Bio weiterhin streng kontrolliert,
 geschützte Herkunftsangaben vereinfacht

 

erstellt am
15. 07. 15
11.00 MEZ

Neues EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz wurde im Ministerrat angenommen
Wien (bmg/bmlfuw) - „Heimische Bioprodukte werden weiterhin streng kontrolliert. Durch geschützte Herkunftsangaben werden die regionale Herkunft von Lebensmitteln hervorgehoben und die KonsumentInnen noch besser informiert. Mit dem heute im Ministerrat beschlossenen Gesetz kann Österreich seinen Platz als Bio-Land Nr. 1 auch in Zukunft halten“, zeigt sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser am 14.07. erfreut.

„Das Gesetz ist ein großer Schritt vorwärts für unsere Bäuerinnen und Bauern mit ihren qualitativ hochwertigen heimischen Produkten. Durch die Vereinfachung des Verfahrens ist der Weg für weitere geschützte Bezeichnungen in Österreich geebnet. Dies ist besonders in Zeiten des erhöhten Marktdrucks ein wichtiges Ziel“, erklärt Bundeminister Rupprechter.

Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist die Durchführung von EU-Recht in Bezug auf geschützte Herkunftsangaben, traditionelle Spezialitäten und die biologische Produktion. Es wird ein einheitlicher Rahmen für die amtliche Kontrolle bei der Verwendung von Bio- oder Herkunftsangaben oder Angaben betreffend besondere Merkmale von Lebensmitteln und bestimmten Agrarerzeugnissen gebildet. Damit kann der Bio-Standort Österreich noch besser abgesichert werden.

Konkret wird die Durchführung von BIO-Kontrollen, inklusive der jeweiligen Zuständigkeiten geregelt. Um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, wird ein Koordinierungsgremium eingerichtet. Weiters wird das Verfahren rund um Anträge zu geschützten Herkunftsangaben (wie z.B. die bereits existierende Angabe „Steirisches Kürbiskernöl“) vereinfacht.

„Damit ist ein sehr guter Schritt für alle Beteiligten auch in Richtung Verwaltungsvereinfachung durch Straffung des Antragsverfahrens gelungen“, so Oberhauser und Rupprechter. So wird künftig nur mehr eine Stelle, nämlich das Patentamt zuständig sein und zu einer Beschleunigung des Verfahrens für Antragsteller beitragen. Zudem wird auch die Stellung der antragstellenden Vereinigungen gestärkt.

 

 

 

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