Neuregelung der Fahrgastrechte beschlossen

 

erstellt am
23. 04. 15
11.00 MEZ

Stöger: Neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte stellt Anliegen der Reisenden in den Mittelpunkt
Wien (bmvit) - Rechtzeitig zur Hauptreisezeit nimmt die unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ihre Arbeit auf. Die Neuregelung - die am 22.04. im Parlament beschlossen wurde - stellt sicher, dass Beschwerden wegen Verspätung, Annullierung oder Verletzung von Rechten für Reisende mit besonderen körperlichen Bedürfnissen von einer zentralen Schlichtungsstelle bearbeitet werden. "Damit bauen wir die Passagierrechte weiter aus und setzen einen weiteren Schritt für mehr Konsumentenschutz im Verkehrsbereich", betont Verkehrsminister Alois Stöger. Wenn eine Beschwerde nicht direkt mit dem jeweiligen Verkehrsträger gelöst werden kann, kann die neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte eingeschalten werden. "Alle Reisenden können sich ohne Prozess- oder Kostenrisiko an diese außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden", erläutert Stöger.

Die in der Schienen Control GmbH eingegliederte Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte nimmt sich künftig den Streit- beziehungsweise Beschwerdefällen aus der Beförderung von Reisenden auf Eisenbahnen, mit Linienbussen, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt an und verknüpft so das ganze Spektrum der Verkehrsträger. "Ich freue mich, dass wir rechtzeitig zur Hauptreisezeit alle Anlaufstellen unter ein Dach bringen, und den Bürgerinnen und Bürgern ein noch besseres Service anbieten können", so Stöger weiter. Die beiden bereits bestehenden Schlichtungsstellen - für Bahnreisende in der Schienen-Control sowie für Flugreisende im bmvit - konnten im Jahr 2013 knapp 98 Prozent aller Beschwerdefälle positiv erledigen. Beide Stellen werden zukünftig in der Schienen-Control zusammengezogen und mit weiteren Aufgaben betraut.

Die rund 3000 erwarteten Beschwerdefälle pro Jahr werden von sechs MitarbeiterInnen individuell und unbürokratisch bearbeitet werden. Das bmvit (60%) und die von den Schlichtungsverfahren betroffenen Verkehrsunternehmen (40%) übernehmen die jährlichen Gesamtkosten der Agentur von rund 586.000 Euro.

 

 

 

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