Mitspracherecht aller Generationen
 bei relevanten Gesetzesänderungen

 

erstellt am
23. 04. 15
11.00 MEZ

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Der Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags behandelte am 22.04. unter Vorsitz von Ing. LAbg. Manfred Sampl (ÖVP) einen Antrag der FPÖ betreffend die Generationengerechtigkeit von Gesetzen. Zu diesem Antrag wurde der Bericht von Landeslegist Dr. Paul Sieberer einstimmig zur Kenntnis genommen.

Der Leiter des Legislativ- und Verfassungsdiensts, Dr. Paul Sieberer, erläuterte, dass bei Gesetzesmaterien, bei denen die Generationenfrage von Bedeutung sei, bereits ohnedies bei der Formulierung entsprechend geprüft werde. Einen Automatismus, jedes Gesetzesvorhaben dahingehend zu prüfen, sieht er als nicht zielführend an.

Im ursprünglichen Antrag wurde gefordert, alle Gesetzesvorhaben auf ihre Generationengerechtigkeit zu prüfen.

Für die Antragsteller argumentierte LAbg. Marlies Steiner-Wieser, dass es in Salzburg Nachholbedarf in puncto Generationengerechtigkeit gebe. LAbg. Othmar Schneglberger (SPÖ) sagte, die Gesetzgebung müsse auf die sich rasch ändernden Gesellschaftsbedingungen reagieren, allerdings sei die konkrete Umsetzung dieser berechtigten Forderung unklar. Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf (ÖVP) hielt fest, dass für die Anliegen des Antrags das Begutachtungsverfahren ein wichtiges und notwendiges Instrument sei.

Zweite Landtagspräsidentin Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) betonte die Wichtigkeit der Transparenz der Gesetzgebung und der Expertise von außen, damit die Gesetze nachhaltig gemacht werden. Ähnlich wie Landeslegist Sieberer argumentierte LAbg. Simon Hofbauer (Grüne). Die Zielüberprüfung werde in der politischen Diskussion vorgenommen. LAbg. Otto Konrad (Team Stronach) stimmte der Intention des ursprünglichen Antrags grundsätzlich zu, würde sich aber konkretere Maßnahmen wünschen.

 

 

 

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