Bundesregierung: Gemeinsames Vorgehen
 der Bundesregierung bei Asyl

 

erstellt am
24. 08. 15
15.30 MEZ

Schlepperbekämpfung und EU-Grenzschutz, schnelle Evaluierung von Dublin III – Einführung von verpflichtenden Quoten für die EU, sowie eine aktive europäische Außenpolitik
Wien (bpd) - Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner werden im Ministerrat am 25.08. die bisherigen Standpunkte zur europäischen Asylpolitik koordinieren und als gemeinsame Regierungsposition vorlegen. Diese Positionen gehen auf die von Kanzler und Vizekanzler bereits beim Asylgipfel vorgelegten Punkte, auf die Punkte von Außenminister Sebastian Kurz, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter zurück. Die gemeinsame Position wird auch die Grundlage für die Gespräche im Rahmen der Westbalkan-Konferenz am 27.08. sein. Im Mittelpunkt der Gespräche soll die verstärkte gemeinsame Anstrengung stehen, das Schlepperwesen zu bekämpfen.

In Österreich hat sich die Regierung bereits auf Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingsfrage verständigt: Mit der Einigung auf das Durchgriffsrecht werden Flüchtlingsquoten für Gemeinden, Bezirke und Länder umgesetzt, ebenso werden die Tagsätze für Asylsuchende erhöht. Morgen startet auch die Task- Force der Bundesregierung zur Asyl- und Flüchtlingsfrage.

Die Regierungspositionen zur europäischen Asylpolitik:

1. Schlepperbekämpfung
Das Schlepperwesen muss verstärkt gemeinsam bekämpft werden. In Österreich soll eine verschärfte Schlepper-Strafbestimmung gemeinsam mit der Verfassungsbestimmung zum Durchgriffsrecht beschlossen werden. Dadurch soll es möglich sein, Schlepper nicht erst in U-Haft zu nehmen, wenn gewerbsmäßig 10 Personen unter Gefährdung ihres Lebens ins Land gebracht wurden, sondern bereits ab 3 Personen.

2. Verpflichtende Quoten-Aufteilung der Asylwerber und Asylwerberinnen in der EU
Die EU-Kommission wird von der österreichischen Bundesregierung ersucht, die Evaluierung von Dublin III, die für 2016 vorgesehen ist, vorzuziehen. Damit soll gewährleistet werden, dass eine verpflichtende Asyl-Quote umgesetzt werden kann.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission muss eine gemeinsame, solidarische und faire Aufteilung der Flüchtlinge unter allen EU-Staaten erfolgen. Alle EU-Staaten müssen Verantwortung übernehmen. Die Europäische Union muss jene Länder unterstützen, die ihre Quote bisher nicht erfüllen.

3. Gemeinsame Sicherheitspolitik und EU-Grenzschutz
Jedes Land verpflichtet sich, die Fingerprints von Asylwerber und Asylwerberinnen gewissenhaft aufzunehmen. Ebenso muss ein gemeinsamer Grenzschutz der EU-Außengrenzen sichergestellt werden.

4. Aktive Europäische Außenpolitik
Gemeinsame europäische Anstrengung, um den vielfältigen Ursachen der Flucht aktiv zu begegnen. Eine gemeinsame europäische Politik, die gegen die Gründe von Flucht und Vertreibung vorgeht und Flüchtlingsströme bereits in der Region, in der sie entstehen, bewältigbar macht.

5. Gesamteuropäische Asyl-Strategie vorantreiben
Die Bundesregierung wird sich mit ganzer Kraft und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern und der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Gesamtkonzept im Bereich der EU-Asylpolitik einsetzen. Intensive Gespräche werden bereits diesen Donnerstag im Rahmen der Westbalkan-Konferenz geführt.

 

 

 

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