Justizausschuss ebnet Weg für neues Erbrecht

 

erstellt am
25. 06. 15
11.00 MEZo

Weitere Beschlüsse: Auslieferungsabkommen mit Brasilien, Zurückziehung der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention
Wien (pk) - Das Erben wird neu geregelt. Der Justizausschuss verabschiedete am 24.06. mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS ein Erbrechts-Änderungsgesetz, das vor allem die Bestimmungen über den Pflichtteil modernisiert und Lebensgemeinschaften, aber auch pflegende Angehörige berücksichtigt. Weiters genehmigten die Abgeordneten ein Auslieferungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien und erzielten zudem Konsens über die Zurückziehung österreichischer Vorbehalte zu einigen Artikeln des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Verabschiedet wurde zudem ein Antrag der Regierungsparteien, der vor allem Präzisierungen im Prozessrecht bei Verstößen gegen die Geschäftsverteilung sowie bei Prozesseinreden bringt. Auf Klarstellungen im Handelsvertretergesetz hingegen läuft eine Initiative der FPÖ hinaus, die vom Ausschuss allerdings mehrheitlich vertagt wurde.

Berücksichtigung von Pflegeleistungen, Neuregelung des Pflichtteilsrechts
Das vom Ausschuss verabschiedete Erbrechts-Änderungsgesetz (688 d.B.) sieht als eine der wesentlichen Neuerungen die Möglichkeit vor, im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens nahe Angehörige, die den Verstorbenen innerhalb der letzten drei Jahre gepflegt haben, erbrechtlich zu berücksichtigen. In diesem Sinn soll pflegenden Angehörigen ein Pflegevermächtnis zustehen, dessen Erfüllung der Gerichtskommissär durch einen Einigungsversuch fördert. Als Grundlage für die Einigung sollen laut den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage auch Unterlagen zum Pflegegeld dienen. Lebensgefährten wiederum soll unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Erbrecht zukommen, und zwar vor dem außerordentlichen Erbrecht der Vermächtnisnehmer und der Aneignung durch den Bund. Testamente zugunsten des früheren Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten sollen nach dem Entwurf jedenfalls als aufgehoben gelten, wenn die Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde.

Darüber hinaus sollen in Zukunft nur noch die Nachkommen und der Ehegatte oder eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt sein. Die Pflichtteilsberechtigung der Eltern und weiterer Vorfahren des Verstorbenen entfällt damit. Durch eine Erweiterung der Enterbungsgründe will die Vorlage dabei die Privatautonomie des letztwillig Verfügenden stärken. So werden nun auch mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten gegen nahe Angehörige erfasst werden. Ebenso einen Enterbungsgrund bilden auch grobe Verletzungen der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis. Der Enterbungsgrund der "beharrlichen Führung einer gegen die öffentliche Sittlichkeit gerichteten und anstößigen Lebensart" soll hingegen entfallen. Die Vorlage erweitert aber auch die Möglichkeit, den Pflichtteil auf die Hälfte zu mindern. Hierzu soll nunmehr ein zumindest zwanzig Jahre fehlender Kontakt genügen.

In der Debatte begrüßte ÖVP-Abgeordnete Beatrix Karl vor allem die erbrechtliche Berücksichtigung der Pflege durch nahe Angehörige, die Möglichkeit der Pflichtteilsstundung sowie die Bestimmungen zur Förderung der Fälschungssicherheit von Testamenten. Katherina Kucharowits (S) zeigte sich erfreut über die Bedachtnahme auf Lebensgemeinschaften.

Von einer positiven Weiterentwicklung sprach auch Albert Steinhauser (G), der sich allerdings bei den LebensgefährtInnen eine großzügigere Lösung gewünscht hätte. Grünen-Sozialsprecherin Judith Schwentner meldete Bedenken hinsichtlich der Anrechnung von Pflegeleistungen durch nahe Angehörige an und führte ins Treffen, die häusliche Pflege durch Frauen könnte dadurch zum System werden. Für die NEOS unterstütze Nikolaus Scherak vor allem die Anpassung im Pflichtteilsrecht, meinte aber, weitere Schritte wären wünschenswert gewesen. Die Pflichteilsstundung wertete er positiv, wenngleich er ebenso wie Team Stronach-Mandatarin Kathrin Nachbaur und Harald Stefan (F) zu bedenken gab, die hohen Zinsen könnten sich kontraproduktiv auswirken. Der FPÖ-Justizsprecher kritisierte zudem weitere Einzelheiten bei der Pflichteilsregelung, wobei er insbesondere Mängel bei der Bewertung der Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil ortete.

Auslieferungen zwischen Brasilien und Österreich werden einfacher
Die Auslieferung zwischen Österreich und Brasilien soll durch ein vom Ausschuss einstimmig genehmigtes bilaterales Abkommen erleichtert werden (490 d.B.). Ausgangspunkt ist dabei die Erkenntnis, dass gerade im Bereich der schweren Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität die aufstrebenden Länder Lateinamerikas interessante Fluchtziele für beschuldigte und verurteilte Personen darstellen, um sich dem österreichischen Strafverfahren und der Strafvollstreckung zu entziehen. Neben der Schaffung einer Auslieferungsverpflichtung - auch für fiskalische Straftaten – ermöglicht der Vertrag nun den direkten Verkehr zwischen den Justizministerien und sieht überdies die Nutzung moderner elektronischer Kommunikationsmittel vor. Verfahrensbeschleunigung soll zudem durch die Abschaffung von Beglaubigungserfordernissen oder etwa durch die Reduktion der Zahl der vorzulegenden Unterlagen, aber auch durch Fristen erzielt werden. Das Abkommen orientiert sich inhaltlich am Europäischen Auslieferungsübereinkommen und nimmt ausdrücklich auf die Schutzstandards der Europäischen Menschenrechtskonvention Bezug.

Österreich zieht Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurück
Mit breiter Mehrheit, aber gegen die Stimmen der FPÖ beschloss der Ausschuss die Zurückziehung von Vorbehalten Österreichs zu einigen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention (501 d.B.). Anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens wurden zu Art. 13 (Recht auf freie Meinungsäußerung), Art. 15 (Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und Art. 17 (Zugang zu Informationen) eingelegt. Darüber hinaus wurde eine Erklärung zu Art. 38 (Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten) abgegeben. Eine Prüfung hat nun ergeben, dass eine Zurückziehung der Vorbehalte weder die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Bezug auf die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit noch die Medienfreiheit beeinträchtigen würde. Auch wurde festgestellt, dass sich die reale Situation der Kinderrechte in Österreich durch die Zurückziehung der Vorbehalte nicht wesentlich verändern würde. Die Erklärung Österreichs hinsichtlich der Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten wiederum ist durch die Ratifikation eines entsprechenden Fakultativprotokolls mittlerweile obsolet geworden.

Präzisierungen bei Verstößen gegen die Geschäftsverteilung und bei Prozesseinreden
Präzisierungen und Klarstellungen sollen Änderungen in der Zivilprozessordnung und im Gerichtsorganisationsgesetz bringen. Ein entsprechender Initiativantrag (1210/A) der Abgeordneten Michaela Steinacker (V) und Johannes Jarolim (S), der einstimmig angenommen wurde, sieht in diesem Sinn bei gesetzwidriger Geschäftsverteilung bzw. für jeden Verstoß gegen die richtige Gerichtsbesetzung eine Rügepflicht vor und schafft zudem für beide Fälle die Möglichkeit einer abgesondert anfechtbaren Entscheidung.

Ein weiterer Regelungsschwerpunkt ist die Abschaffung der als unnötig bezeichneten Formalität der eigens erforderlichen Beschlussfassung auf abgesonderte Verhandlung. So soll das Gericht in Zukunft – unabhängig von einer gemeinsamen oder getrennten Verhandlung über eine Prozesseinrede – entscheiden können, ob es den Beschluss gesondert ausfertigen und damit eine sofortige Anfechtung möglich machen will, wenn es in der Frage der Prozessvoraussetzungen zunächst eine Klärung im Instanzenweg beabsichtigt.

FPÖ will Klarstellung im Handelsvertretergesetz
Nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofs sind Vereinbarungen mit einem Versicherungsvertreter sittenwidrig, die bei unbegründeter Eigenkündigung durch den Versicherungsvertreter das Erlöschen der bei der Beendigung bereits verdienten, aber noch durch die Ausführung der vermittelten Versicherungsverträge bedingten Vermittlungsprovisionen in Gestalt von Folgeprovisionen vorsehen. FPÖ-Abgeordneter Bernhard Themessl forderte in einem Initiativantrag (967/A) eine entsprechende Anpassung des Handelsvertretergesetzes an diese Entscheidung. Die Initiative wurde unter Hinweis auf noch laufende Gespräche mit Stimmenmehrheit vertagt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at