Pühringer: Landeskulturpreise und
 Talentförderungsprämien 2015 ausgeschrieben

 

erstellt am
12. 02. 15
11.00 MEZ

Linz (lk) - Kunstschaffende zu fördern, künstlerische Arbeit zu unterstützen und auszuzeichnen: das ist das Ziel, das das Kulturland Oberösterreich mit der Vergabe der Kulturpreise und Talentförderungsprämien verfolgt. 2015 werden Landeskulturpreise in den Sparten Bildende Kunst, Interdisziplinäre Kunstformen, Literatur und Geisteswissenschaften sowie Talentförderungsprämien für Bildende Kunst, Interdisziplinäre Kunstformen, Literatur und Wissenschaften ausgeschrieben, gibt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer bekannt. Ausgeschrieben wird zudem der „Große und Kleine Landeskulturpreis für Kunst im interkulturellen Dialog“. Die Landeskulturpreise sind mit je 7.500 Euro dotiert, die Talentförderungsprämien mit 5.400 Euro, der Kleine Landeskulturpreis für Kunst im interkulturellen Dialog mit 3.000 Euro. Über die Vergabe der Preise entscheiden Fachjurys.

„Mit der Vergabe der Kulturpreise und Talentförderungsprämien unterstreicht das Land Oberösterreich Rolle und Bedeutung des vielfältigen künstlerischen Schaffens für Gegenwart und Zukunft unseres Landes. Wir sehen darin Auszeichnung und Förderung zugleich: wir wollen damit prägendes künstlerisches Schaffen anerkennen, und zugleich junge Kunstschaffende in ihrem Weg stützen und ermutigen“, so Kulturreferent Landeshauptmann Pühringer.

Zur Bewerbung für einen Landeskulturpreis für herausragende künstlerische und wissenschaftliche Leistungen sind Personen ab dem 36. Lebensjahr zugelassen, die entweder aus Oberösterreich stammen oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, deren künstlerisches oder wissenschaftliches Werk in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam ist.

Bewerben für eine Talentförderungsprämie kann sich jede Person bis zum 35. Lebensjahr, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen hat. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten kann die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr verlängert werden, pro Kind drei Jahre, maximal jedoch fünf Jahre.

Bewerbungen sind bis 5. Mai 2015 (Datum des Poststempels) an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz zu richten.

 

 

 

Informationen sowie die Ausschreibungsunterlagen:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

 

 

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