EU-weite Konsultation zur Arbeitsmigration

 

erstellt am
03. 08. 15
11.00 MEZ

Blue-Card-Richtlinie soll gemeinsam umgesetzt werden
Brüssel/Salzburg (lk) - Mit der EU-weiten Konsultation zur Umsetzung der so genannten Blue-Card-Richtlinie und zu einem möglichen gemeinsamen Handlungsansatz für eine legale Zuwanderung in die EU holt die Europäische Kommission aktuell ein EU-weites Meinungsbild zur wirtschaftlich motivierten Zuwanderung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger ein. Darüber berichtet ein aktuelles Info-Sheet aus dem Verbindungsbüro Brüssel.

Die Überarbeitung der Blue-Card-Richtlinie und die Frage der legalen Zuwanderung in die EU gehören zu den Prioritätsachsen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen EU-Migrationsagenda. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission würde ein gemeinsamer Ansatz für die Regelung der legalen Zuwanderung in die EU für die Wirtschaft unter anderem Chancen in Hinblick auf den Fachkräftemangel bestimmter Branchen bieten. Eine attraktive Gestaltung der legalen Arbeitsmigration in die EU und die Integration hochqualifizierter Fachkräfte und von Unternehmensgründern aus Drittstaaten könnte sich zudem positiv auf den EU-Binnenmarkt auswirken.

Die Kommission erhofft sich Beiträge von Behörden und Ämtern (national, regional, lokal), aus Wirtschaft und Gesellschaft, von kleinen und mittelgroßen Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, von Statistikämtern, Medienvertreterinnen und -vertretern sowie Nichtregierungsorganisationen, aus Wissenschaft und Forschung, von persönlich Betroffenen, ihren Verbänden und von Vertreterinnen und Vertretern betroffener Herkunftsländer sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Die Eingaben will die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung eines Vorschlags für eine neue europäische Politik zur legalen Zuwanderung in die EU berücksichtigen. Die Eingabefrist endet am 21. August 2015.

Der Fragebogen ist nur auf Englisch verfügbar, die Antworten können jedoch auf Deutsch eingereicht werden.

Weiterführende Informationen können hier > abgerufen werden.

 

 

 

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