SPÖ, ÖVP und Grüne einig bei Antrag
 zur Unterbringung von Asylwerbern

 

erstellt am
17. 08. 15
18.00 MEZ

Sondersitzung des Nationalrats für 1. September 2015 geplant
Wien (pk) - SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf einen gemeinsamen Initiativantrag für ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geeinigt, das die Kompetenzen von Bund und Ländern neu regelt. Die Klubobleute Andreas Schieder, Reinhold Lopatka und Eva Glawischnig betonten am Abend des 17.08. bei einer Pressekonferenz im Parlament die gute Zusammenarbeit und sehen mit dem neuen Gesetz eine menschenwürdige, gleichmäßige, gerechte und solidarische Unterbringen von Menschen in Not gewährleistet. Jede Gemeinde hat im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen bereitzuhalten. Die Zahl soll jedenfalls 1,5% der Wohnbevölkerung betragen. Auch die Nutzung von Grundstücken, die im Eigentum des Bundes stehen, soll von der Innenministerin angeordnet werden können. Ein entsprechender Bescheid ersetzt dann bisher vorgesehene Bewilligungen.

Ziel sei es, Menschen schnell unterbringen zu können und mehr Unterkünfte zu schaffen, sagte Klubobmann Schieder. Lopatka betonte, das neue Gesetz solle nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen, wenn ein Bundesland seine Quote nicht erfülle. Eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge müsse aber auch auf europäischer Ebene auf der Tagesordnung bleiben. Klubchefin Glawischnig sieht in dem Gesetz auch die Möglichkeit, Druck auszuüben, um menschenwürdige Quartiere einzurichten und Mindeststandards zu etablieren. Auch sei vorgesehen, die Tagsätze zu erhöhen und die Betreuung der Flüchtlinge durch Nichtregierungsorganisationen zu erleichtern.

Der Antrag wurde noch am Abend an die drei anderen Parlamentsklubs übermittelt. Kommende Woche wird vermutlich ein Antrag auf eine Plenarsitzung des Nationalrats eingebracht. Geplanter Termin ist der 1. September. Voraussetzung für die Abhaltung einer Sitzung ist die Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Nationalrats durch Bundespräsident Heinz Fischer. Dann könnte in einer ersten Sitzung der Gesetzesentwurf eingebracht und in einer weiteren Sitzung dem Verfassungsausschuss zugewiesen werde, danach sollte der Ausschuss zusammentreten. Die Zweite und Dritte Lesung könnte in der ersten regulären Sitzung des Nationalrats am 23. September erfolgen. Danach muss noch der Bundesrat seine Zustimmung geben. In Kraft treten soll das neue Asylgesetz am 1. Oktober 2015.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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