Behördenstruktur in der Schulverwaltung
 soll noch schlanker werden

 

erstellt am
08. 07. 15
11.00 MEZ

Haslauer: Gesetz zur Abschaffung der Bezirksschulämter und Bündelung der Zuständigkeiten soll morgen beschlossen werden
Salzburg (lk) - Das Gesetz zur Abschaffung der Bezirksschulämter in den fünf Bezirkshauptmannschaften und zur Bündelung der Zuständigkeiten bei der Salzburger Landesregierung soll am 08.07. in der Plenarsitzung des Salzburger Landtags beschlossen werden. Dadurch werden fünf Behörden durch eine ersetzt. Durch Außenstellen der Landesregierung in den Bildungsregionen ist sichergestellt, dass allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften weiterhin eine dienstleistungsbezogene Bildungsverwaltung vor Ort zur Verfügung steht.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetz sieben Leistungsfeststellungskommissionen und eine Disziplinarkommission zu einer gemeinsamen Leistungs- und Disziplinarkommission für alle Pflichtschul- und Berufsschullehrkräfte zusammengefasst. Dadurch werden insgesamt sieben Behörden eingespart.

Ziel von Bildungsreferent Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer ist es, nach der Schulverwaltungsreform des Bundes im Jahr 2014, bei der die Bezirksschulräte abgeschafft wurden, die Behördenstruktur in der Schulverwaltung weiter zu verschlanken. "Mit diesem Reformvorhaben wird dieses Ziel erreicht", so Haslauer. Ab 1. September 2015 soll es im Bundesland Salzburg im Wesentlichen nur mehr die Landesregierung und den Landesschulrat für Salzburg als im Schulwesen gemeinsam, allerdings mit unterschiedlichen gesetzlichen Aufgaben, tätige Behörden geben.

Ressourcen in Neuer Mittelschule optimal nutzen
Neben diesem Aspekt der Verwaltungsreform wird in dem Gesetzespaket auch durch die Umsetzung einer bundesrechtlichen Vorgabe die Möglichkeit eines optimierten Ressourceneinsatzes in der Neuen Mittelschule geschaffen. Ab dem kommenden Schuljahr wird es möglich sein, die sechs zusätzlichen Lehrkräftestunden pro Neue-Mittelschulklasse nicht nur in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache, sondern auch in schulautonomen Pflichtgegenständen einzusetzen. Das ermöglicht den Schulen eine bessere pädagogische Schwerpunktsetzung.

 

 

 

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