Vorratsdatenspeicherung: Brandstetter
 kann sich Neuauflage vorstellen

 

erstellt am
20. 04. 15
11.00 MEZ

Menschenrechtsausschuss urgiert Reformen im Straf- und Maßnahmenvollzug
Wien (pk) - Justizminister Wolfgang Brandstetter kann sich eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorstellen. Und zwar unter der Voraussetzung, dass sie auf Fälle von Schwerstkriminalität eingeschränkt wird und Datenzugriffe von einem Richter genehmigt werden. Unter diesen Voraussetzungen hält er die Speicherung sämtlicher Kommunikationsverbindungsdaten für durchaus vernünftig, wie er am 17.04. im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats sagte. Dass die Vorratsdatenspeicherung durch die Urteile des Europäischen Gerichshofs (EuGH) und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) tot ist, wie NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak meinte, sieht Brandstetter nicht. Seiner Meinung nach ist bei einer entsprechenden Abwägung zwischen effizienter Strafverfolgung und notwendigem Grundrechtsschutz sehr wohl eine verfassungskonforme Lösung möglich.

In Form einer Entschließung appelliert der Menschenrechtsausschuss an die Regierung, zügig Verbesserungen im Straf- und im Maßnahmenvollzug herbeizuführen. Angeregt wird eine breite Palette von Maßnahmen, von der Einrichtung eines Jugendhaftkompetenzzentrums bis hin zur Ziehung einer sachgerechten Grenze zwischen Strafvollzug und Psychiatrie. Der Ausschuss will damit die von Justizminister Brandstetter bereits eingeleiteten Reformschritte unterstützen. Dieser führt derzeit gerade Gespräche mit den Ländern, die darauf abzielen, unzurechnungsfähige Täter in den Gesundheitsbereich zu "transferieren" statt im Maßnahmenvollzug anzuhalten, wie er den Abgeordneten berichtete. Die Entschließung wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien, der Grünen und der NEOS angenommen.

Bis 17. Oktober soll dem Justizminister zufolge feststehen, welche Haftanstalten ausgebaut werden bzw. welche neuen Standorte es geben wird. Das Ausbaukonzept müsse wegen der Kostenfrage mit dem Finanzministerium abgestimmt werden, betonte er. Brandstetter ist aber zuversichtlich, dass der Spatenstich für den Ausbau der Justizanstalt Gerasdorf zu einem Jugendhaftkompetenzzentrum noch heuer erfolgen kann.

Vom Ausschuss vertagt wurden zwei Anträge der Grünen, die darauf abzielen, Verurteilungen auf Basis der mittlerweile aufgehobenen Anti-Homosexuellen-Strafbestimmungen aus dem Strafregister zu streichen und die Rechte von BürgerInnen bei Überwachungsmaßnahmen durch die amtswegige Bestellung eines "verdeckten Verteidigers" besser zu schützen.

NEOS und Grüne gegen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung
Das Thema Vorratsdatenspeicherung kam nicht nur in einer aktuellen Aussprache mit dem Minister zur Sprache, dem Ausschuss lag dazu auch ein Antrag ( 953/A(E) ) der NEOS vor, der schließlich vertagt wurde. Weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene dürften im Rahmen der Verfolgung terroristischer und krimineller Aktivitäten die Grundrechte der BürgerInnen unverhältnismäßig und anlasslos eingeschränkt werden, lautet die Kernbotschaft der Initiative von Abgeordnetem Nikolaus Alm, die im Ausschuss von seinem Fraktionskollegen Nikolaus Scherak bekräftigt wurde. Zahlen aus den Jahren 2012 und 2013 belegen für Scherak eindeutig, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht helfe, Terrorismus zu bekämpfen. Für ihn sind die mit der Speicherung von Massendaten verbundenen massiven Grundrechtseingriffe daher nicht gerechtfertigt. Zudem verwies er auf die Urteile des EuGH und des VfGH.

Diesen Standpunkt teilen auch die Grünen. Es gebe keinen Anlass für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, sagte Abgeordneter Albert Steinhauser. Ausschussvorsitzende Alev Korun wies darauf hin, dass die in Frankreich geltende Vorratsdatenspeicherung die Terroranschläge in Paris nicht verhindern habe können.

Auch die SPÖ ist weiter skeptisch. Abgeordneter Franz Kirchgatterer machte darauf aufmerksam, dass die Vorratsdatenspeicherung in Österreich nur aufgrund von EU-Vorgaben eingeführt wurde. Die SPÖ sei schon damals der Meinung gewesen, dass Österreich keine Vorratsdatenspeicherung brauche, und habe nach wie vor größte Bedenken. Sein Fraktionskollege Harry Buchmayr unterstrich, die Urteile des EuGH und des VfGH seien eindeutig.

Justizminister Brandstetter ließ sich von den Argumenten allerdings nicht überzeugen. Er gab zu bedenken, dass auch Kontodaten jahrelang gespeichert werden, ohne dass sich daraus ein Generalverdacht gegenüber allen ÖsterreicherInnen ablesen lasse. Die vom VfGH aufgehobene Regelung sei zu weit gegangen und unverhältnismäßig gewesen, räumte der Minister ein, sie könne aber durchaus verfassungskonform gestaltet werden, wenn man entsprechende rechtsstaatliche "Kautelen" einbaue. "Unverzichtbar" ist für Brandstetter ein Richtervorbehalt. Zudem will er den Zugriff auf Vorratsdaten auf Fälle von Schwerstkriminalität eingeschränkt wissen.

Brandstetter: Schuldunfähige Personen gehören in die Psychiatrie
Weitere Themen der Aussprache waren u.a. die geplante Strafrechtsreform, der Straf- und der Maßnahmenvollzug, die Sachwalterschaft, die Qualitätssicherung bei Sachverständigen und das Problem der Radikalisierung von Jugendlichen in Gefängnissen. Justizminister Brandstetter stellte sich voll hinter die Vorschläge der Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug und meinte, er sei bestrebt, die Anregungen so weit wie möglich umzusetzen.

Brandstetter hält es etwa für "unsinnig", dass Täter, die zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig waren, also schuldunfähige Personen sind, in Justizanstalten angehalten werden. Diese Personen seien keine Straftäter, sondern Patienten und gehörten in die Psychiatrie, bekräftigte er. Er führe gerade Gespräche mit den Ländern als Krankenanstaltenträger. Niederösterreich habe bereits entsprechendes Verständnis signalisiert. Brandstetter räumte aber ein, dass es schwierig sein werde, mit den Ländern eine rasche Einigung zu erzielen, er sieht hier die gesamte Regierung gefordert. Bei psychisch beeinträchtigten Straftätern, die zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig gewesen sind, sieht er die Notwendigkeit, sie konsequent von anderen Straftätern zu trennen und entsprechend zu betreuen.

Was das Ausbaukonzept für den Strafvollzug betrifft, unterstrich Brandstetter, dass eine neue Strafanstalt im Großraum Wien benötigt werde. Bis 17. Oktober soll das Konzept endgültig feststehen. Brandstetter ist zuversichtlich, dass der Spatenstich für den Ausbau der Justizanstalt Gerasdorf zu einem Jugendhaftkompetenzzentrum noch heuer erfolgen kann. Die Justiz will dort vor allem die Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche ausweiten. Ein im Herbst gestartetes Projekt, die Schließtage von Beschäftigungseinrichtungen in Haftanstalten zu reduzieren, verläuft Brandstetter zufolge erfolgreich.

Um der Gefahr der Radikalisierung von Jugendlichen in Gefängnissen zu begegnen, setzt Brandstetter unter anderem darauf, die Einstellung von JustizwachebeamtInnen mit Migrationshintergrund zu forcieren. Deren Sprachkenntnisse seien eine wichtige Zusatzqualifikation, betonte er. Weiterführende Schritte sollen bei einem Symposium am 23. April, zu dem auch führende internationale Islamexperten eingeladen wurden, erörtert werden. Er habe allerdings kein Patentrezept für das Problem, sagte Brandstetter gegenüber Grün-Abgeordneter Alev Korun.

Sexuelle Belästigung: Brandstetter steht hinter Strafrechtsreform
Von Abgeordneter Nurten Yilmaz (S) auf die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts angesprochen, betonte Brandstetter, dass er hinter dem in Begutachtung stehenden Vorschlag stehe. Es gehe um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und den Schutz der Persönlichkeitssphäre, hob er hervor. Aufgrund der im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Bedenken will er allerdings prüfen lassen, ob die neuen Bestimmungen zum Schutz vor sexueller Belästigung ausreichend bestimmt sind und gegebenenfalls Nachschärfungen, etwa in den Erläuterungen, vornehmen.

Keinen Anlass sieht Brandstetter, am Blasphemie-Tatbestand zu rütteln, teilte er SPÖ-Abgeordnetem Maximilian Unterrainer mit. Das staatliche Recht sei auch eine Friedensordnung, es mache Sinn, Menschen vor der Verletzung ihrer religiösen Gefühle zu schützen. Seiner Meinung nach hat die Judikatur eine gute Balance zwischen dem Schutz religiöser Gefühle und der Freiheit der Kunst gefunden. Strenger geahndet werden sollen hingegen rassistisch motivierte Straftaten und der Tatbestand der Verhetzung, wie er gegenüber ÖVP-Abgeordneter Elisabeth Pfurtscheller bestätigte.

Brandstetter bekannte sich auch dazu, noch bestehende Diskriminierungen von Homosexuellen im österreichischen Recht zu beseitigen. Im Justizressort seien die Vorbereitungsarbeiten dazu bereits weit gediehen, skizzierte er. Man müsse sich aber noch mit den anderen Ressorts abstimmen.

Zum von Abgeordneter Ulrike Königsberger-Ludwig (S) angesprochenen Thema Sachwalterschaft hielt Brandstetter fest, er sei immer schon der Meinung gewesen, dass es tendenziell zu viele Sachwalterschaften gebe. Das im letzten Jahr gestartete Modellprojekt, das 17 Gerichtsstandorte umfasst, läuft seinen Informationen nach noch bis Herbst 2015. Dabei geht es darum, die Sachwalterschaft durch eine intensive Betreuung der betroffenen Personen so lange wie möglich hinauszuzögern. Auch wenn die Evaluierung positiv ausfällt, ist laut Brandstetter eine Umsetzung aber noch nicht garantiert, es gehe auch um die Finanzierungsfrage.

Von Abgeordnetem Albert Steinhauser (G) angeschnitten wurde unter anderem die Frage der Qualitätskontrolle von Gutachten. Er wies darauf hin, dass eine deutsche Studie den österreichischen Gutachten im Maßnahmenvollzug ein katastrophales Zeugnis ausstelle. Brandstetter will dem Problem unter anderem durch eine Erhöhung der Honorarsätze begegnen.

Für ein lebenslanges Berufsverbot für Sexualstraftäter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen machte sich FPÖ-Abgeordneter Josef A. Riemer stark. Von mehreren Abgeordneten angesprochen wurde auch der Kampf Österreichs für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, wobei Brandstetter versicherte, das Thema Menschenrechte bei seinen Auslandsbesuchen und bei internationalen Konferenzen stets anzusprechen.

Straf- und Maßnahmenvollzug sollen reformiert werden
Die mit S-V-G-N-Mehrheit angenommene Ausschussentschließung zum Straf- und Maßnahmenvollzug basiert auf einem von SPÖ und ÖVP eingebrachten Antrag ( 841/A(E)). Konkret sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, den Maßnahmenvollzug zu evaluieren und eine sachgerechte Grenze zwischen Strafvollzug und Psychiatrie zu ziehen, die Untersuchungshaft für jugendliche Straftäter so kurz wie möglich zu halten bzw. weitgehend zu vermeiden, als Alternative betreute Wohngruppen in Erwägung zu ziehen und so rasch wie möglich ein Jugendhaftkompetenzzentrum einzurichten. Zudem treten sie dafür ein, das in Wien etablierte Modell der Jugendgerichtshilfe bundesweit zu installieren und die sozialpädagogische Betreuung für Jugendliche in ausgewählten Justizanstalten zu erweitern.

Abgelehnt wurde die Initiative von der FPÖ und vom Team Stronach. FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch wertete den Antrag als unausgegoren und sprach sich für dessen gründliche Überarbeitung aus. Er konnte sich mit einem Vertagungsantrag aber nicht durchsetzen. Lausch bezweifelt etwa, ob tatsächlich eine eigene Jugendhaftanstalt bzw. ein Jugendhaftkompetenzzentrum notwendig ist, wenn das Ziel der Regierung ohnehin sei, die Haftzahlen bei Jugendlichen zu reduzieren. Er machte überdies darauf aufmerksam, dass die Haftanstalt Gerasdorf 80 Kilometer von Wien entfernt ist, wodurch er einen großen Personal- und Zeitaufwand für Transporte prophezeite.

Abgeordneter Christoph Hagen (T) äußerte Zweifel an der Sinnhaftigkeit von betreuten Wohngruppen für jugendliche Untersuchungshäftlinge. Untersuchungshaft werde bei Verdunkelungs-, bei Tatbegehungs- oder bei Fluchtgefahr verhängt, betreute Wohngruppen seien da keine brauchbare Alternative, ist er überzeugt. Er sieht im Antrag überdies "Kraut und Rüben vermischt".

Grüne fordern Tilgung von Verurteilungen wegen Homosexualität aus dem Strafregister
Zur vollständigen Rehabilitierung von Homosexuellen verlangen die Grünen eine Streichung jener Verurteilungen aus dem Strafregister, die aufgrund der 1971 aufgehobenen Strafbestimmungen gegen Homosexualität erfolgten ( 827/A(E) ). Sie berufen sich dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Obwohl es einen klaren Auftrag des EGMR an den österreichischen Gesetzgeber gebe und das Urteil bereits 2013 ergangen sei, sei das Justizministerium bisher noch nicht aktiv geworden, kritisierte Abgeordneter Albert Steinhauser in der Debatte.

Wie Justizminister Brandstetter entsprechende Medienberichte bestätigte, ist nunmehr aber eine Gesetzesvorlage in Ausarbeitung. Der Justizminister hofft, sie noch vor dem Sommer in Begutachtung schicken zu können. Die Frage sei allerdings nicht so einfach zu regeln, machte er geltend, da Homosexuelle häufig nach verschiedenen Strafbestimmungen verurteilt wurden, etwa wenn Zwang im Spiel gewesen ist. Eine generelle Straftilgung kommt für ihn daher nicht in Frage. Der Gesetzentwurf werde wohl auf eine Einzelfallbeurteilung durch Richter abstellen, meinte er und wies darauf hin, dass die Fallzahlen "überschaubar" seien. Steinhauser geht von rund 200 Betroffenen aus.

Ausdrücklich unterstützt wurde der Antrag der Grünen von den NEOS. Abgeordneter Nikolaus Scherak kritisierte in diesem Zusammenhang generell die laxe Umsetzung internationaler Verpflichtungen durch Österreich.

Der Antrag wurde auf Initiative der Koalitionsparteien schließlich ebenso vertagt wie ein weiteres Anliegen der Grünen. Um Beschuldigtenrechte zu wahren, schlagen die Grünen vor, bei Überwachungsmaßnahmen im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen oder Ermittlungen der Justiz amtswegig einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger zu bestellen ( 829/A(E) ). Eine derartige "verdeckte Verteidigung" würde sicherstellen, dass strafprozessuale Rechte der Betroffenen schon während ihrer Überwachung wahrgenommen werden können, argumentiert Abgeordneter Steinhauser.

ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter und Team Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen haben allerdings kein Verständnis für das Anliegen. Fekter wies darauf hin, dass es beim Einsatz von Lauschangriffen ohnehin einen Rechtsschutzbeauftragten gebe, der die Rechte der Beschuldigten wahrnehme. Ein "verdeckter Verteidiger" würde ihrer Meinung nach keinen Mehrwert bringen und nur neue Bürokratie schaffen. Ähnlich argumentierte Hagen. SPÖ-Abgeordneter Harry Buchmayr beurteilte den Antrag als unausgegoren. Justizminister Wolfgang Brandstetter sieht ebenfalls keine Kosten-Nutzen-Relation.

 

 

 

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