vorgangsweise und ein intensiver Erfahrungsaustausch über die rechtlichen und praktischen Problemstellungen sind daher enorm wichtig. Daher wird zweimal jährlich ein Vernetzungstreffen stattfinden, zu dem die Stadt Wien alle verantwortlichen Organisationen und Einrichtungen, die in der Praxis mit der Thematik befasst sind, einlädt. Ziel ist es, gemeinsam zu erörtern, wo es etwaige Informationsdefizite, Verbesserungspotenziale in der Zusammenarbeit oder Probleme in der Umsetzung des Gesetzes gibt. Zusätzlich sollen durch die intensive Zusammenarbeit der Gewerbebehörde mit anderen Behörden die Gründung von Scheinfirmen und verschiedene Formen von Scheinselbständigkeit erschwert werden.

Die wesentlichen Punkte der Gesetzesreform auf einen Blick:

  • Die Lohnkontrollen durch die Behörden werden ausgeweitet, künftig werden auch Überstundenzuschläge und nicht nur der Grundlohn überprüft.
  • Die Verwaltungsstrafen bei fehlenden Lohnunterlagen werden erhöht und machen künftig zwischen 1.000 und 10.000 Euro aus.
  • Die Verwaltungsbehörden können künftig einen vorläufigen Zahlungsstopp der Auftraggeber gegenüber den Auftragnehmern verhängen.
  • Das neue Gesetz bringt auch eine Informationspflicht an die ArbeitnehmerInnen. Diese müssen informiert werden, wenn aufgrund von Unterentlohnung ein Strafbescheid gegen den Arbeitgeber vorliegt.
  • Auch die Verjährung wurde neu geregelt.
  • Zusammenfassung der Ergebnisse des Wiener Sozialpartnergipfels:
  • "Aktion scharf" - konzertierte Behördenkontrollen
  • Schulungen für Wiener Behörden, die Gesetz vollziehen, mit ExpertInnen des BMASKs und der Sozialpartner
  • Halbjährliches Vernetzungstreffen für optimale Behörden-Kooperation

 

 

 

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