Juncker-Kommission stellt 1 Mrd. EUR
 für junge Arbeitslose zur Verfügung

 

erstellt am
05. 02. 15
11.00 MEZ

Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission legte am 04.02. einen Vorschlag vor, nach dem bereits dieses Jahr 1 Mrd. EUR im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung gestellt werden soll. Dadurch wird die Vorfinanzierung, die Mitgliedstaaten zur Förderung der Beschäftigung von jungen Menschen erhalten, um bis das 30-Fache erhöht. Bis zu 650 000 junge Menschen könnten von dieser Maßnahme erreicht werden, die auf deren raschere Integration in den Arbeitsmarkt abzielt.

Valdis Dombrovskis, der Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, sagte: „Mit dem heutigen Vorschlag sendet die Kommission eine klare Botschaft: Jugendbeschäftigung steht nach wie vor ganz oben auf unserer politischen Agenda. Wir werden rund 1 Mrd. EUR zur Verfügung stellen, um die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zu unterstützen, jungen Menschen zu einer Arbeit, einer Ausbildung oder einem Praktikum zu verhelfen. Auf diese Weise können sie nicht nur ihre Kompetenzen und ihr Engagement in die Wirtschaft und die Gesellschaft einbringen, sondern sie bekommen auch das Gefühl zurück, gebraucht zu werden.“

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, erklärte: „Unsere Jugend braucht Jobs und sie braucht sie jetzt. Es ist inakzeptabel, dass über 20 % der jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt derzeit keine Stelle finden. Dadurch, dass wir mehr Mittel zu einem früheren Zeitpunkt bereitstellen, können wir mehr jungen Menschen zu einem Arbeitsplatz verhelfen. Ich bin entschlossen, dafür zu sorgen, dass das klappt.“

Für die Kommission hat es oberste Priorität, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, Investitionen anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Die 315 Mrd. EUR aus der Investitionsoffensive können Millionen neuer Arbeitsplätze schaffen – nicht zuletzt für junge Menschen. Aber selbst wenn neue Arbeitsplätze geschaffen werden, ist es häufig sehr schwierig für junge Menschen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Aus diesem Grund konzentriert sich die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative – YEI) vor allem darauf, junge Menschen wieder in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Alle Mitgliedstaaten haben sich zur Umsetzung der „Jugendgarantie“ verpflichtet, d. h. jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, eine hochwertige Arbeitsstelle, einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz anzubieten. Die heutige Ankündigung wird dazu beitragen, diese Garantie gemäß der Verpflichtung der Kommission aus ihrem Arbeitsprogramm 2015 in die Tat umzusetzen.

Der heute präsentierte Vorschlag sieht im Rahmen der spezifischen YEI-Budgetzuteilung für 2015 eine Erhöhung der YEI-Vorfinanzierungsquote von 1-1,5 % auf bis zu 30 % vor. Mitgliedstaaten, die von dieser Initiative[1] profitieren, könnten demnach ein Drittel der Mittelzuweisung in Höhe von 3,2 Mrd. EUR sofort nach Genehmigung der betreffenden operationellen Programme erhalten. Die Mitgliedstaaten wiederum sollten diese Mittel unverzüglich den Projektbegünstigten zur Verfügung stellen, und zwar als Projektvorschuss. Dies wird streng überwacht.

Die Kommission geht davon aus, dass aufgrund der beschleunigten Vorfinanzierung die sofortigen Unterstützungsmaßnahmen rascher anlaufen und dieses Jahr zwischen 350 000 und 650 000 junge Menschen erreicht werden könnten; im Rahmen der aktuellen Vorfinanzierungsquote könnten nur 14 000–22 000 junge Menschen unterstützt werden.

Der entsprechende Legislativvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert, die den Vorschlag annehmen müssen, ehe er in Kraft treten kann.


Hintergrund
Der Kommissionsvorschlag für eine Jugendgarantie wurde im Dezember 2012 vorgelegt, am 22. April 2013 vom EU-Ministerrat formell als Empfehlung an die Mitgliedstaaten angenommen und vom Europäischen Rat im Juni 2013 gebilligt. Alle 28 Mitgliedstaaten haben ihre Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vorgelegt (Näheres hier) und nehmen gegenwärtig konkrete Maßnahmen in Angriff. Die Kommission verfolgt die Umsetzung der nationalen Jugendgarantie-Programme im Rahmen des Europäischen Semesters.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist mit einem Gesamtbudget von etwa 86 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 eine wichtige Finanzierungsquelle für die Umsetzung der Jugendgarantie.

Zur Aufstockung der ESF-Mittel in Mitgliedstaaten, in denen die Jugendarbeitslosigkeit in einzelnen Regionen über 25 % liegt, haben das Europäische Parlament und der Rat eine spezielle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI – Youth Employment Initiative) vereinbart. Die YEI-Finanzierung umfasst eine Mittelzuweisung in Höhe von 3,2 Mrd. EUR aus einer spezifischen EU-Haushaltslinie (für 2014-2015 vorgezogen), und die Mitgliedstaaten steuern mindestens 3,2 Mrd. EUR aus ihren ESF-Zuweisungen bei.

Die YEI ergänzt die ESF-Unterstützung für die Umsetzung der Empfehlung zur Jugendgarantie mit der Förderung von Maßnahmen, die jungen Menschen – bis 25 Jahre oder, sofern vom betreffenden Mitgliedstaat als relevant angesehen, bis 29 Jahre –, die keine Arbeit haben und sich auch nicht in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden (NEET), direkt zugutekommen. Mit den Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen können unter anderem folgende Aktivitäten gefördert werden: erste Arbeitserfahrung, Praktika und Lehrstellen, Weiterbildungsmaßnahmen, Unterstützung junger Menschen bei der Unternehmensgründung, Programme der „zweiten Chance“ für frühe Schulabgänger/innen und gezielte Lohn- und Einstellungszuschüsse.

Die rasche Umsetzung der Jugendgarantie wurde in den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker als Schlüsselpriorität festgehalten.

 

 

 

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