Brandstetter schickt Entwurf zum
 Jugendgerichtsgesetz in Begutachtung

 

erstellt am
12. 08. 15
16.00 MEZ

Jugendstrafvollzug: sinnvolle Alternativen für Jugendliche und junge Erwachsene
Wien (bmj) - Am 12.08. schickte Justizminister Wolfgang Brandstetter den Entwurf zur Reform des Jugendgerichtsgesetzes in die fünfwöchige Begutachtung. Damit werden die Empfehlungen des Runden Tisches, der für die Reform des Jugendstrafvollzugs eingesetzt wurde, umgesetzt. "Mit der Reform des Jugendgerichtsgesetzes schaffen wir nun die zeitgemäßen Grundlagen für den Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen", so Bundesminister Brandstetter über den Entwurf, an dem lange und intensiv gearbeitet wurde. Oberstes Ziel ist dabei die Vermeidung von Untersuchungshaft und in weiterer Folge von Strafhaft bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern. Dazu soll verstärkt auf sinnvolle Alternativen zur Haft fokussiert werden: "Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass jugendliche und heranwachsende Straftäter ein Leben lang kriminell sind. Ganz im Gegenteil: Ihr Verhalten ist noch stark beeinflussbar und so stehen die Chancen eines Neubeginns in dieser Altersgruppe noch besonders hoch - diese müssen wir nutzen", so Brandstetter. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2016.

Um den Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft noch stärker hervorzuheben, sollen Richter und Staatsanwälte künftig begründen müssen, warum der Zweck der Untersuchungshaft nicht durch gelindere Mittel erreicht werden kann. Mit dieser neuen Bestimmung soll sichergestellt werden, dass Maßnahmen wie beispielsweise die betreuten Wohngemeinschaften, die Jugendgerichtshilfe und die Sozialnetzkonferenzen auch tatsächlich von allen Richtern und Staatsanwälten wahrgenommen werden. Weitere Neuerungen betreffen die Möglichkeit der Haftaufschiebung für Ausbildungszwecke, wenn das Haftausmaß drei Jahre nicht übersteigt sowie die verpflichtend durchzuführenden Jugenderhebungen.

Erweiterung des Jugendgerichtsgesetzes um "junge Erwachsene"
Im Zuge der Reform sollen zudem Straftäter, die das achtzehnte aber noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, in das Jugendgerichtsgesetz aufgenommen werden. So sollen bestimmte Regelungen, die bisher nur bei Jugendlichen galten, künftig auch bei jungen Erwachsenen angewendet werden können. "Auch 20-Jährige befinden sich meist noch in der sogenannten Adoleszenz-Krise. Daher müssen wir verstärkt auf Prävention statt auf Repression setzen", meint Brandstetter. Um den Gerichten mehr Möglichkeiten zu geben, sollen unter anderem die Strafuntergrenzen bei jungen Erwachsenen an jene der Jugendlichen angepasst werden. "Wir tun also wirklich sehr viel dafür, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine zweite Chance zu geben, damit sie erfolgreich resozialisiert werden können", sagt Brandstetter.

 

 

 

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