Antrag auf "Urlaub für pflegende Angehörige"
 ab sofort möglich

 

erstellt am
10. 02. 15
11.00 MEZ

LHStv.in Prettner: Pflegende Angehörige erhalten die Möglichkeit, neue Kraft und Energie zu tanken
Klagenfurt (lpd) - Über das Sozialreferat des Landes Kärnten gibt es ab sofort wieder die Möglichkeit, „Urlaub für pflegende Angehörige“ in Anspruch zu nehmen. Das teilte Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner am 10.02. mit. „Anträge auf die Auszeit von der Pflege von Angehörigen, um wieder neue Kraft und Energie tanken zu können, sind ab sofort in allen Gemeindeämtern, Magistraten, beim Amt der Kärntner Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at/pflegeurlaub möglich“, machte Prettner aufmerksam. Einsendeschluss für entsprechende Anträge ist der 10. April 2015.

Das Angebot des Landes Kärnten umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg, kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm. sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen und ein ansprechendes Rahmenprogramm. „Sich der Pflege eines Familienmitgliedes, beeinträchtigten Kindes oder Jugendlichen zu widmen, ist eine ehrenvolle, aber auch emotional und oft auch körperlich fordernde Aufgabe. Mit dem ‚Pflegeurlaub‘ wollen wir den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit zur Erholung bieten“, so Prettner.

Antragsvoraussetzung: Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mind. zwei Jahren; Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden; Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3; Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung mehr als 4 Monate; Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von 50 Euro

Als Antragsunterlagen sind bis spätestens 10. April 2015 der unterfertigte Antrag „Urlaub für pflegende Angehörige“, ein letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie, ein Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate) sowie eine Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste einzureichen.

 

 

 

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