Gerichtsgebühren-Novelle tritt heute in Kraft

 

erstellt am
01. 07. 15
11.00 MEZ

Justizminister Brandstetter erfreut über deutliche Erleichterung für Familien und Minderjährige
Wien (bmj) - Ab heute, 1. Juli 2015, werden die Gerichtsgebühren in Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren, bei denen Minderjährige im Mittelpunkt stehen, deutlich gesenkt. Für die Minderjährigen selbst entfallen diese zur Gänze. „Der Gang vor Gericht in Familienangelegenheiten ist für Betroffene schon Belastung genug. Mit der Senkung beziehungsweise dem kompletten Wegfall der Gerichtsgebühren wollen wir Familien, Kindern und Jugendlichen in dieser Ausnahmesituation zumindest die finanzielle Last nehmen“, freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter über die nun in Kraft tretende Novelle. Diese wurde im November 2014 im Ministerrat und im Dezember 2015 im Nationalrat beschlossen.

Mit der neuen Regelung entfallen Gebühren für Kontaktrechts-, und Abstammungsverfahren sowie für Verfahren zur Klärung der Ehemündigkeit. Zusätzlich ist die Unterstützung durch die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler und durch die Kinderbeistände bei Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren in der ersten Phase ab sofort kostenlos. Das Gute: In dieser Zeit kann der größte Teil aller Fälle bereits abgeschlossen werden. „Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Eltern in der Zeit nach einer Trennung oder Scheidung die nötige Hilfe zur Seite gestellt bekommen, um selbst Lösungen im Interesse des Kindeswohls zu finden“, so Bundesminister Brandstetter.

Zusätzlich werden auch Personen, die bereits im Verfahren auf Scheidung der Ehe im Einvernehmen aus finanziellen Gründen eine Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen konnten, unterstützt. Diese werden bei Antragstellung automatisch von den Gebühren befreit und müssen nicht mehr wie bisher einen gesonderten Antrag auf Verfahrenshilfe stellen und ein Verfahrenshilfeverfahren führen. „Hier haben wir also den Zugang zur Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen wesentlich vereinfacht“, so Justizminister Brandstetter.

 

 

 

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