Rederecht für EU-Abgeordnete im Nationalrat

 

erstellt am
30. 08. 15
11.00 MEZ

Nationalratspräsidentin Doris Bures: "Österreich wird dadurch europäischer. Der österreichische Parlamentarismus wird lebendiger"
Wien (pk) - Mit 01.08. 2015, dürfen sich österreichische EU-Abgeordnete in ausgewählten Nationalratsdebatten zu Wort melden. Diese Veränderung der parlamentarischen Geschäftsordnung basiert auf einer im vergangenen Mai mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossenen Gesetzesnovelle. Die Novelle ermöglicht es ebenso, dass herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik für ein Rede in den Nationalrat eingeladen werden können.

Nationalratspräsidentin Doris Bures begrüßt die neuen Möglichkeiten: "Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Österreichischen und dem Europäischen Parlament wird dadurch noch verstärkt. Es ist unsere Aufgabe, den Parlamentarismus an die Erfordernisse unserer Zeit anzupassen. Österreich wird dadurch europäischer. Der österreichische Parlamentarismus wird lebendiger."

Die Europaabgeordneten müssen von ihren Klubs spätestens 48 Stunden vor der Nationalratsdebatte angemeldet werden, um das Rederecht zu erhalten. Die vorgesehene Redezeit beträgt fünf Minuten; pro Klub darf ein Europaabgeordneter geladen werden. Zusätzlich dürfen sich die Europaabgeordneten zukünftig auch an bestimmten Diskussionen in Fachausschüssen beteiligen. Bisher war Europaabgeordneten nur die Teilnahme an den EU-Ausschüssen des Nationalrats erlaubt.

Bei herausragenden Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik entscheidet die Nationalratspräsidentin über die Einladung, nach vorangegangener Beratung in der Präsidiale.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

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