Hundstorfer: Neues wirksames Paket gegen  Sozialbetrug ging in Begutachtung

 

erstellt am
07. 05. 15
11.00 MEZ

Scheinfirmen können leichter aufgedeckt und zurückgedrängt und Missbräuche von Krankenstand und E-Cards besser bekämpft werden
Wien (bmask) - "Mit dem Gesetzespaket zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geht heute ein Maßnahmenmix in Begutachtung, wodurch es vor allem im Baubereich wesentlich schwieriger wird, betrügerische Praktiken auf dem Rücken der Allgemeinheit zu begehen", unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 06.05., nachdem das Gesetzespaket in Begutachtung gegangen ist. "Mit diesem Paket wird nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz und dem gerade in Begutachtung befindlichen Vergaberecht ein weiterer wichtiger Schritt für faire Wettbewerbsbedingungen in Österreich gesetzt", so der Minister. Als wesentliche Inhalte des Sozialbetrugsbekämpfungspakets nennt Hundstorfer das Aufdecken und Zurückdrängen von Scheinfirmen wie auch des sogenannten Anmeldekaufs. Ein wichtiger Punkt dabei ist die verbesserte Zusammenarbeit der Behörden und der damit verbundene rasche Datenaustausch. Die Verfahren sollen beschleunigt werden, wenn der Verdacht hinsichtlich eines Scheinunternehmens vorliegt. Außerdem soll durch Mystery Shopping bei Ärzten ein Missbrauch von Krankenständen stärker unterbunden sowie Sanktionen verstärkt werden, wenn Kontrollen zur Unterbindung von E-Card Missbräuche nicht ausreichend erfolgen. Die Begutachtungsfrist wird vier Wochen betragen, Mitte Juni soll das Paket im Ministerrat, im Juli dann im Nationalrat beschlossen werden.

Die verstärkte Zusammenarbeit der Behörden soll nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden; davon erwartet sich der Sozialminister deutliche Fortschritte beim Kampf gegen Scheinfirmen. So soll ein Verdacht auf Sozialbetrug so rasch wie möglich innerhalb der unterschiedlichen Behörden weitergeleitet werden. Informationen über den Stand von Ermittlungen sollen regelmäßig ausgetauscht werden; österreichweit setzen die Krankenkassen das Risikoanalyse-Tool RAD ein, wodurch rasch und treffsicher verdächtige Unternehmen gefunden werden können. In Oberösterreich ist dieses Tool bereits erfolgreich in Anwendung. Die Ermittlungen und Amtshandlungen sollen koordiniert und aufeinander abgestimmt werden, informierte der Sozialminister. Den Trägern der Krankenversicherung und den Abgabenbehörden werden in den anhängigen Sozialbetrugsverfahren vor Gericht Privatbeteiligungsrechte eingeräumt, um leichter Sozialversicherungsbeträge und Steuern einbringlich zu machen. Liegt ein Verdacht über ein Scheinunternehmen vor, wird ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Die Finanzpolizei hat dabei alle relevanten Behörden sofort davon zu informieren und den Unternehmer vorzuladen, der dann Gelegenheit bekommt, diesen Verdacht zu widerlegen. Erscheint der Unternehmer binnen einer Woche nicht vor der Behörde hat die Finanzpolizei festzustellen, dass ein Scheinunternehmen vorliegt. Erscheint der Unternehmen und widerspricht dem Verdacht hat die Finanzpolizei ein ordentliches Ermittlungsverfahren einzuleiten und festzustellen, ob ein Scheinunternehmen vorliegt oder nicht.

Nach Feststellung eines Scheinunternehmens erfolgt ein Anmeldestopp, sodass dieses Unternehmen keine Anmeldung mehr bei den Gebietskrankenkassen vornehmen kann. Alle Arbeitnehmer werden verständigt, dass sie bei einem Scheinunternehmen beschäftigt sind und müssen innerhalb von sechs Wochen vor der Gebietskrankenkasse erscheinen. Kommen die Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, erlischt ihre Versicherung. Kommt ein Arbeitnehmer und kann nachweisen, dass er Arbeitsleistungen erbracht hat, hat die GKK den wahren Dienstgeber zu ermitteln. Kann sie diesen nicht ermitteln, wird dieser Arbeitnehmer jenem auftraggebenden Unternehmen zugerechnet, das wusste oder wissen hätte müssen, dass es sich beim auftragnehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen handeln muss. Ist auch das nicht möglich, endet die Versicherung für diese Person.

 

 

 

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