Oberhauser: Rauchverbot in der
 Gastronomie im Ministerrat beschlossen

 

erstellt am
10. 06. 15
11.00 MEZ

Gesundheitlicher Schutz von Kindern, Jugendlichen, chronisch Kranken und ArbeitnehmerInnen verbessert
Wien (bmg) - Das uneingeschränkte Rauchverbot in der Gastronomie ist am 09.06. im Ministerrat beschlossen worden. "Das ist ein guter Tag für die österreichische Gesundheitspolitik. Mit dem ausnahmslosen Rauchverbot auch in der Gastronomie verbessern wir den gesundheitlichen Schutz von Kindern, Jugendlichen, chronisch Kranken, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Österreich ist damit, was den NichtraucherInnen-Schutz betrifft, endlich in Europa angekommen", freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser über den Beschluss im Ministerrat.

Der Gesetzesentwurf führt ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie mit 1. Mai 2018 ein und sieht eine Ausweitung der NichtraucherInnen-Schutzbestimmungen vor. Als Anreiz für einen vorzeitigen und freiwilligen Umstieg von Gastronomiebetrieben auf das komplette Rauchverbot schon bis zum 1. Juli 2016 wird es eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 Prozent für getätigte Umbauinvestitionen geben. "Ich hoffe, dass möglichst viele Betreiberinnen und Betreiber diese Prämie in Anspruch nehmen und Österreich schon ab Juli 2016 eine überwiegend rauchfreie Gastronomie genießen kann", so Oberhauser. Spätestens mit 1. Mai 2018 - dem Inkrafttreten des Rauchverbots in der Gastronomie - müssen jedoch alle Gastronomiebetriebe auf das uneingeschränkte Rauchverbot umgestellt haben.

Um auch im Rahmen von Vereinen und Vereinsveranstaltungen den NichtraucherInnen-Schutz zu gewährleisten, sieht das Gesetz ein Rauchverbot dann vor, wenn Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden und wenn Vereine Veranstaltungen abhalten. Gewährleistet wird außerdem, dass die Bestimmungen des Tabakgesetzes nicht durch Vereinsgründungen umgangen werden können.

 

 

 

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