Hundstorfer: Verwaltungsreform für
 sozialversicherungsrechtliche Meldungen

 

erstellt am
12. 05. 15
11.00 MEZ

Ministerrat beschließt größte Verwaltungsreform seit Einführung des Pensionskontos
Wien (bmj) - "Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz, das heute den Ministerrat passiert hat, wird das komplizierte Meldewesen zwischen der Sozialversicherung und Unternehmen auf neue Beine gestellt", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 12.05. In Zukunft kommuniziert die monatliche Lohnverrechnung mit der Sozialversicherung. Das Einkommen der Beschäftigten soll in Zukunft ebenso monatlich bei der Sozialversicherung erfasst werden. "Dadurch ergibt sich die größte Verwaltungsreform seit Einführung des Pensionskontos", unterstrich Hundstorfer. Von der Reform profitieren über 3,6 Mio. Beschäftigte und hunderttausende Unternehmer. Das Meldepflicht-Änderungsgesetz tritt am 1.1.2017 in Kraft.

Derzeit wird das Einkommen der Beschäftigten nur einmal pro Jahr von der Sozialversicherung erfasst. "Der Arbeitsmarkt wird jedoch immer schnelllebiger und Unternehmen melden immer häufiger Änderungen, die ihre Beschäftigten betreffen", erläutert Hundstorfer. So muss beispielsweise ein Versicherter zum Erhalt des Krankengeldbezuges keine Arbeits- und Entgeltbestätigung bei den Krankenkassen persönlich vorlegen und auch Arbeitgeber müssen solche nicht ausstellen. In Zukunft geht dies vollautomatisiert und auf Knopfdruck. Dies gilt auch für andere Leistungen aus der Sozialversicherung wie etwa Wochengeld, Rehageld, aber auch Pensionen.

Im Zuge des Meldepflicht-Änderungsgesetzes wird auch die tägliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 31,17 Euro abgeschafft. Das bedeutet, dass nur noch eine Wertgrenze gilt, nämlich die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von rund 406 Euro. Für die ArbeitnehmerInnen bedeutet das größere Flexibilität, für die Unternehmen weniger Bürokratie. Die Verzugszinsen werden halbiert. Derzeit fallen, wenn Beiträge zu spät an die Sozialversicherung abgeführt werden, rund 8 Prozent Verzugszinsen an. In Zukunft betragen die Verzugszinsen nur mehr rund 4 Prozent.

 

 

 

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