Demokratiereform: Enquete-Kommission
 beendet inhaltliche Beratungen

 

erstellt am
03. 06. 15
11.00 MEZ

Bericht zur Stärkung der Demokratie in Österreich soll im September beschlossen werden
Wien (pk) – Die vom Nationalrat eingesetzte Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie in Österreich hat ihre inhaltlichen Beratungen abgeschlossen. Nach sechs Sitzungen, bei denen Dutzende ExpertInnen angehört wurden, zogen die Enquete-TeilnehmerInnen am 02.06. ihre politischen Schlussfolgerungen. Ein konkretes Ergebnis liegt noch nicht vor, die Abgeordneten wollen erst über den Sommer an einem gemeinsamen Endbericht feilen. Ob ein Konsens erzielt werden kann, ist allerdings fraglich, die Opposition zeigte sich angesichts der zurückhaltenden Stellungnahmen von SPÖ und ÖVP zum Thema Volksgesetzgebung eher skeptisch. Mit unverbindlichen Empfehlungen werde man sich jedenfalls nicht zufrieden geben, machte etwa Grünen- Verfassungssprecherin Daniela Musiol klar und forderte gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Dieter Brosz eine konkrete Punktation über umzusetzende Schritte ein.

Von Seiten der Koalitionsparteien äußerte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl die Hoffnung, dass die Enquete-Kommission eine möglichst große Anzahl gemeinsamer Empfehlungen zustande bringt. Er appellierte in diesem Sinn an die Oppositionsparteien, sich konstruktiv an den Verhandlungen zu beteiligen. Eine klare Antwort darauf, inwieweit SPÖ und ÖVP noch zum in der letzten Gesetzgebungsperiode erzielten Kompromiss stehen, über erfolgreiche Volksbegehren wenn schon keine Volksabstimmung, so doch eine Volksbefragung abzuhalten, gaben weder Gerstl noch SPÖ-Abgeordneter Josef Cap. Letzterer distanzierte sich aber doch recht deutlich von der ursprünglichen Gesetzesinitiative.

Der Endbericht der Enquete-Kommission soll am 16. September beschlossen werden und auch Stellungnahmen der acht teilnehmenden BürgerInnen enthalten, wie der Ausschuss heute beschloss. Die direkte Demokratie müsse ausgebaut werden, zeigten diese sich heute neuerlich einig und richteten einen dringenden Appell an die Abgeordneten, den Beratungen in der Enquete-Kommission konkrete Schritte folgen zu lassen. Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer, der die heutige Sitzung leitete, bedankte sich jedenfalls ausdrücklich bei den acht BürgerInnen für ihr Engagement. Auch wenn der Ablauf der Enquete-Kommission nicht immer optimal gewesen sei, werde es ein Ergebnis geben, zeigte er sich zuversichtlich.

Rege Twitter-Diskussionen, kaum schriftliche Stellungnahmen
Klarer Themenschwerpunkt der Enquete-Kommission war die Ausweitung der direkten Demokratie. Unter anderem beleuchteten die Enquete-TeilnehmerInnen die Situation in den Bundesländern, suchten nach Vorbildern außerhalb Österreichs und holten Meinungen von WissenschaftlerInnen, InteressenverteterInnen, MedienvertreterInnen sowie von zivilgesellschaftlichen Initiativen ein, wobei die Meinungen zum Teil stark auseinander gingen. Außerdem stand die Frage zur Diskussion, wie BürgerInnen abseits von Abstimmungen und Voten besser in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden können, und welche Ressourcen die ParlamentarierInnen brauchen, um mit der Regierung auf Augenhöhe zu sein.

Eine rege Diskussionsbeteiligung gab es über den extra für die Enquete-Kommission eingerichteten Twitteraccount #EKDemokratie. Mit schriftlichen Stellungnahmen hielten sich die BürgerInnen allerdings zurück, gerade einmal 24 langten bis zu Beginn der heutigen Sitzung im Parlament ein. Allerdings können die BürgerInnen noch bis zum offiziellen Ende der Enquete-Kommission Mitte September Stellungnahmen an demokratie@parlament.gv.at senden. Im Vergleich: Zur Enquete-Kommission zum Thema würdevolles Altern gingen mehr als 700 Stellungnahmen ein.

Neben insgesamt 18 Abgeordneten (5 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 2 Grüne, 1 Team Stronach und 1 NEOS) gehörten der Enquete-Kommission auch neun weitere von den Parteien nominierte, nicht stimmberechtigte Mitglieder und acht per Los ermittelte BürgerInnen an.

Opposition weiter für dreistufige Volksgesetzgebung
Im Zuge der Debatte bekräftigten die Grünen, die FPÖ und die NEOS ihre Forderung nach einer dreistufigen Volksgesetzgebung nicht nur auf Länder-, sondern auch auf Bundesebene. Über die Anliegen erfolgreicher Volksbegehren soll ihrem Wunsch nach eine verpflichtende Volksabstimmung abgehalten werden. Die Abhaltung einer unverbindlichen Volksbefragung halten sowohl FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan als auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak für wenig zielführend. Ihm sei aus den Expertenanhörungen stark hängen geblieben, dass man der Bevölkerung, wenn man direkte Demokratie ernst nehme, am Schluss eines Diskussionsprozesses die Möglichkeit geben müsse, eine klare Entscheidung zu treffen, sagte Stefan, sonst löse man lediglich Frustration aus.

Den von Verfassungsrechtler Theo Öhlinger vorgebrachten Einwand, dass die Bevölkerung europarechtswidrige Entscheidungen treffen könnte, sieht Stefan insofern als unproblematisch, als auch das Parlament europarechtswidrige Gesetze beschließen kann, wie er geltend machte. Die Konsequenz wäre in beiden Fällen die gleiche, sie würden eben aufgehoben.

NEOS-Abgeordneter Scherak nannte als weitere Anliegen außerdem mehr Transparenz bei der Gesetzgebung, etwa durch die Öffnung von Ausschüssen und die Einbindung von BürgerInnen in das Begutachtungsverfahren. Überdies sollte es seiner Auffassung nach eine Veto-Möglichkeit des Volkes gegen Gesetzesbeschlüsse geben. Klar ist für Scherak, dass direkte Demokratie nur dann funktionieren kann, wenn der Bevölkerung ausreichende Informationen vorliegen.

Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer äußerte die Hoffnung, dass es durch die Enquete-Kommission gelungen sei, die Vorbehalte der Koalitionsparteien gegen direktdemokratische Entscheidungsprozesse abzubauen. Seiner Meinung nach ist es dringend erforderlich, aus der immer niedriger werdenden Wahlbeteiligung Konsequenzen zu ziehen. Ein wesentlicher Schritt, um BürgerInnen wieder stärker für Politik zu interessieren, wäre für ihn ein Ausbau der direkten Demokratie.

Seitens der Grünen mahnten sowohl Verfassungssprecherin Daniela Musiol als auch Dieter Brosz eine klare Stellungnahme von SPÖ und ÖVP ein, was den ursprünglichen Kompromissvorschlag zur dreistufigen Volksgesetzgebung – die Abhaltung einer Volksbefragung über ein erfolgreiches Volksbegehren – betrifft. Die Grünen seien nach wie vor für die Abhaltung einer Volksabstimmung am Ende des Diskussionsprozesses, hätten in der letzten Gesetzgebungsperiode dem Kompromiss aber zugestimmt, hob Musiol hervor. "Ein Kompromiss vom Kompromiss vom Kompromiss", bei dem den Grünen letztendlich nur noch "ein Brotbrösel" übrig bleibt, sei zu viel verlangt, hielt sie zur Aufforderung von Gerstl nach konstruktiven Verhandlungen fest. Auch unverbindliche Empfehlungen im Endbericht oder eine Beschränkung des Ausbaus der direkten Demokratie auf Länder- und Gemeindeebene qualifizierte sie als eindeutig zu wenig.

Skeptisch in Bezug auf die Erzielung eines Konsenses zeigte sich auch Abgeordneter Brosz. Er habe den Eindruck, dass sich die Koalition vom ursprünglichen Kompromiss zur Volksgesetzgebung verabschiedet habe, bedauerte er. Voraussetzung für eine Zustimmung der Grünen zu einem gemeinsamen Endbericht sei eine Punktation mit konkret umzusetzenden Maßnahmen, wie seinerzeit bei der Reform des Untersuchungsausschusses.

SPÖ und ÖVP wollen Gesetzgebung transparenter machen
SPÖ-Abgeordneter Josef Cap sprach sich dafür aus, über mehr Transparenz beim Gesetzgebungsprozess nachzudenken und weitere Schritte zur Öffnung des Parlaments zu setzen. Er kann sich etwa Vorhabensberichte der Regierung vorstellen, damit die BürgerInnen sehen, welche Gesetzesinitiativen in naher Zukunft geplant sind. Auch einem breiteren Begutachtungsprozess unter Einbindung von BürgerInnen kann er etwas abgewinnen. Es gehe um eine Integration von direkter Demokratie und repräsentativer Demokratie, nicht darum, die direkte Demokratie gegen die repräsentative Demokratie auszuspielen.

Für wenig sinnvoll erachtet es Cap, die Bevölkerung über komplizierte Gesetzestexte abstimmen zu lassen. Man dürfe, wenn man über direkte Demokratie spreche, "nicht alles in einen Topf hauen", mahnte er. Abstimmungen über eine Brücke, ein Musikhaus oder eine Weltausstellung seien anders zu bewerten als eine Abstimmung über bundesweite, für alle ÖsterreicherInnen geltende Gesetze. Cap befürchtet, dass mächtige Lobbys oder andere medial und ökonomisch starke Gruppen, die eine interessierte Minderheit vertreten, die schweigende Mehrheit überstimmen, und das in weiterer Folge zu autoritären Tendenzen führen könnte, die niemand wolle. Insgesamt zog Cap ein positives Resümee der Enquete-Kommission, wobei er vor allem das konstruktive Diskussionsklima lobte.

Auf mehr Transparenz in der Gesetzgebung setzt auch Caps Fraktionskollegin Katharina Kucharowits, die das Setting der Enquete-Kommission nicht nur positiv beurteilte. Sie kann sich etwa sehr gut öffentliche Ausschusssitzungen sowie jährliche Vorhabensberichte der MinisterInnen vorstellen und regte an, die im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen userfreundlicher aufzubereiten, um einen Überblick zu erleichtern. Mit einer besseren Einbindung der Bevölkerung in den vorparlamentarischen Diskussionsprozess könnte man auch den Eindruck vermeiden, dass Entscheidungen von einem elitären Kreis getroffen würden. Ganz wichtig ist ihr auch eine Stärkung des Parlaments gegenüber der Regierung.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl wies darauf hin, dass es in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedliche Varianten der direkten Demokratie gebe. Direkte Demokratie sei dort sinnvoll, wo eine unmittelbare Betroffenheit der BürgerInnen besteht, etwa bei konkreten Straßenprojekten. Auch das Modell der Bürgerräte habe er als sehr spannend empfunden, konstatierte er. Wesentlich sei in allen Fällen eine umfassende Information der Bevölkerung. Bei Abstimmungen müsse eine qualifizierte Mehrheit Bescheid wissen, was zur Abstimmung stehe, hier sieht Gerstl auch die Medien gefordert.

An die Opposition appellierte Gerstl, Kompromissbereitschaft zu zeigen, um eine Weiterentwicklung der direkten Demokratie zu ermöglichen. Es gebe viele Möglichkeiten, auf die die Enquete-Kommission den Fokus legen könne. Als konkrete Beispiele nannte Gerstl etwa Abstimmungsmöglichkeiten auf Länderebene, die Einführung einer Zentralen Wählerevidenz zur Erleichterung der Unterzeichnung von Volksbegehren und regelmäßige Vorhabensberichte des Parlaments.

Auch das Modell des "Crowdsourcing", also die Einbindung der BürgerInnen im Vorfeld eines Gesetzgebungsprozesses, sieht Gerstl als interessanten Ansatz. Hierbei hätte man die Gelegenheit, mit BürgerInnen die Vor- und Nachteile von Gesetzen zu diskutieren.

Auch ÖVP-Abgeordneter Asdin El Habbassi wertete es als sinnvoll, BürgerInnen bereits am Beginn eines Diskussionsprozesses einzubinden und nicht erst am Ende des Gesetzgebungsprozesses. Er regte in diesem Sinn an, bestimmte Gesetzesmaterien versuchsweise für eine breite Bürgerbeteiligung zu öffnen. Er habe den Eindruck, dass der ursprüngliche Kompromiss zur dreistufigen Volksgesetzgebung nicht mehr von allen mitgetragen werde, meinte El Habbassi, insofern wäre es schön, wenn es gelingen würde, neue Wege bei der Einbindung von BürgerInnen zu gehen und den Parlamentarismus dadurch zu stärken.

BürgerInnen in Gesetzesvorhaben möglichst früh einbeziehen
Ein Resümee zogen nicht nur die Abgeordneten, sondern auch die anderen TeilnehmerInnen der Enquete-Kommission. So empfahl ÖVP-Bundesrat Gottfried Kneifel, Meinungen von BürgerInnen bereits am Beginn einzuholen, wo der Konflikt noch nicht so groß ist. Demokratie sei "mehr als ein Abnicken von Gesetzen" und brauche Beteiligung. Die Geschichte lehre, wie wichtig eine starke Demokratie ist, sagte er gerade angesichts des diesjährigen Gedenkjahres zum 70-jährigen Bestehen der Zweiten Republik. Probleme dürfe man nicht ignorieren, man müsse immer wieder neue Impulse in die Demokratie hineinbringen, Bestehendes adjustieren und mehr BürgerInnen in den Prozess miteinbeziehen. Als entsprechend dramatisch bezeichnete Kneifel den immer geringer werdenden Input der Bevölkerung in dieses System.

Dass die Menschen sich nicht vertreten fühlen, glaubt die von der FPÖ nominierte Rechtsanwältin Susanne Fürst. Prinzipiell sei das Interesse an Politik allerdings sehr groß und der Ruf nach direkter Demokratie laut, betonte sie die Dringlichkeit einer echten Demokratiereform. Mit dem Mittel der Volksbefragung über erfolgreiche Volksbegehren etwa könne man gut leben – mit möglichst geringen Hürden und möglichst wenigen inhaltlichen Tabus. Ihrer Einschätzung nach sind thematische Einschränkungen nicht notwendig, denn im Nachhinein gebe es ohnehin die Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof.

Als Anhänger des Modells der Volksbefragung über erfolgreiche Volksbegehren bezeichnete sich der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger, der von den Grünen beigezogen wurde. Im Gegensatz zur verbindlichen Volksabstimmung müssten hier etwa keine thematischen Grenzen gesetzt und Entscheidungen an den Verfassungsgerichtshof delegiert werden. Gleichzeitig sei der Druck einer Volksbefragung ohnehin groß, überlasse jedoch die letzte Entscheidung dem Parlament und stärke es damit. Allerdings setze das einen offenen Dialog aller Beteiligten voraus.

BürgerInnen fordern konkrete Ergebnisse
Einen offenen Dialog und mehr Mitbestimmung forderten erneut auch die gelosten BürgervertreterInnen. Diese hätten sich rege an der Enquete beteiligt, sorgen sich nun allerdings, ob am Ende nicht doch alles bleiben könnte, wie es ist, äußerte Barbara Ruhsmann Bedenken. Angst davor zu haben, dass BürgerInnen mehr Mitbestimmung möchten, sei unbegründet, denn: "Mehr direkte Demokratie kann die repräsentative Demokratie nur befruchten." Um Hürden abzubauen, plädierte Ruhsmann dafür, die notwendige Anzahl der Unterschriften für Volksbegehren herabzusetzen.

Wie Ruhsmann zeigte sich auch Harald Petz besorgt darüber, dass am Ende der Enquete-Kommission möglicherweise gar keine Lösung herauskommen könnte. Er pochte wie schon in den vorangegangenen Sitzungen darauf, Hürden abzubauen, beispielsweise durch die Einführung eines E-Votings und verständlich aufbereitete Informationen für BürgerInnen. Das wiederum würde seiner Einschätzung nach die Bürgerbeteiligung erhöhen und so die direkte Demokratie stärken.

Für Volksabstimmungen - nicht nur auf Gemeindeebene - sprach sich Universitätsdozent Paul Luif, vom Team Stronach für die Enquete-Kommission nominiert, aus. Das dreistufige Modell der Volksgesetzgebung sei wichtig für die Entwicklung der Demokratie, jedoch bereite es ihm Bauchschmerzen, wenn er an eine unverbindliche Volksbefragung denke. Verbindlichkeit hält Luif für besser, alleine schon in Hinblick auf die größere Aufmerksamkeit durch mehr Medienberichterstattung, die wiederum gut für die Beteiligung ist.

Überwiegender Teil der Gesetzgebung bleibt im Parlament
Würde man die BürgerInnen stärker an der Gesetzgebung beteiligen, gäbe man dennoch lediglich ein Prozent der Entscheidungen an die BürgerInnen ab, sagte Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin von "Mehr Demokratie Deutschland". Die Politik müsse daher keine Angst haben, der überwiegende Teil der Gesetzgebung bliebe ohnehin im Parlament. Wichtig sei, dass es ein Miteinander gebe, einen Brückenschlag zwischen BürgerInnen und Parlament. In Hinblick auf konkrete Ergebnisse aus der Enquete-Kommission meinte Nierth: "Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an." Vorschläge liegen längst vor, jetzt sei die Richtung wichtig, in die es weitergeht.

Diskurs mit Bevölkerung fortsetzen
Die Enquete-Kommission durchwegs positiv beurteilt der von der ÖVP eingeladene Jurist Klaus Poier. Man solle sie keinesfalls schlechtreden, auch wenn es möglicherweise nicht gleich konkrete Ergebnisse gebe. Auch der Österreich-Konvent gelte als gescheitert, in den letzten Jahren habe es aber eine Fülle von Verfassungsreformen gegeben, die auf die Ergebnisse des Konvents zurückgehen, sieht er Parallelen. Ebenso werden auch zur Stärkung der direkten Demokratie Ergebnisse vorliegen. Allerdings könne es sein, dass das Zeit braucht. In jedem Fall müsse man den Diskurs mit der Bevölkerung fortsetzen, dürfe ihn nicht aufgeben.

Eine Reihe von interessanten Vorschlägen, unter anderem auch aus dem Grünbuch "offene Gesetzgebung", habe man im Zuge der Enquete-Kommission gehört, sagte SPÖ-Bundesrat Reinhard Todt in seinem Resümee. Den Zugang der Bevölkerung zu Informationen verbessern, um die Beteiligung an Prozessen auszubauen – darum müsse es jetzt gehen. Besonders interessant sei direkte Demokratie auf lokaler Ebene, sagte Todt weiter. In diesem Zusammenhang hält er es für wichtig, den Ländern und Gemeinden zu ermöglichen, direkte Demokratie auszubauen. Diese seien in der Vergangenheit oft auf verfassungsrechtliche Grenzen gestoßen.

Vorschläge liegen am Tisch, jetzt umsetzen
Mehr Transparenz und Offenheit wünsche er sich, sagte der Bürgervertreter Heinz Emhofer in seinem Schlussstatement. Viele Meinungen seien im Laufe der Enquete geäußert worden, die schwierige Aufgabe für die Politik sei nun, das umzusetzen. Priorität müsse dabei die Information der Bevölkerung haben, so Emhofer. Michelle Missbauer, eine weitere Bürgervertreterin, könnte sich eine Fortsetzung der Enquete gut vorstellen, etwa um zu verschiedenen Sachthemen zu diskutieren. Sie zeigte sich überzeugt, dass die BürgervertreterInnen noch viel mehr beitragen könnten. Die Vorschläge liegen am Tisch – jetzt müssen sie umgesetzt werden, forderte die Bürgervertreterin Marlen Ondrejka, die sich ebenfalls für mehr Bürgerbeteilung aussprach.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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