Stöger: Konsumentenschutz muss auch im
 Onlinebereich vollständig gewährleistet sein

 

erstellt am
19. 05. 15
11.00 MEZ

Deutlicher Anstieg der Beschwerden über mobile Contentdienste ? BMVIT plant Regelung im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Herbst
Wien (bmvit) - Der aktuelle Bericht der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) verdeutlicht den Regulierungsbedarf bei mobilen "Contentdiensten". Beim Download von Apps und anderen Inhalten aus dem Internet können KundInnen ohne deren Wissen Kosten entstehen, die über die Handyrechnung bezahlt werden müssen. 1400 Beschwerden - allein im Jahr 2014 - bezogen sich auf diese kostenpflichtigen Dienste, bei denen oft schon durch einfaches Anklicken ein Bezahlvorgang ausgelöst wird. "Die Nutzerinnen und Nutzer erkennen oft nicht, dass sie etwas kaufen bzw. dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen", erklärt Technologieminister Alois Stöger und kündigt gesetzliche Änderungen bereits für den Herbst an.

Im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden die Anregungen der RTR aufgegriffen. "Damit schaffen wir die rechtliche Grundlage zur Regulierung der Contentdienste und stellen sicher, dass der Konsumentenschutz auch in diesem Bereich gestärkt wird", betont Stöger. Neben spezifischen Schutzmaßnahmen, wie einem Kostenlimit, soll die Transparenz für die VerbraucherInnen auch durch die klare und einheitliche Ausweisung der Contentdienste auf der Rechnung erhöht werden.

 

 

 

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