Salzburg belohnt flotte Unternehmen mit
 Investitionszuwachsprämie

 

erstellt am
28. 03. 15
11.00 MEZ

Haslauer: Weitere Impulse für Forschung und Innovation, Investitionen von Tourismusbetrieben sowie Photovoltaikanlagen auf Betriebsflächen
Salzburg (lk) - "Das Impulspaket 2015 will neben dem Vorziehen von Investitionen der öffentlichen Hand vor allem die Salzburger Wirtschaft bei zusätzlichen Investitionen unterstützen. Mit der Landes-Investitionszuwachsprämie senden wir gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Salzburg und den heimischen Banken ein Signal der Zuversicht aus – es lohnt sich, in den Standort Salzburg, in seine Menschen und ihre Arbeitsplätze und ihre Betriebe zu investieren", erklärte Wirtschaftsreferent Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer am 26.03.

Klares Ziel des Konjunkturpakets 2015 ist es, zusätzliche Investitionen der Unternehmen auszulösen. Aus diesem Grund werden in der Wirtschaftsförderung insgesamt vier Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für eine "Investitionszuwachsprämie" bereitgestellt. "Mit dieser Förderungsaktion sollen bestehende Fördermaßnahmen ergänzt und verstärkt werden. Dieser Schulterschluss von Land, Wirtschaft und Banken macht rasche Investitionen so attraktiv wie schon lange nicht", erklärte Haslauer. Das Investitionspaket soll weiters zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zu Wachstum, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung beitragen.

Zur Erreichung dieses Förderungszieles ist daher Voraussetzung, dass die zur Förderung beantragten Investitionskosten zumindest um 100.000 Euro höher liegen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der vergangenen drei Geschäftsjahre.

Förderungsempfänger können wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche, kleine Unternehmen aller Branchen (ausgenommen Jungunternehmer/innen) mit weniger als 50 Beschäftigten sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind.

Gefördert werden materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (z.B. Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Investitionsprojekte zur Herstellung neuer oder verbesserter Produkte), die in einer Betriebsstätte im Bundesland Salzburg realisiert werden und für die bis spätestens 31. Dezember 2016 ein Förderungsantrag bei der Förderungsstelle einlangt. Zudem müssen die geförderten Projekte bis spätestens 30. Juni 2017 durchgeführt, bezahlt und gegenüber der Förderungsstelle abgerechnet werden.

Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Landes Salzburg unter der Adresse http://www.salzburg.gv.at/investitionszuwachspraemie zu finden. Der vom Förderungswerber und dessen Steuerberater unterzeichnete Förderungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Land Salzburg, Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung, Südtiroler Platz 11, 5020 Salzburg, einzubringen.

 

 

 

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