Starkes Nächtigungs-Ergebnis für
 Wien im Februar: + 10,2 %

 

erstellt am
26. 03. 15
11.00 MEZ

Wien (rk) - Trotz der fortgesetzten Rückgänge des Aufkommens aus Russland, steigen die Gäste-nächtigungen in Wien beträchtlich: Im heurigen Februar überschritten sie mit einem Plus von 10,2 % zum Vergleichsmonat 2014 erstmals die 700.000er-Grenze: Es waren insgesamt 705.000. Die ersten beiden Jahresmonate 2015 kommen so auf 1.461.000 Nächtigungen und liegen damit um 5,7 % über der Vergleichsperiode des Vorjahres.

Wiens Ergebnis von insgesamt 705.000 Gästenächtigungen im heurigen Februar liegt um 10,2 % über dem des Vergleichsmonats 2014 und zeichnet sich durch zweistellige Zuwächse aus acht der zehn nächtigungsstärksten Herkunftsländer aus. Die beiden "Ausreißer" sind Russland mit einem starken Minus von 37 % und die Schweiz, aus der die Nächtigungen zwar gestiegen sind, aber "nur" einstellig. Massiv zugelegt haben im Gegensatz dazu Österreich, Deutschland, Italien, Großbritannien, die USA, Frankreich, Japan und Rumänien. Auf die Top Ten folgten im Februar China (14.000 Nächtigungen, + 8 %), Serbien (13.000, + 47 %) und Spanien (13.000, + 15 %). Mit außergewöhnlichen Zuwachsraten stechen auch weitere Märkte hervor: Südkorea (9.000 Nächtigungen, + 24 %), die Türkei (9.000, + 36 %), Brasilien (6.000, + 43 %), die Slowakei (5.000, + 38 %),Taiwan (4.000, + 50 %) und Indien (3.000, + 59 %).Von den Februar-Zuwächsen profitierten alle Kategorien der Wiener Hotellerie, und die durch-schnittliche Bettenauslastung stieg auf 38,5 % (2/2014: 36,0,%), jene der Zimmer auf rund 49 % (2/2014: rund 45 %). Dabei hatte Wien im heurigen Februar mit 59.800 Hotelbetten um 1.300 mehr anzubieten als im Februar 2014 (+ 2,3 %). Das kumulierte Nächtigungsergebnis der ersten beiden Jahresmonate 2015 beläuft sich auf 1.461.000 Gästenächtigungen, was einen Anstieg um 5,7 % gegenüber der Vergleichsperiode 2014 bedeutet. Die Hotelbetten waren in diesem Zeitraum zu 38,0 % ausgelastet (1-2/14: 37,4 %), die Zimmer zu rund 48 % (1-2/14: rund 47 %).

(1) Nächtigungen sind nicht Gäste, sondern die von diesen absolvierten Übernachtungen.

 

 

 

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