EU will administrative Vereinfachungen bei der GAP

 

erstellt am
19. 02. 15
11.00 MEZ

Andrä Rupprechter legt Jahresvorschau der Union für die Bereiche Landwirtschaft und Umwelt vor
Wien (pk) - Die von der Europäischen Union für 2015 geplanten Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft sind unter dem Aspekt der Vereinfachung der administrativen Verfahren der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu sehen. Der Bericht von Bundesminister Andrä Rupprechter über die aktuelle Jahresvorschau bezeichnet die Umsetzung der GAP-Reform als einen der zentralen Punkte des Arbeitsprogramms und geht überdies auch davon aus, dass das russische Einfuhrverbot für bestimmte landwirtschaftliche Produkte die Union weiterhin beschäftigen wird. Im Umweltbereich legt das Papier ein Bekenntnis zur Ökologisierung des Europäischen Semesters ab, warnt aber gleichzeitig vor einer Begünstigung der Kernenergie im Rahmen der Klimaschutzpolitik.

Absatzförderung und Maßnahmen zur Marktstabilisierung sollen Folgen des russischen Importverbots abfedern
Der Bericht erinnert im Zusammenhang mit der russischen Importsperre an die bereits durchgeführten Sonderstützungsmaßnahmen zur Marktstabilisierung für Obst und Gemüse, spricht zudem die Aktivierung der Beihilfe zur Lagerhaltung von Butter, Magermilchpulver und Käse an und kündigt für 2015 weitere Mittel für Absatzförderungsprogramme an, um die Auswirkungen des Importverbots mittelfristig abzufedern. In Folge der starken Abhängigkeit der europäischen Agrarwirtschaft von Exporten nach Russland und des damit verbundenen Risikos eines Preisverfalls in bestimmten Sektoren wie etwa Schweinefleisch könnten auch zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktes notwendig werden, heißt es weiter.

Lebensmittelsicherheit, Pflanzengesundheit: Österreich vermisst Vereinfachungen
Im Bereich Lebensmittelsicherheit meldet der Bericht aus österreichischer Sicht Vorbehalte gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Kontroll-Verordnung an, wobei das Landwirtschaftsministerium vor allem die Notwendigkeit einer Neuregelung bezweifelt. Das bisherige Kontrollsystem funktioniere gut, auch enthalte der Kommissionsvorschlag nicht die angekündigten Vereinfachungen, lautet der Einwand Österreichs. Durchwegs kritisch im Vergleich zur geltenden Rechtslage sieht Rupprechter in seinem Bericht auch die zunehmende Harmonisierung im Bereich der Maßnahmen zum Pflanzenschutz und die damit verbundenen Kompetenzen der

Europäischen Kommission sowie die Anzahl und den Umfang der delegierten Rechtsakte. Die Ablehnung der umstrittenen Saatgut-Verordnung durch das Europäische Parlament bestätigt hingegen die österreichische Skepsis. Der EU-Vorschlag hätte vieles verkompliziert und zudem erhöhten Verwaltungsaufwand gebracht, fasst der Bericht seine Kritik noch einmal zusammen.

Österreich unterstützt die Ökologisierung des Europäischen Semesters
Der Bericht Andrä Rupprechters enthält weiters einen Abriss zur Umweltpolitik und unterstreicht zunächst das Bekenntnis Österreichs zur Ökologisierung des Europäischen Semesters, wobei vor allem auf die Chancen von grünem Wachstum und grünen Jobs sowie öffentlicher grüner Beschaffung hingewiesen wird. Ausdrücklich begrüßt das Papier auch die Aufwertung der EU-UmweltministerInnen, die nicht monetäre Bewertung des in der EU vorhandenen Naturkapitals sowie den Übergang zu einer ressourceneffizienten, kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft mit aussagekräftigen, für alle EU-Mitgliedstaaten realistischen Umweltindikatoren.

Klimapolitik darf nicht zu Bevorzugung der Kernenergie führen
In Sachen EU-Klimapolitik hebt der Bericht die Energieziele der Union hervor, denen zufolge der Ausstoß von Treibhausgasen EU-intern bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 verringert werden soll. Bedeutung wird auch der Einigung auf Ebene der Staats- und Regierungschefs beigemessen, EU-weit den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch im Jahr 2030 auf mindestens 27 % zu erhöhen. Aus österreichischer Sicht werde aber, wie der Bericht mahnt, zu beachten sein, dass der dabei vorgegebene strategische Rahmen nicht unter dem Vorwand von "Technologieneutralität", Wettbewerbsfähigkeit oder Versorgungssicherheit auf eine Begünstigung der Kernenergie abzielt.

 

 

 

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