Erste Regierungssitzung nach kurzer Sommerpause

 

erstellt am
25. 08. 15
17.00 MEZ

Regierung behandelte mehr als 20 Tagesordnungspunkte – „Sammelstellen“ sollen in die Asyl-Länderquote eingerechnet werden – Schreiben an Bundesministerin für Inneres
Eisenstadt (blms) - Die Burgenländische Landesregierung hat in diesem Jahr nicht wie in den vergangenen Jahren üblich Anfang September, sondern nach einer kurzen Sommerpause bereits am 25.08. ihre erste Regierungssitzung abgehalten. „Die neue Landesregierung hat sich sehr viel vorgenommen. Das ist nur mit einem hohen Arbeitspensum zu bewältigen. Und wir brauchen in vielen Fragen auch rasche und klare Entscheidungen“, betonen Landeshauptmann Hans Niessl und Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz unisono. Die heutige Tagesordnung umfasste unter anderem Themen wie Wohnbauförderung, Schulbusse, Wirtschaft und Sicherheit, wobei insgesamt mehr als 20 Tagesordnungspunkte behandelt wurden.

Die Landesregierung befasste sich in ihrer heutigen Sitzung auch mit dem Thema Asyl- und Flüchtlingswesen. Das Bundesland Burgenland sei sich seiner humanitären Verantwortung im Bereich der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bewusst. „Wir sind bestrebt, dem Auftrag entsprechend der geltenden 15a-Vereinbarung bestmöglich nachzukommen.“ Eine Prüfung der zugrundeliegenden Vereinbarungen (15a-Vereinbarung und das gemeinsame Konzept der Länder und des BMI) habe ergeben, dass die Betreuungsplätze in den Erstversorgungsstellen („Sammelstellen“) bei der Berechnung der Länderquote zu berücksichtigen sind. Die Landesregierung hat diese Rechtsansicht mit ihrem heutigen Beschluss bekräftigt – dies wird auch der Bundesministerin für Inneres in einem Schreiben mitgeteilt werden. Bei Berücksichtigung der Betreuungsplätze in den „Sammelstellen“ würde das Land Burgenland seine Quote bereits übererfüllen. Im Burgenland stehen derzeit in den „Sammelstellen“ rund 300 zusätzliche Plätze zur Verfügung.

Die Landesregierung verweist in ihrer Begründung darauf, dass auch die bereits installierten Bundesbetreuungseinrichtungen sowie Verteilerquartiere in die jeweiligen Länderquoten eingerechnet werden. Da den Flüchtlingen in den „Sammelstellen“ ein angemessener Schlafplatz und die erste notwendige Grundversorgung zur Verfügung stehen, sei von einem „Betreuungsplatz“ gemäß Grundversorgungsvereinbarung auszugehen. Niessl und Tschürtz: „Das Land Burgenland ist sich seiner Verantwortung bewusst, im Burgenland werden von der Polizei, von Hilfsorganisationen, von Privaten, von Gemeinden und von vielen Einrichtungen große Anstrengungen unternommen. Aber wir fordern auch Fairness bei der Aufteilung von Flüchtlingen ein.“

 

 

 

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