Land Kärnten leitet umfassenden Reformprozess ein

 

erstellt am
23. 03. 15
11.00 MEZ

LH Kaiser, LR Benger, LR Holub: Zukunftskoalition beschließt in kommender Regierungssitzung Plan zu Struktur- und Organisationsreformkonzept
Klagenfurt (lpd) - Einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Reformprozess für das Land Kärnten kündigt die Kärntner Zukunftskoalition mit Landeshauptmann Peter Kaiser an der Spitze sowie mit LR Christian Benger und LR Rolf Holub für die am 24.03. stattfindende Sitzung der Kärntner Landesregierung an.
In dieser wird dem Regierungskollegium von LH Kaiser ein Vorhabensbericht für eine weitreichende Struktur- und Organisationsreform zum Beschluss vorgelegt.

Der Bericht beinhaltet u.a. ein geplantes neues Gehaltsschema, die Novellierung des Objektivierungsgesetzes mit der Evaluierung von Leitungsfunktionen und die Eröffnung neuer Karrieremöglichkeiten, eine neue Referats- und Geschäftseinteilung mit unter anderem der Zusammenführung aller Förderangelegenheiten in den Bereichen Jugend-, Familien- und Seniorenförderung in einer Abteilung, die Einführung von Globalbudgets sowie eine neue Organisationsstruktur mit einer deutlichen Reduzierung an Unterabteilungen und Sachgebieten.

„Reformen und sinnvolle Einsparungen sind gerade angesichts der aktuellen Diskussion von großer Bedeutung für die Zukunft unseres Landes. Bis 2017 werden wir mit der Struktur- und Organisationsreform eine der größten und umfassendsten Reformen der Landesregierung umsetzen. Wir werden Doppelgleisigkeiten und Doppelzuständigkeiten abschaffen und die Kompetenz und Schlagkraft erhöhen. Damit setzen wir einen gewichtigen Teil unseres Regierungsprogrammes um mit dem wir die Landesregierung zu einer modernen, effizienten, sparsamen und intelligenten Serviceeinrichtung machen“, kündigt Kaiser an.

"Wann, wenn nicht jetzt, werden umfassende Reformen im Land Kärnten fixiert. In den Strukturen liegen Kosten verborgen, für die jede Arbeitnehmerin, jeder Unternehmer zahlen muss. Je weniger Bürokratie, desto weniger Kosten", erklärt LR Christian Benger dazu. Wie in jedem Betrieb seien auch in der Landesregierung Abläufe, Prozesse und Strukturen zu hinterfragen, die sich im Laufe einer Zeit aufbauen. "Das ist ein Prozess, um bürgerfreundlich, effizient, transparent und schlagkräftig agieren zu können. Was wir tun, müssen wir im Sinne des Steuerzahlers tun", so Benger. In den eigenen Referaten seien in den letzten vier Jahren rund 25 Prozent eingespart worden, wurden nun erstmals Richtlinien für die Vergabe von Förderungen erarbeitet, die für die Förderwerber transparent und für die Verwaltung effizient seien. Vor allem seien sie laut Benger praxistauglich. Personal sei, wo nicht notwendig, auch nicht nachbesetzt worden, diesen Weg werde Benger weiter gehen. "Mir ist klar, dass es schwer ist, liebgewordene Strukturen aufzugeben. Aber das Land steht nicht mehr vor der Frage, was man möchte, sondern vor der Frage, was notwendig ist", sagt Benger.

„Mit der Struktur- und Organisationsreform sind uns wichtige Arrondierungen gelungen. Bestehende Zersplitterungen werden bereinigt und klarere Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung geschaffen. Auch im Energie- und Umweltbereich wird es dahingehend weitreichende Verbesserungen geben. Angesichts der kommenden Herausforderungen, die auf Kärnten zukommen, ist diese Reform ein richtiger und wichtiger Schritt. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Maßnahmen greifen werden und die Landesregierung bestens aufgestellt in die Zukunft gehen wird“, betont Landesrat Rolf Holub.

Neu sollen beispielsweise die zeitliche Befristung und eine für eine allfällige Verlängerung notwendige Evaluierung von Leitungsfunktionen sein. Auch die Anzahl an Unterabteilungen (derzeit 119) und der Sachgebiete (142) und deren Leitungen sollen deutlich reduziert bzw. zusammengelegt werden. Zudem werden alle Förderungen vom Jugend- über den Familien- bis hin zum Seniorenbereich in einer Abteilung zusammengefasst, die leicht erreichbar im Parterre des Verwaltungszentrums angesiedelt wird.

Im Rahmen der Geschäftseinteilung geplant sei die Anzahl der Abteilungen – der Begriff Kompetenzzentrum entfällt - mit 10 zwar beizubehalten, jedoch sollen zusammengehörende und miteinander korrelierende Inhalte verbunden, unter ein Dach gestellt, mit den ebenfalls zu adaptierenden Referatsbereichen der Regierungsmitglieder abgestimmt werden und idealerweise einem Landtagsausschuss entsprechen. Dies auch im Hinblick auf die ebenfalls in Kürze präsentationsreife Verfassungsreform, die neben der Zuordnung und Zusammenführung der Anwaltschaften des Landes in ein „Haus der Anwaltschaften“ zum Kärntner Landtag auch eine Reduzierung der Regierungsmitglieder ermöglichen soll.

So sehen die Änderungen der Abteilungen aus:
Abteilung 1 – Landesamtsdirektion
+ strategische Landesentwicklung
– wissenschaftliche Institutionen

Abteilung 2 – Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau
+ Energieförderung im Zusammenhang mit Wohnbau
+ Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz
– Wohnbeihilfe
– Konzerthaus
– Wirtschaftspolitischer Beirat
– KWF-Leit- und Richtlinienkompetenz

Abteilung 3 – Gemeinden und Raumordnung
+ Dienstrecht aller Gemeindeverbände
– Tourismus
– Kärntner Prostitutionsgesetz

Abteilung 4 – Soziales und Gesellschaft
+ Wohnbeihilfe
+ Familien-, Jugend- und Seniorenförderung
– Pflegewesen
– Rettungswesen
– psychosoziale Angelegenheiten
– Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz

Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege
+ Pflegewesen
+ Rettungswesen
+ psychosoziale Angelegenheiten
– Schulen im Gesundheitsbereich
– Landarbeitsrecht einschließlich Aufsicht über die Landarbeiterkammer

Abteilung 6 – Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport
+ wissenschaftliche Institutionen
+ Schulen im Gesundheitsbereich
+ Konzerthaus
+ Agrarhistorisches Museum Ehrental
+ Pendlerförderung
+ Kunst am Bau
– Familien-, Jugend- und Seniorenförderung

Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität
+ Tourismus
+ Wirtschaftspolitik
+ KWF-Leit- und Richtlinienkompetenz
+ Wirtschaftspolitischer Beirat
+ Kärntner Prostitutionsgesetz
+ Kraftfahrwesen
+ Beförderung gefährlicher Güter
+ Binnen- und Seeschifffahrt
+ Zivilluftfahrt
– Pendlerförderung

Abteilung 8 – Umwelt, Wasser und Naturschutz
+ Energiepolitik
+ Umweltinspektion
+ Landesfischereiinspektor
– Kraftfahrwesen
– Beförderung gefährlicher Güter
– Binnen- und Seeschifffahrt
– Zivilluftfahrt
– Energieförderung im Zusammenhang mit Wohnbau

Abteilung 9 – Straßen und Brücken
– Kunst am Bau

Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft
+ Landarbeitsrecht einschließlich Aufsicht über die Landarbeiterkammer
– Agrarhistorisches Museum Ehrental
– Landesfischereiinspektor

 

 

 

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