BMASK veröffentlicht WIFO Studie zu
 Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende

 

erstellt am
02. 07. 15
11.00 MEZ

Arbeitsmarktöffnung würde zu steigender Arbeitslosigkeit führen
Wien (bmasl) - Das Sozialministerium veröffentlichte am 01.07. die WIFO Studie "Auswirkungen einer Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für Asylsuchende in Österreich". Die Studie untersucht die potentiellen Auswirkungen und die Vor- und Nachteile einer Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für AsylwerberInnen. Sie beschäftigt sich außerdem mit der Qualifikation und dem Integrationserfolg der AsylwerberInnen und den in Österreich bestehenden Regelungen. Die Studie selbst ging zum Zeitpunkt des Erstellens von 33.000 Anträgen im Jahr 2015 aus und rechnet mit diesen niedrigen Antragszahlen mit einer einmaligen Erhöhung des Arbeitskräftepotentials um bis zu 10.000 Personen zusätzlich. Kurzfristig würde sich die Arbeitslosigkeit um 0,23 Prozentpunkte erhöhen. Das Innenministerium rechnet nunmehr bereits mit 70.000 Asylanträgen - also mehr als doppelt so vielen Anträgen - im Jahr 2015. Die hohe Zahl der Anträge würde die Zahl der Arbeitslosigkeit noch deutlicher erhöhen. "Vor diesem Hintergrund und den heute veröffentlichen hohen Arbeitslosenzahlen im Land - 381.898 Menschen sind im Juni arbeitslos oder in Schulung gewesen - ist für mich eine Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen nicht vertretbar", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer. "Wir haben bereits jetzt 17.122 anerkannte Fluchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige in Arbeitslosigkeit, unser Hauptaugenmerk ist es, diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren", sagte Hundstorfer, der darauf verwies, dass für diese Personen die Mittel für Deutschkurse ab dem heutigen Tag noch einmal aufgestockt wurden. *****

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass eine Öffnung des Arbeitsmarktes zu 0,04 bis 0,08 Prozent niedrigeren Löhnen der heimischen Arbeitskräfte und zu einer geringfügigen (0,04 Prozentpunkte) Verringerung des Zugangs in Beschäftigung in einzelnen Branchen z.B. Landwirtschaft führt. Generell gilt, je kürzer die Verfahrensdauer von Asylverfahren, desto geringer sind die Arbeitsmarktwirkungen einer Liberalisierung.

Ein Blick auf die Qualifikationsstruktur ergibt, dass AsylwerberInnen mehrheitlich (75 Prozent) Männer im Alter zwischen 20 und 40 Jahren mit einem traditionell sehr hohen Anteil an mittleren Qualifikationen sind. Dieser Anteil ist jedoch im Sinken begriffen und ist von Herkunftsland zu Herkunftsland sehr unterschiedlich. 33,47 Prozent verfügen maximal über einen Pflichtschulabschluss, 56 Prozent über eine mittlere Ausbildung.

In Österreich ist ein eingeschränkter Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach drei Monaten möglich. AsylwerberInnen können dann nach Erhalt einer Bewilligung entweder einer befristeten Saisonbeschäftigung im Tourismus oder in der Landwirtschaft nachgehen. Jugendliche AsylwerberInnen bis 25 Jahre können eine Beschäftigungsbewilligung für einen Lehrberuf mit nachgewiesenem Lehrlingsmangel erhalten. Laut Grundversorgungsgesetz können Hilfstätigkeiten in den Betreuungseinrichtungen und Unterkünften (z.B. Küchenbetrieb, Reinigung, Instandhaltung) und kurzfristige (maximal drei Wochen) oder anlassbezogene Hilfstätigkeiten mit gemeinnützigem Charakter bei Bund, Land oder Gemeinde (z.B. Betreuung von Park- und Sportanlagen) ausgeübt werden. Solche gemeinnützige Tätigkeiten gelten allerdings nicht als Arbeitsverhältnis.

 

 

 

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