Senkung der Mindestbeiträge für Selbständige

 

erstellt am
17. 06. 15
11.00 MEZ

Nach Regierungsbeschluss mehr Fairness und spürbare Entlastung für Kleinunternehmer - langjährige Forderung der SVA umgesetzt
Wien (svagw) - Die Bundesregierung hat am 16.06. Entlastungsmaßnahmen für Österreichs Selbständige beschlossen. So wurde die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von derzeit rund 724 Euro auf 406 Euro entschieden. "Damit ist eine wichtige Forderung der SVA umgesetzt", betont Alexander Herzog, SVA Obmann-Stv. Diese Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige auf das Niveau der Arbeitnehmer bedeute einerseits eine Gleichstellung sowie auch eine spürbare finanzielle Entlastung von knapp 292 Euro jährlich für Geringverdiener.

Analog zum Beitragszuschuss für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, wurde nun für Selbständige die sogenannten "Mindest-Sozialversicherungsbeiträge" im Rahmen der Steuerreform beschlossen und soll bereits mit 1.1. 2016 in Kraft treten. Derzeit liegt die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für Selbständige bei 724,02 Euro. Davon werden die Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 7,65 % berechnet, d.h. Unternehmer bezahlen mindestens 55,4 Euro pro Monat.

Eine Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von 724,02 auf 405,98 Euro bedeutet niedrigere monatliche Beiträge und eine jährliche Ersparnis von bis zu 291,96 Euro "Wir wollen keine Bevorzugung, wir wollen Gerechtigkeit und mit der Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage auf die Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer ist nun ein wichtiger Schritt getan", so Herzog. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf knapp 40 Mio. Euro.

Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze soll zudem mit 1.1.2018 starten. Eine vollständige Angleichung an die Geringfügigkeitsgrenze wird voraussichtlich mit 1.1.2022 erreicht sein.
SVA - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Selbständige und betreut als gesetzliche Krankenversicherung rund 775.000 Kunden, davon 390.000 aktiv Erwerbstätige, 146.000 Pensionisten und 239.000 Angehörige. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 416.000 Versicherte zuständig.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.svagw.at

 

 

 

 

 

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