Mitterlehner: Doktoratsausbildung qualitativ
und organisatorisch weiter entwickeln

 

erstellt am
24. 07. 15
11.00 MEZ

Hochschulkonferenz legt Empfehlungen für Doktoratsausbildung vor – qualitätsvolle Weiterentwicklung und Kooperationen zwischen Universitäten und Fachhochschulen sollen stärker unterstützt werden
Wien (bmwfw) - Die Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung, die Stärkung ihrer Qualität und die Durchlässigkeit innerhalb des Hochschulsystems sind wesentliche Anliegen für die österreichische Wissenschaftslandschaft. Es geht darum, den wissenschaftlichen Nachwuchs möglichst wirksam zu fördern. Die Österreichische Hochschulkonferenz, in der das Wissenschaftsministerium, die Universitätsrektor/-innen und die Universitätssenate, die Fachhochschulen, die Privatuniversitäten, der Wissenschaftsrat und die HochschülerInnenschaft vertreten sind, haben nach einer intensiven Diskussion Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner: "Die vorliegenden Empfehlungen sind ein wichtiger Impuls für die qualitative und strategische Verbesserung der Doktoratsausbildung in Österreich. Durch die Weiterentwicklung der inhaltlichen Qualitätsanforderungen und den Ausbau der administrativ-organisatorischen Unterstützung der Doktoratsstudierenden wird das Niveau der Ausbildung weiter gesteigert." So soll das Kennzeichen des Doktorats, die Fähigkeit zur selbstverantwortlich eigenständig hochstehenden wissenschaftlichen Forschung, gestärkt werden. Die intensive fachliche Betreuung ist dabei wichtige Bedingung. Damit die Beteiligten hier nicht nur Lippenbekenntnisse abgeben, sollen Lehrende und Studierende ihr Ausbildungsverhältnis deutlich intensivieren. Die Fortbildung der Lehrenden, die Formulierung einer Dissertationsvereinbarung, die Unterstützung der Studierenden bei der Erstellung von Förderanträgen und der Ausbau von Fördermöglichkeiten sind ebenso im Maßnahmenpaket zu finden wie innovative Ansätze zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens.

Grundsätzlich bleibt die Promotion als universitäres Recht bestehen. Somit tragen die Universitäten die Verantwortung für ihre Qualität. Dort, wo es sinnvoll ist, sollen kooperative Doktoratsprogramme zwischen Universitäten und Fachhochschulen verstärkt eingesetzt werden. Derzeit werden diese Kooperationsmöglichkeiten zwischen den beiden Institutionen nicht ausreichend genutzt; neue Förderansätze können hier unterstützend wirken. Verschiedene Modelle für institutionalisierte Kooperationen sind auf europäischer Ebene bekannt; daher wird das Wissenschaftsministerium, basierend auf den Empfehlungen der Hochschulkonferenz, ab Herbst 2015 ein Modell für "institutionalisierte Kooperationen in der Doktoratsausbildung" erarbeiten, in dem u.a. gemeinsame Curricula entwickelt werden können. Keine gemeinsame Position besteht zwischen dem Großteil der Mitglieder der Hochschulkonferenz und der Fachhochschulkonferenz gegenüber solchen Modellen, die über Kooperationen in der Doktoratsausbildung hinausgehen und in verschiedenen Ausprägungen die eigenständige Ausübung des Promotionsrechts an Fachhochschulen beschreiben. Die Hochschulkonferenz hat sich seit dem Jahr 2013 unter Beiziehung internationaler Experten und Expertinnen aller Hochschulsektoren mit der Doktoratsausbildung in Österreich beschäftigt, die aktuellen Empfehlungen wurden im Juni 2015 verabschiedet.

 

 

 

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