FMA: Heta als Anwendungsfall für
 EU-Bankenabwicklungsrichtlinie

 

erstellt am
06. 05. 15
11.00 MEZ

Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl informieren Finanzausschuss über neue Herausforderungen der Finanzmarktaufsicht
Wien (pk) - Die Rolle als Abwicklungsbehörde ist eine der neuen, zentralen Herausforderungen für die Finanzmarktaufsicht (FMA). In einer Aktuellen Aussprache des Finanzausschusses informierten die beiden FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am 05.05. die Abgeordneten über die aktuellen Tätigkeiten der FMA und bestätigten dabei einmal mehr, dass die EU-Bankenabwicklungsrichtlinie auf die Hypo-Abbaubank Heta anwendbar ist. Finanzminister Schelling sprach von einer dramatischen Entwicklung auf dem Sektor der Bankenaufsicht in Österreich und stellte fest, man habe aus dem Fall Hypo gelernt.

Das Thema Bankenaufsicht griff auch die FPÖ auf, deren Antrag auf Aufwertung der StaatskommissärInnen in den Geldinstituten allerding bei der Abstimmung in der Minderheit blieb.

Neue Kompetenzen der FMA durch Europäische Bankenunion
Die FMA beaufsichtigt 1.012 Unternehmen und 1.307 Mrd. € an Assets, schickte Vorstand Klaus Kumpfmüller in seinem Bericht an die Abgeordneten voraus. Darunter befinden sich unter anderem 764 Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von knapp 900 Mrd. €, 95 Versicherungsunternehmen mit einem verwalteten Vermögen von rund 107 Mrd. € oder etwa 14 Pensionskassen mit einem Vermögen von 19 Mrd. €. Die Finanzmarktaufsicht verfügte 2014 über ein Budget von 56,4 Mio. € und beschäftigte rund 360 MitarbeiterInnenm, von denen 70 % ein abgeschlossenes Hochschulstudium aufweisen können. Die FMA sei damit eine "Expertenorganisation", betonte Kumpfmüller und unterstrich dies auch mit dem Hinweis auf den Umstand, dass alle MitarbeiterInnen der Finanzmarktaufsicht zusammen mehr als 30 Sprachen sprechen. Als eine der wesentlichen neuen Entwicklungen bezeichnete Kumpfmüller die Europäische Bankenunion und den seit 2014 operativen einheitlichen Aufsichtsmechanismus, der auf nationaler Ebene durch das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz umgesetzt wurde und für die FMA neue Kompetenzen bringt.

Wie Vorstand Helmut Ettl erklärte, fallen rund 120 Banken, davon acht in Österreich, unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), während rund 3.500 Banken – 550 allein in Österreich – unter direkter nationaler Aufsicht verbleiben. Eine der zentralen Herausforderungen der Europäischen Bankenaufsicht, in die auch die FMA eingebunden ist, sah Ettl dabei in der Vereinheitlichung von 19 unterschiedlichen Aufsichtskulturen, aber auch in der Bewertung der einzelnen Banken im Rahmen eines sogenannten Comprehensive Assessment. Diesen "Test" hat als einzige österreichische Bankengruppe die Österreichische Volksbanken-AG (ÖVAG) nicht bestanden.

FMA fungiert als Abwicklungsbehörde
Als wesentliche Neuerungen stuften Kumpfmüller und Ettl die Kompetenzen der FMA bei der Bankenabwicklung ein. Dabei gelte es nun, präventiv Abwicklungspläne zu erstellen und diese im gegebenen Fall auch umzusetzen. Das seit Jahresbeginn geltende diesbezügliche Gesetz gibt der FMA dabei Abwicklungsinstrumente wie die Unternehmensveräußerung, die Errichtung eines Brückeninstituts, die Ausgliederung von Vermögenswerten und Gläubigerbeteiligung im Rahmen eines Bail-in zur Hand. Die Heta sei jedenfalls der erste Abwicklungsfall auf Basis dieser neuen Bestimmungen, bestätigte Klaus Kumpfmüller den Abgeordneten Bruno Rossmann (G), Josef Schellhorn (N), Kai Jan Krainer (S), Hubert Fuchs (F) und Robert Lugar (T) gegenüber. Bestärkt fühlte er sich in dieser Einschätzung auch durch entsprechende Meinungsäußerungen der Europäischen Kommission.

Schelling für Weiterentwicklung der FMA auf Basis internationaler Vergleiche
Lobende Worte kamen von Hans Jörg Schelling. Der Finanzminister attestierte der Finanzmarktaufsicht, deren Tätigkeitsfeld auch die Versicherungsaufsicht zu Vorbereitung auf Solvency II sowie die Wertpapieraufsicht umfasst, eine dramatische Entwicklung und meinte, die im Zuge des Hypo-Skandals aufgetretenen Defizite wären heute nicht mehr denkbar. Man habe aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, nun gehe es darum, das gute System weiter zu entwickeln und sich dabei auch an internationalen Vergleichen zu orientieren und die veränderten europäischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Stärkung der Staatskommissäre bei Banken: Keine Mehrheit für FPÖ-Antrag
Bei Aufsicht und Kontrolle der Banken hakten die Freiheitlichen mit einer Initiative (1094/A(E)) ein, in der Elmar Podgorschek und Hubert Fuchs eine Aufwertung der Tätigkeit der StaatskommissärInnen verlangten, die der Finanzminister bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme von mehr als einer Milliarde Euro für eine Funktionsperiode von längstens fünf Jahren bestellen muss. Reformbedarf leiteten die beiden FPÖ-Mandatare vor allem aus den ersten Erfahrungen im Hypo-Untersuchungsausschuss ab. Geht es nach den Freiheitlichen, dann sollen StaatskommissärInnen künftig zwingend etwa an Hauptversammlungen und Generalversammlungen teilnehmen und zudem volle Akteneinsicht haben.

Vor "Schnellschüssen" warnten hingegen Kai Jan Krainer (S) und Andreas Zakostelsky (V). Vielmehr sollte parallel zum Untersuchungsausschuss auf einem sicheren Fundament eine Gesamtreform der Finanzmarktaufsicht in Angriff genommen werden, meinten die beiden Finanzsprecher der Regierungsparteien und waren dabei auch einer Meinung mit Finanzminister Schelling. Der FPÖ-Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach abgelehnt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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