Erfolgsmodell Familiengerichtshilfe

 

erstellt am
20. 07. 15
11.00 MEZ

Noch bessere Unterstützung für Familien in Konfliktsituationen garantiert – Justizminister Brandstetter erfreut über ein Jahr Vollausbau in Österreich
Wien (bmj) - Mit Juli 2015 feiert die Familiengerichtshilfe ein Jahr ihres Vollausbaus. Sie ist an 19 Bezirksgerichten eingerichtet und kann österreichweit in Anspruch genommen werden. "Mit dem Vollausbau der Familiengerichtshilfe vor einem Jahr ist es uns gelungen, diese Unterstützung für Familien in Konfliktsituationen österreichweit anzubieten. Denn Sorgerechtsstreitigkeiten zehren oft an den Kräften aller Beteiligten", so Justizminister Wolfgang Brandstetter. Bereits im Jahr 2012 wurde sie als Modellversuch an vier Bezirksgerichten eingeführt, ein Jahr später erfolgte aufgrund der positiven Erfahrungen die gesetzliche Verankerung.

Österreichweite Betreuung garantiert
Aufgabe der Familiengerichtshilfe ist es, das Gericht sowie die Eltern und Kinder in familienrechtlichen Verfahren zu unterstützen. Im vergangenen Jahr wurde die Familiengerichtshilfe in über 1.400 Fällen eingesetzt. Bei rund einem Drittel der Fälle konnte dadurch eine einvernehmliche, rasche Lösung im Sinne aller Beteiligten gefunden werden. Bei der Familiengerichtshilfe arbeiten derzeit 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese sind ausgebildete Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen, von denen viele über Zusatzqualifikationen im Bereich der Psychotherapie und Mediation verfügen, wodurch noch besser auf individuelle Bedürfnisse eingegangen werden kann.

Familiengerichtshilfe sucht breiten Konsens
Die Familiengerichtshilfe arbeitet im Sinne aller Beteiligten und versucht besonders, Lösungen zum Wohle des Kindes zu finden. Diese können dann als Entscheidungsgrundlage für die Gerichte herangezogen werden. Als Besuchsmittler koordiniert sie vor allem die Betreuung der Übergabe des Kindes von einem Elternteil zum anderen und klärt zu sämtlichen Modalitäten des Verfahrens auf. "Ich freue mich sehr, dass sich die Familiengerichtshilfe zu einem Erfolgsmodell entwickelt hat. Sie ist eine unerlässliche Stütze für Gerichte und Familien und garantiert Qualität sowie Nachhaltigkeit bei der Streitschlichtung", so Justizminister Brandstetter.

 

 

 

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