Nächster Schritt im Kampf
 gegen den LKW-Transitverkehr

 

erstellt am
28. 07. 15
11.00 MEZ

Die Tiroler Luftsanierung geht weiter – Sektorales Transitfahrverbot geht in Begutachtung
Innsbruck (lk) - Nach ausführlichen Konsultationen mit den in Wien für die Verkehrspolitik und für Europäische Angelegenheiten zuständigen Stellen des Bundes läuft ab sofort die Begutachtungsfrist zur Verordnung des Sektoralen Fahrverbots. Bis 21. September haben alle BürgerInnen, ExpertInnen, AnrainerInnen und Betroffene Gelegenheit, die Vorhaben des Landes Tirol auf Punkt und Beistrich nachzulesen und ihre Meinungen dazu kund zu tun. „Die Begutachtungsfrist ist ein ganz wichtiger Bestandteil für die Akzeptanz und für die Rechtsicherheit des sektoralen Transitfahrverbots“, sagt LHStvin Ingrid Felipe.

Zuletzt war das sektorale Transitfahrverbot zwei Mal nach Klagen von FrächterInnenverbänden vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden, weil die sogenannten gelinderen Maßnahmen für nicht ausreichend befunden wurden. Dem hat das Land mit der Einführung des fixen Luft-Hunderters entgegengewirkt, der zuletzt vom EuGH explizit als wichtigste fehlende „gelindere Maßnahme“ genannt wurde.

Weitere Vorgehensweise
Nach der Begutachtungsfrist folgt die Einarbeitung jener Stellungnahmen, die von den ExpertInnen des Landes für wichtig befunden werden und schließlich die Verordnung des Luftgütepakets und damit auch des sektoralen Transitfahrverbots. Das Luftgütepaket enthält aber auch weitere ambitionierte Maßnahmen zur Verbesserung der Tiroler Luft – etwa einen ambitionierten Plan zur Flottenumrüstung, der Fahrten mit alten LKW schrittweise verbietet und Änderungen im LKW-Nachtfahrverbot. Ziel der Tiroler Landesregierung ist eine EU-rechtskonforme Luftgüte bis zum Jahr 2020 und eine Reduktion des LKW-Transits um 200.000 Fahrten, das entspricht etwa 10 Prozent weniger Schwerverkehr.

 

 

 

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