Mödlhammer: Gemeinden müssen eigenen
 Baumbestand sorgfältig auf Sturmschäden überprüfen

 

erstellt am
03. 04. 15
11.00 MEZ

„Verantwortung, dass es zu keinen Sach- oder Personenschäden kommt“
Wien (gemeindebund) - Mit einer dringenden Empfehlung wendet sich Gemeindebund- Präsident Helmut Mödlhammer am 02.04. per Mail an alle Gemeinden: „Es ist wichtig, dass die Gemeindeverwaltungen sorgfältig überprüfen, ob es durch die Stürme der letzten Tage zu Schäden an Bäumen gekommen ist, die im Eigentum der Gemeinden stehen. Unter Umständen kann das zu haftungsrechtlichen Schwierigkeiten führen, wenn Menschen oder Dinge durch Bruchholz zu Schaden kommen“, so Mödlhammer.

„Wir hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle, in denen Gemeinden geklagt wurden, weil herabfallende Äste Menschen verletzt oder Sachgüter beschädigt haben“, erinnert Mödlhammer. 2008 war es in St. Pölten zu einem Vorfall gekommen, bei dem ein Mensch durch einen herabfallenden Ast zu Tode gekommen ist. Die Stadt wurde dafür vom Obersten Gerichtshof haftbar gemacht und zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet.

Die Gemeinden haben – ebenso wie jeder private Grund- oder Waldeigentümer – eine Verantwortung dafür, dass sie ihren Bestand regelmäßig überprüfen. „In manchen Gemeinden ist die Führung von Baumkatastern eine gute Lösung“, so Mödlhammer. In so einem Verzeichnis wird jeder Baum erfasst, die jährliche Kontrolle durch Gemeindemitarbeiter auch dokumentiert. So kann die Gemeinde jederzeit nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Allfällige Schäden oder Gefahrenquellen werden dann durch Gemeindemitarbeiter oder professionelle Unternehmen beseitigt.

Ich kann nur alle Gemeindeverantwortlichen dringend ersuchen, diese Kontrollen durchzuführen“, so Mödlhammer. „Gerade entlang von Gemeindestraßen, Güterwegen, aber auch Fahrradwegen sind die Bäume oft kommunales Eigentum, regelmäßige Kontrollen und die Entfernung von Bruchholz sind hier unbedingt notwendig. Bei Stürmen mit Windgeschwindigkeiten jenseits der 100 km/h sind Bruchschäden fast absehbar. Wenn dadurch jemand zu Schaden käme, wäre das für alle Beteiligten bitter“, so Mödlhammer abschließend.

 

 

 

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