Brandstetter: Härtere Strafen bei Gewaltdelikten

 

erstellt am
16. 03. 15
11.00 MEZ

StGB-Reform ab 13.03. in Begutachtung
Wien (bmj) - Die Reform des Strafgesetzbuches geht heute in Begutachtung: "Diese Reform markiert die grundsätzliche Neuorientierung des Strafrechts in Österreich", so Justizminister Wolfgang Brandstetter. "Daher freut es mich umso mehr, dass dieser Entwurf, an dem intensivst gearbeitet wurde, heute in Begutachtung geht", so Brandstetter weiter.

Die ganze StGB-Reform zielt darauf ab, den höchstpersönlichen Lebensbereich noch mehr in den Vordergrund zu stellen. Zentraler Punkt ist eine ausgewogene Balance der Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen das Leben von Menschen. Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich sollen deutlich stärker bestraft werden, neue Tatbestände sollen dementsprechend aufgenommen und einzelne zu Recht als unpräzise kritisierte Bestimmungen, wie etwa Verhetzung oder Landfriedensbruch, sollen konkretisiert werden.

Stärkerer Schutz bei Straftaten gegen Leib und Leben
"Wir brauchen ein modernes Strafrecht, das den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird," so Minister Brandstetter. "Der höchstpersönliche Lebensbereich der Menschen muss stärker geschützt werden als die Beeinträchtigung von Vermögenswerten. Schaden an Leib und Leben von Menschen kann gar nicht genug mit Geld ausgeglichen werden." Strafdrohungen für Sexual-und Gewaltdelikte sollen angehoben, zusätzlich sollen Delikte - wie Cybermobbing oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung - neu unter Strafe gestellt werden. Auch Zwangsverheiratung soll neu im StGB verankert werden - diese Straftat soll künftig mit 6 Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Anhebung der Wertgrenzen bei Vermögensdelikten
Bei Vermögensdelikten sollen die Wertgrenzen angehoben werden, um die Balance der Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen das Leben von Menschen zu erhalten. Darüber hinaus soll die sogenannte "Gewerbsmäßigkeit" durch die "Berufsmäßigkeit" ersetzt werden. Auch das Strafrecht muss zwischen einmaligen Tätern und professionellen Kriminellen stärker differenzieren.

"Mit dieser groß angelegten Reform haben wir das Strafrecht bestmöglich an die Entwicklungen der Gesellschaft angepasst", so Brandstetter. Die Begutachtung ist für 6 Wochen angesetzt, in Kraft treten sollen die Neuerungen mit 1. Jänner 2016.

 

 

 

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