Sondersitzung: Grundrechte als Knackpunkt
 der Bankgeheimnis-Debatte

 

erstellt am
09. 06. 15
11.00 MEZ

Wie viel Eingriff verträgt der Rechtsstaat?
Wien (pk) - Auf heftigen Widerstand stieß die Bundesregierung am 08.06. im weiteren Verlauf der Sondersitzung des Nationalrats nicht nur mit den Plänen zur erleichterten Konteneinsicht als Maßnahme gegen Steuerbetrug. Vor einem "Generalangriff auf die Grundrechte der BürgerInnen" warnten Team Stronach und NEOS in ihrem dringlich behandelten Antrag auch bei Überlegungen, Behörden im Rahmen der Terrorbekämpfung ausgeweitete Rechte zur Datenspeicherung zu geben. Beispielsweise durch eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, wie die NEOS mit zusätzlichen Entschließungsanträgen ins Treffen führten. Die Grünen deponierten ihre Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ebenfalls in einem Antrag, verwehrten sich jedoch dagegen, wegen Abfragemöglichkeiten im Kontenregister die Bevölkerung in Panik zu versetzen. Aus Sicht der Freiheitlichen indes spiegelt die Debatte um das Bankgeheimnis die Entwicklung Österreichs in Richtung Überwachungsstaat wider.

Der Team Stronach-NEOS-Antrag wurde von der Mehrheit im Plenum zwar abgelehnt, in einzelnen Punkten erhielt der Forderungskatalog aber sogar von SPÖ und ÖVP positive Rückmeldungen. So konnten die Koalitionsparteien dem Vorstoß für ein bundesweit einheitliches Finanzmanagement einiges abgewinnen und sprachen sich gleichermaßen für transparente Finanzausgleichsverhandlungen aus. In puncto Kontoöffnung stellte die Volkpartei allerdings klar, ohne richterlichen Beschluss dürfe eine solche durch die Finanzbehörden nicht erfolgen, wohingegen die SPÖ den Grundrechteschutz bereits mit einem Rechtsschutzbeauftragten gewahrt ansah. Mehrmals wurde die Notwendigkeit betont, den Grundrechteschutz im Regierungsvorschlag bei den parlamentarischen Verhandlungen nachzuschärfen. Ohne ausreichende Zustimmung im heutigen Plenum blieben auch die Entschließungsanträge von Grünen und NEOS.

Kampf gegen Steuerbetrug im Spannungsfeld zwischen Überwachung….
Mit den Vorhaben der Regierung, Konten leichter öffnen zu können, werde ein "gesellschaftspolitisches Tabu" gebrochen, ist Abgeordnete Kathrin Nachbaur (T) überzeugt; verstärkt werde durch die Abschaffung des Bankgeheimnisses lediglich ein Klima, in dem "Besitz und Eigentum als anrüchig gelten". Dabei sollte die Politik lieber bei sich selber sparen, als die Behebung der Schuldenkrise auf die SteuerzahlerInnen abzuwälzen und Misstrauen gegen LeistungsträgerInnen zu zeigen, so die Oppositionspolitikerin. Zumal die Regierung in eigenen Belangen – etwa bei Bundeshaftungen – gerne den Datenschutz als Erklärung für mangelnde Informationen heranziehe. "Das Sparbuch der Oma zu kontrollieren, hilft nicht gegen internationalen Steuerbetrug", bekräftigte ihr Parteikollege Leopold Steinbichler. Das Team Stronach lehne eine Kriminalisierung der BürgerInnen und der Unternehmen dezidiert ab, seien doch Großkonzerne hauptverantwortlich für Steuerflucht.

"Der Staat hat die Privatsphäre der Bürger zu schützen", zog Herbert Kickl (F) nach und warf der Regierung vor, die Freiheitsrechte der Bevölkerung wie in einem "Überwachungsstaat" immer weiter einzuschränken. Ähnlich wie Nachbaur warf der Freiheitliche den Mitgliedern der Bundesregierung vor, selbst sehr restriktiv Informationen weiterzugeben und nannte als Beispiel die Frage, ob Bundeskanzler Werner Faymann an der jüngsten Bilderberg-Konferenz teilgenommen hat. Eindringlich warnte FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs ebenfalls vor der Abschaffung des Bankgeheimnisses, in der er einen ersten Schritt sah, dem weitere wie die Abschaffung des Bargeldes folgen würden. Bei der Betrugsbekämpfung gelte es vielmehr, die bestehenden Werkzeuge, so etwa die internationale Amtshilfe, anzuwenden. Sein Fraktionskollege Elmar Podgorschek beklagte die hohe Steuer- und Abgabenlast und meinte, es gehe nicht an, unter dem Deckmantel der Steuerbetrugsbekämpfung immer mehr Freiheitsrechte einzuschränken.

…und Förderung von Steuergerechtigkeit
"Wir wollen nicht länger zusehen, wie das Bankgeheimnis zur Steuerhinterziehung missbraucht wird", mit dieser Maxime setze die Bundesregierung im Sinne der Steuerehrlichen die richtigen Schritte, hielt Kai Jan Krainer (S) demgegenüber fest. Nur durch verbesserten Kampf gegen Steuerbetrug seien Steuererleichterungen für den Großteil der Bevölkerung möglich, befand er wie Angela Lueger (S). Die Ungleichgewichte zwischen Einkommen aus Arbeit und jenen aus Vermögen bei Steuerleistungen würden mit den Kontoregisterabfragen transparent, so Krainer, wobei die SPÖ für einen "vernünftigen Rechts- und Datenschutz" in diesem Zusammenhang einstehe. Lueger skizzierte, was an den Einschaurechten der Finanzbehörden "nachzujustieren" sei: neben einem Vier-Augen-Prinzip und einer umfassenden Dokumentation bedürfe es zur Kontoöffnung auch eines richterlichen Beschlusses oder der Zustimmung eines Rechtsschutzbeauftragten. Bei der großen Masse der ArbeitnehmerInnen werde schon immer der Lohn automatisch an das Finanzamt gemeldet, das störe Team Stronach und NEOS aber nicht, konterte SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter, der die beiden Fraktionen aufforderte, endlich aufzuhören, "die Verteidiger der Schwarzgeldmillionäre zu spielen". Wolfgang Katzian (S) wies die Vorwürfe von Spitzelstaat und Generalverdacht scharf zurück und unterstrich seinerseits, es gehe bei den geplanten Maßnahmen bloß darum, die Möglichkeiten zu schaffen, gegen "Ungereimtheiten" vorzugehen.

"Panikmache" warf Bruno Rossmann (G) den MandatarInnen von Team Stronach und NEOS vor, entbehre der Vorwurf, die BürgerInnen würden mit den anvisierten Novellen zur Steuerbetrugsbekämpfung unter Generalverdacht gestellt, doch jeglicher sachlichen Grundlage. Tatsächlich bezögen sich Abfragen im Kontenregister nicht auf Abflüsse aus den Konten, sondern verdeutlichten nur, über wie viele Konten einzelne Personen verfügen. Österreich tue gut daran, stärker im Kampf gegen Steuerbetrug aufzutreten, so der Grünen-Budgetsprecher, immerhin sei das Land auch mit dem Informationsaustausch über Kontodaten ausländischer SteuerzahlerInnen zögerlich verfahren. Generell versicherte Rossmann, seine Fraktion sei bei Kontodatenabfragen der "Garant für eine rechtsstaatliche Lösung mit richterlichem Beschluss". Jakob Auer (V) urgierte ebenfalls eine gerichtliche Bewilligung zur Konteneinsicht und konnte sich überdies Betragsgrenzen bei der Erfassung von Kapitalflüssen vorstellen. Nicht zuletzt um die Verwaltungskosten bei der Umsetzung der Maßnahme mit ihrem Nutzen im Gleichgewicht zu halten, wie er sagte. Als Vorsitzender des Finanzausschusses regte Andreas Zakostelsky (V) an, derartige Sachfragen schon vor den Ausschussberatungen über den Novellenentwurf abzuklären, mit dem Ziel einer parteiübergreifenden Lösung. "Österreich braucht Reformen", betonte er, zur konjunkturellen Belebung sei die anvisierte Steuerreform mit 5,2 Mrd. € an Entlastungen jedenfalls notwendig. Ungeachtet dessen dürften BürgerInnen und Unternehmen nicht automatisch unter Generalverdacht gestellt werden.

Vorratsdatenspeicherung weiterhin Thema im Nationalrat
"Einen sorglosen Umgang mit Grundrechten" macht Nikolaus Alm (N) nicht nur im Zusammenhang mit Abfragen im Kontoregister aus. Um Klarheit über alle schon bestehenden Eingriffe in die Privatsphäre der BürgerInnen zu erhalten, sei eine "Überwachungsgesamtrechnung" für die Republik notwendig; die Bundesregierung solle daher sämtliche Befugnisse zur Überwachung von BürgerInnen evaluieren, drängt der NEOS-Sprecher für Innere Angelegenheiten. In einem eigens eingebrachten Entschließungsantrag forderte Alm die Aufhebung aller Gesetze, die sich bei einer derartigen Analyse als unverhältnismäßig herausstellen. Überdies sind in seinen Augen auch künftige Gesetzesbestimmungen, die Bürgerrechte einschränken, auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit jährlich zu überprüfen. In einem weiteren Entschließungsantrag unterstrich NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak einmal mehr das Nein seiner Fraktion zu einer allfälligen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, wobei er argumentierte, die Bekämpfung terroristischer und krimineller Aktivitäten dürfe nicht als Rechtfertigung dienen, das Recht auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit oder andere Grundrechte unverhältnismäßig, anlasslos und dauerhaft einzuschränken. Vielmehr sollten bestehende Instrumente wie etwa der Datenaustausch zwischen den EU-Staaten via Europol und Eurojust endlich voll ausgeschöpft werden. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger müsse jedenfalls die ultimative Maxime politischen Handelns werden. Nicht Transparenz der BürgerInnen, sondern Transparenz des Staates brauchen wir, betonte Rainer Hable (N) mit Blick auf die Aktenschwärzungen im Untersuchungsausschuss. Einschau in die Konten sei Einschau ins Privatleben, empörte er sich.

Albert Steinhauser stellte mit Nachdruck klar, dass für die Grünen neben einer systematischen, ansatzlosen und personenbezogenen Vorratsdatenspeicherung auch eine Ermächtigung zur Sammlung von Fingerabdrücken und IP-Adressen im Finanzstrafgesetz nicht in Frage kommt. Peter Pilz (G) forderte in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, von derartigen Plänen Abstand zu nehmen, bescheinigte dem Finanzminister allerdings, sich beim Thema Kontoeinschau in die richtige Richtung zu bewegen. Ohne vollen Rechtsschutz werde es aber keine Zustimmung der Grünen geben, kündigte Pilz an, was Christoph Hagen vom Team Stonach wiederum mit der Bemerkung quittierte, die Grünen seien nun der Steigbügelhalter der Regierung. Pilz brachte aber auch die Kritik seiner Fraktion an den Überwachungsaktivitäten und Bespitzelungen von ausländischen Nachrichtendiensten in Österreich zur Sprache und forderte in einer weiteren Initiative u.a. stärkeren Datenschutz auf EU-Ebene. Die Einführung des zentralen Kontoregisters bedeute nicht die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, stellte ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker klar. Bei der Einschau in Privatkonten seien jedenfalls noch Nachschärfungen notwendig, Kontoöffnung dürfe nur die ultima ratio sein, auch müsse es die Möglichkeit eines Rechtsmittels geben, steckte sie den Standpunkt der Volkspartei ab.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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