Regierungsspitze: Keine Stacheldrähte,
 sondern anständige Quartiere

 

erstellt am
02. 09. 15
10:00 MEZ

Bundeskanzler und Vizekanzler fordern europäische Solidarität und verteidigen Durchgriffsrecht des Bundes
Wien (pk) – Einen eindringlichen Appell an die Solidarität der EU-Staaten gegenüber den Kriegsflüchtlingen richteten Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner am 01.09. im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung zur Asylsituation in der heutigen Sondersitzung des Nationalrats. Menschen, die vor Krieg und Terror flüchten, sollten nicht mit Zäunen abgehalten, sondern mit Menschlichkeit behandelt werden, betonte der Kanzler.

Um auch in Österreich eine gleichmäßigere Verteilung von Flüchtlingen zu gewährleisten, haben die Koalitionsparteien gemeinsam mit den Grünen einen Gesetzesantrag eingebracht, der ein Durchgriffsrecht des Bundes vorsieht. Wenn pro 1.000 EinwohnerInnen 15 Flüchtlinge untergebracht werden, dann sei dies dem Land zumutbar, war der Vizekanzler überzeugt. Auch gegen Schlepperei soll härter vorgegangen werden.

Faymann für eine verpflichtende Quote für Aufteilung der Flüchtlinge in der EU
Ganz Europa stehe angesichts der vielen Kriegsflüchtlinge, die um ihr Leben laufen, vor einer großen Herausforderung, die nur gemeinsam gemeistert werden könne, betonte einleitend Bundeskanzler Werner Faymann. Es sei klar, dass Länder wie Griechenland und Italien dies nicht alleine bewältigen können, weshalb eine faire Verteilung der AsylwerberInnen in der Europäischen Union angestrebt werden müsse. Wenn einzelne Mitgliedsländer von einer solchen Lösung nicht überzeugt werden können, dann sollten entsprechende Konsequenzen überlegt werden, schlug der Kanzler vor. Auch EU-Kommissionspräsident Juncker habe sich deutlich für eine verpflichtende Quote ausgesprochen. Wenn man sich vor Augen hält, dass derzeit 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sind, dann dürfe sich niemand aus der Verantwortung stehlen, appellierte Faymann.

Österreich habe sich jedenfalls dazu entschieden, Kriegsflüchtlinge nicht mit einem Stacheldraht zu empfangen, sondern mit ordentlichen und menschlichen Quartieren. Es dürfe den Schleppern nicht gelingen, das Projekt Europa zerstören, indem überall Mauern und Wachtürme aufgebaut werden. Diesen kriminellen Personen und Gruppierungen könne nur dann der Boden entzogen werden, wenn die polizeilichen Kontrollen verstärkt, die Strafandrohungen erhöht und legale Einreisemöglichkeiten geschaffen werden, war Faymann überzeugt. Nun werde sich zeigen, ob Europa stark genug ist, oder ob es – wie schon oft in der Vergangenheit – aufgrund von Egoismen und Einzelinteressen in seine Teile zerfällt. Gerade Österreich als Nettozahler habe das Recht eine aktive Rolle zu spielen und zu verlangen, dass alle Länder in der Flüchtlingsfrage und im Asylwesen an einem Strang ziehen. Schließlich bat der Kanzler noch alle Fraktionen um Unterstützung für den Gesetzesantrag, der in Sachen Unterbringung von Flüchtlingen ein Durchgriffsrecht auf Länder und Gemeinden vorsieht, die die Quote nicht erfüllen.

Mitterlehner: 1,5 % Flüchtlinge pro Gemeinde sei den Menschen zumutbar
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner plädierte vor allem für einen wertschätzenden Umgang mit der Asylthematik, der in manchen Medien, Kommentaren und diversen Stellungnahmen leider nicht immer gegeben war. Es sei beschämend, wenn man Menschen, die ihr Leben riskieren, um nach Europa zu kommen und dann qualvoll in einem Auto ersticken, Asylbetrug vorwerfe. Es gebe keine Menschen zweiter oder dritter Klasse, unterstrich er, es gelte der erste Punkt der Deklaration der Menschenrechte: "Jeder Mensch ist an Rechten und Würde gleich".

Dies heiße natürlich nicht, dass man die Ängste und Sorgen der ÖsterreicherInnen gering schätze, betonte Mitterlehner. Seiner Meinung nach sei es jedoch zentrale Aufgabe der Politik, Ängste zu nehmen und die konkreten Probleme zu lösen. Mit Besserwisserei, Schuldzuweisungen, Unterstellungen etc. komme man sicherlich nicht weiter. Er habe sogar die Forderung gehört, alle Flüchtlinge in die Vereinigten Staaten zu schicken, weil sie die Kriege in Afrika und im Nahen Osten verursacht haben. Man mache es sich auch zu einfach, wenn man allein der EU die Schuld für alles gibt, urteilte Mitterlehner, denn "die EU sind wir alle". Er werde sich aber dafür einsetzen, dass es in der Flüchtlingsfrage mehr Dynamik gibt und konkrete Vorschläge umgesetzt werden. Ebenso wie Faymann schlug Mitterlehner die Einrichtung von Sicherheitszonen an den EU-Außengrenzen sowie die Einführung von gemeinsamen Standards im Asylbereich vor.

Was die Kritik an der schlechten Vorbereitung bzw. der zu späten Reaktion auf die Flüchtlingskrise in Österreich angeht, so gab der Vizekanzler zu bedenken, dass die Innenministerin seit einem Jahr auf die Probleme hingewiesen hat. Durch das nun vorgesehene Durchgriffsrecht des Bundes werde die Bereitstellung von Quartieren vereinfacht und beschleunigt werden. Er sei auch überzeugt davon, dass der Richtwert von 1,5 % der Wohnbevölkerung – also 15 Personen pro 1.000 EinwohnerInnen – zumutbar ist. Wer dies anders sehe, beleidige die humanitäre Tradition, denn die ÖsterreicherInnen haben schon viel mehr Probleme gemeinsam gelöst. Einen positiven Beitrag werde auch der Flüchtlingskoordinator leisten, sagte Mitterlehner, weil auch damit der Zivilgesellschaft signalisiert werde, dass die Politik die Probleme angehe und effizient und gemeinsam lösen wolle.

Flüchtlingsquartiere: Gemeinsamer Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen
Offiziell eingebracht wurde heute auch der gemeinsame Gesetzesantrag der Koalitionsparteien und der Grünen zur gleichmäßigen Unterbringung von Flüchtlingen im Bundesgebiet ( 1295/A). Mit einem eigenen Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Flüchtlingen soll sichergestellt werden, dass der Bund von sich aus auf eigenen bzw. ihm zur Verfügung stehenden Grundstücken Quartiere für schutzbedürftige Fremde bereitstellen kann, wenn Länder und Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.

Voraussetzung für die Bereitstellung von Ersatzquartieren durch den Bund ist, dass das betreffende Bundesland seine Flüchtlingsquote nicht erfüllt und in einem Bezirk weniger AsylwerberInnen untergebracht sind als es dem im Gesetz verankerten Richtwert – 1,5% der Wohnbevölkerung – entspricht. In Frage kommen sowohl die Adaptierung bestehender Gebäude als auch die Errichtung von Wohncontainern. Gleichzeitig ist die Zahl der Flüchtlinge, die auf einem Grundstück untergebracht werden dürfen, mit 450 begrenzt. Vorrangig zu nutzen sind Grundstücke in Gemeinden, die keine oder nur wenige Flüchtlinge beherbergen, wobei größere Gemeinden ab 2.000 EinwohnerInnen zu bevorzugen sind.

Die Ersatzquartiere müssen bestimmten Kriterien Genüge tun, etwa was Hygiene, Brandschutz und Umweltverträglichkeit betrifft, den Bau- und Raumordnungsvorschriften der Länder muss grundsätzlich aber nicht Rechnung getragen werden. Die Entscheidung über die Nutzung eines Grundstücks trifft das Innenministerium, eine gesonderte Bewilligung ist nicht erforderlich. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat aber die Einhaltung der geforderten Hygiene-, Brandschutz- und anderen Standards zu prüfen und kann Auflagen erteilen. Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Vereinbart ist im Gesetz auch, den Kostenersatz für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen ab 1. Oktober zumindest auf 20,50 € und ab 1. Jänner 2016 auf 21 € zu erhöhen.

Begründet wird die Gesetzesinitiative mit dem starken Anstieg von AsylwerberInnen seit Ende vergangenen Jahres. Die Bestimmungen sollen mit 1. Oktober in Kraft treten und sind vorerst bis Ende 2018 befristet. Vorberaten werden soll der Gesetzesantrag im Verfassungsausschuss, für 16. September ist ein Hearing in Aussicht genommen.

Härtere Strafen gegen Schlepper – Initiativantrag der Koalition
Gleichzeitig legten SPÖ und ÖVP einen Initiativantrag zum Fremdenpolizeigesetz vor, der ein strengeres Vorgehen gegen Schlepper vorsieht. So soll das Strafausmaß von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bereits dann gelten, wenn mindestens drei Personen geschleppt werden. Das derzeitige Kriterium des § 114 Abs. 3 einer "größeren Anzahl von Fremden", das nach der Judikatur ab ca. 10 Personen angenommen wird, ist zu hoch gegriffen, wie die Begründung des Antrags vermerkt. Voraussetzung bleibt weiterhin, dass die Tat gewerbsmäßig (§ 70 Strafgesetzbuch) und auf eine Art und Weise erfolgt, durch die der Fremde, insbesondere während der Beförderung, längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt wird.

   

Auftrag an die Regierung in puncto gemeinsamer EU-Asylstrategie, Schutzzonen in Krisengebieten und Schlepperei
Die Bekämpfung der organisierten Schlepperei, eine Reform des Dublin-Abkommens, EU-weite Flüchtlingsquoten, die Schaffung legaler Fluchtwege, die Errichtung von UNO-Schutzzonen in den Herkunftsländern oder die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in Österreich mit einem Assistenzeinsatz des Bundesheeres - so lauten zusammengefasst die divergierenden Antworten der Abgeordneten auf die anhaltende humanitäre Flüchtlingskatastrophe in Österreich und ganz Europa. Nach den Erklärungen von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner kam es zu einer emotionalen und auch kontroversen Debatte, wobei das geplante Durchgriffsrecht weiterhin umstritten bleibt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner rief zu mehr Ehrlichkeit in der Asyldebatte auf.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und den NEOS wurde die Regierung zudem beauftragt, sich für verpflichtende EU-weite Asylquoten sowie eine gesamteuropäische Asyl-Strategie einzusetzen, sichere Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende zu schaffen, eine aktivere Außenpolitik für Schutzzonen in den Krisenregionen zu betreiben sowie die Schlepperei umfassend zu bekämpfen.

Der Initiativantrag zum Bundesverfassungsgesetz mit dem sogenannten Durchgriffsrecht, das dem Bund künftig erlauben soll, in den Bundesländern von sich aus auf eigenen bzw. ihm zur Verfügung stehenden Grundstücken Quartiere für schutzbedürftige Fremde bereitzustellen, sollten Länder und Gemeinden ihrer Unterbringungspflicht nicht nachkommen, wird im Verfassungsausschuss am 16. September behandelt. Geplant ist, das Gesetz bei der nächsten regulären Sitzung des Nationalrats am 23. September zu beschließen. Auch der Bundesrat, der in diesem Fall ein absolutes Vetorecht hat, weil in Kompetenzen der Bundesländer eingegriffen wird, muss sich noch in diesem Monat mit der Materie befassen. In Kraft treten soll das Asylgesetz nämlich mit 1. Oktober, befristet sind die Regelungen bis Ende 2018.

Abgelehnt wurden alle parlamentarischen Versuche der Opposition, die Bundesregierung mit ihren Lösungsansätzen zu beauftragen. Nicht durchsetzen konnte sich das Team Stronach mit drei Entschließungen für die Einrichtung von UNO-Schutzzonen in Krisenregionen, die Einführung von temporären Grenzkontrollen zu Italien, Slowenien und Ungarn sowie für ein höheres Strafausmaß für Schlepper. Die NEOS wollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Kinder- und Jugendhilfe in Österreich betreut wissen sowie die Möglichkeit für Schutzsuchende, Asylanträge auch in Auslandsvertretungen der Europäischen Union sowie österreichischen Botschaft stellen zu können. Ein ähnlicher Vorstoß der Grünen, ergänzt etwa um die Forderungen auf solidarische EU-weite Aufnahmequoten und die Schaffung sicherer Schutzkorridore und Fluchtwege über das Mittelmeer, wurde ebenfalls abgelehnt.

Strache: "Rigorose und lückenlose Grenzkontrollen in Österreich"
Heftige Kritik erntete der eingebrachte Gesetzesantrag über die Unterbringung und Aufteilung von Flüchtlingen von FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache. Die Regierung sei nicht nur untätig, sie versuche zudem, die Unterbringungsproblematik durch eine Verfassungsänderung und Entmachtung der Länder und Gemeinden zu lösen. Das gebe demokratiepolitisch und föderalistisch Anlass zur Sorge, wie Strache meinte, der einen Antrag ankündigte, darüber eine Volksabstimmung abzuhalten. Die Flüchtlingsquote von 1,5 % ist laut Strache zu hoch, das Gesetz werde auch Schlepperei nicht verhindern. Untätigkeit warf er nicht nur der österreichischen Regierung, sondern auch der gesamten Europäischen Union vor, die, wie er meinte, mit den Schengen-Außengrenzen sowie Dublin II und III versagt habe.

Strache will hingegen die Wiedereinführung von "rigorosen und lückenlosen Grenzkontrollen" in Österreich unter Mithilfe eines Assistenzeinsatzes des Bundesheeres, für notwendig hält er es zudem, das Personal in der Exekutive weiter aufstocken. Schlepper sind als potentielle Mörder zu behandeln und sollten auch so bestraft werden, so die weiteren Forderungen. Es sei auf jeden Fall naiv, alle Personen, die nach Österreich kommen, als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention zu bezeichnen. Hier müsse differenziert werden, "die Wirtschaftsflüchtlinge würden das System zum Kippen bringen", so Strache.

Schieder: EU-weite Asylquote, Kampf gegen Schlepper, Dublin-Neuregelung
Geht es nach SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder, handelt es sich bei der Flüchtlingstragödie um ein lösbares Problem, wenn alle Staaten in Europa gemeinsam vorgehen. Es könne nicht sein, dass sich einzelne Länder, etwa das Vereinigte Königreich, Polen oder die Baltischen Länder aus diesem gesamteuropäischen Problem herausnehmen, stellte er fest. Für richtig hält Schieder deswegen EU-weite Asylquoten, verbunden mit möglichen Konsequenzen, werden diese von manchen Mitgliedstaaten nicht erfüllt. "Solidarität ist auch in Europa keine Einbahnstraße", so Schieder.

Weitere Lösungsansätze sieht Schieder im gemeinsamen Kampf gegen die Schlepperei sowie in einer europäischen Regelung, die das Dublin-System neu aufsetzt. Außerdem müsse auch an legalen Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge gearbeitet sowie ein mögliches UNO-Mandat vor Ort angedacht werden. Es gelte zudem, sich mit den Ursachen der Flüchtlingsströme auseinanderzusetzen.

Grundsätzlich müsse Humanität die Leitschnur für die zukünftige Asylpolitik sein, auch wenn man nicht allen, die in Not geraten sind, helfen könne. Der falsche Weg sei es aber, Hass und Ängste zu schüren, so der SPÖ-Klubobmann. Österreich habe bereits in der Vergangenheit, etwa während des Bosnien-Krieges, humanitären Umgang und Solidarität gezeigt. Das eingebrachte Bundesverfassungsgesetz werde für menschenwürdige und gerecht aufgeteilte Unterkünfte für Flüchtlinge sorgen, zeigte er sich überzeugt.

Glawischnig: "Stacheldrahtzaun wie in Ungarn ist personifizierte Inhumanität in Europa"
"Wir müssen endlich legale Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge schaffen, sonst wird das Sterben weitergehen", brachte die Klubobfrau der Grünen Eva Glawischnig-Piesczek die Position ihrer Fraktion auf den Punkt. Abwehranlagen, wie der Stacheldrahtzaun in Ungarn, seien die "personifizierte Inhumanität in Europa". Gerade Ungarn habe in der Vergangenheit extrem von der Hilfsbereitschaft seiner Nachbarländer profitiert, sie selbst hätte sich von Außenminister Sebastian Kurz eine deutliche Positionierung gegen die ungarische Politik erwartet.

Auch nicht verstehen konnte sie den Widerstand der FPÖ. Wenn man in die Gesichter von Flüchtlingsfamilien blickt, sei es ihr unerklärlich, wie von rigorosem Grenzschutz die Rede sein könne. "Wir wollen Menschen schützen und nicht Grenzen", so Glawischnig-Piesczek. Es sei in Anbetracht des herannahenden Winters auch keine Zeit mehr für Kompetenzstreitigkeiten, was die Unterbringung von Flüchtlingen betrifft. Bei der Versorgung von Schutzsuchenden sprach sie sich dezidiert dafür aus, diese in Zukunft nicht mehr gewinnorientierten Unternehmen zu überlassen, sondern heimischen Hilfsorganisationen. Das ist laut Glawischnig-Piesczek mit dem eingebrachten Bundesverfassungsgesetz auch gewährleistet.

Lopatka: "Ich will kein Österreich, das von Stacheldraht umzäunt ist"
Reinhold Lopatka (V) erinnerte daran, dass Österreich in der Zeit des Ungarn- oder Balkankrieges bereits ähnlich große Flüchtlingsströme bewältigt habe. Großes Lob ernteten vom ÖVP-Klubobmann neben den HelferInnen aus der Zivilgesellschaft insbesondere die Exekutive und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Diese habe aus seiner Sicht beinahe "Übermenschliches" geleistet.

Innerhalb Österreichs braucht es Lopatka zufolge eine faire Lastenverteilung. Das werde das eingebrachte Bundesverfassungsgesetz leisten, meinte er. Flüchtlinge seien zwar eine Herausforderung, ob diese Menschen aber auch zu einer Chance für die Gesellschaft werden, liege an Österreich selbst. EU-weit sei der Kurs der deutschen Bundeskanzlerin zu unterstützen. Es könne nämlich nicht sein, dass 10 Prozent der Mitgliedstaaten 90 Prozent der Asylanträge abwickeln.

Österreich sei in der Flüchtlingsfrage kein gespaltenes Land, auch wenn ihn Wortmeldungen in sozialen Netzwerken an die dunkelste Zeit im vorigen Jahrhundert erinnern, sagte Lopatka. "Ich will kein Österreich, das von einem Stacheldraht umzäunt ist", adressierte er an Strache. Ausgesprochen hat sich der ÖVP-Klubchef hingegen für einen Nationalen Aktionsplan Asyl, Innenministerin Mikl-Leitner könne die Flüchtlingskrise nämlich nicht allein bewältigen. Es gehe darum, Kriegsflüchtlingen zu helfen und ihr Überleben zu sichern.

Strolz: "Sie werden kommen, tot oder lebendig"
Die NEOS werden dem Bundesverfassungsgesetz zum Durchgriffsrecht zustimmen, wie Klubobmann Matthias Strolz ankündigte. Österreich müsse rasch zu einer Lösung kommen, um menschenwürdige Unterkünfte für AsylwerberInnen zur Verfügung zu stellen. Kritik ernteten in diesem Zusammenhang Bundeskanzler Werner Faymann, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sowie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Es sei zu spät, erst dann aktiv zu werden, wenn etwas passiert, so Strolz. Seit dem Jahr 2000 sind laut Angaben des NEOS-Klubobmanns 25.000 Menschen im Mittelmeer ertrunken. "Unsere Badewanne, das Mittelmeer, ist das größte Massengrab auf diesem Planeten", so Strolz. Das Sterben werde nicht aufhören, "sie werden kommen, tot oder lebendig", wie der NEOS-Chef formulierte. Offensichtliche Probleme müssten angesprochen werden, die jetzige Situation sei nur der "Vorabend einer neuzeitlichen Völkerwanderung", auch die Vergleiche zu den Flüchtlingsströmen aus der Ungarnkrise oder dem Balkankrieg würden nicht stimmen. Was es in Österreich braucht, ist Strolz zufolge ein akkordierter Aktionsplan, der Fragen der Schulausbildung, sprachlichen Förderungen und des Arbeitsmarktes löst.

Strolz sah zudem die gesamte EU gefordert. Europa müsse als größte Wirtschaftsmacht der Welt endlich die Verantwortung übernehmen. Zudem brauche es eine europäische Armee, mit der Installation des Schengen-Abkommens habe man die Souveränität über das eigene Land nämlich verloren.

   

Lugar: "Je besser man die Flüchtlingssituation organisiert, desto mehr werden kommen"
"Je besser man die Flüchtlingssituation in Österreich organisiert, desto mehr werden kommen", so das Credo von Team-Stronach Klubobmann Robart Lugar. Nicht verstehen konnte er, warum die Bundesregierung nunmehr versucht, das Problem in Österreich zu lösen. Das Geld sei seiner Ansicht nach in Krisengebieten besser angelegt als hier in Zeltstädten. Geht es nach ihm, braucht es UNO-Schutzzonen in den Herkunftsländern vor Ort.

Zudem sei die Unterbringungsquote von 1,5 % im eingebrachten Bundesverfassungsgesetz viel zu hoch und eine "Einstiegsdroge" für weitere mögliche Anhebungen. SPÖ und Grüne würden damit nur potentielle WählerInnen importieren wollen, die ÖVP billige Arbeitsplätze.

Flüchtlingsquartiere: SPÖ und ÖVP verteidigen Durchgriffsrecht des Bundes
Im Zuge der weiteren Debatte stellten sich unter anderem die Abgeordneten Andrea Kuntzl (S), Werner Amon (V), Wolfgang Gerstl (V) und Otto Pendl (S) hinter das geplante Bundesverfassungsgesetz zur gleichmäßigen Verteilung der Flüchtlinge im Bundesgebiet. Österreich habe die Pflicht, AsylwerberInnen angemessen unterzubringen, sagte Kuntzl, Amon sprach von einem Fingerzeig gegenüber jenen, die Vereinbarungen nicht einhalten.

Dass das vorgesehene Durchgriffsrecht des Bundes verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte, glaubt SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann nicht. Schließlich gebe es eine "Escape-Klausel" für die Länder, unterstrich er. Wenn ein Land seine Flüchtlingsquote erfülle, könne der Bund dort auch keine Ersatzquartiere einrichten. Darauf machten auch Pendl und ÖVP-Abgeordnete Claudia Durchschlag aufmerksam. Zudem kann es Wittmann zufolge nicht sein, dass Bauordnungen der Länder als höheres Gut gewertet würden als Menschenleben und die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen. Die FPÖ sei gegen das Gesetz, weil sie an keiner Problemlösung interessiert sei, mutmaßte Gerstl.

Den Vorschlag, einen Zaun rund um Österreich zu ziehen, wertete Wittmann als lächerlich. Zudem machte er auf negative Erfahrungen in Ungarn mit dem Stacheldraht aufmerksam. Klar ist für Wittmann, dass das Dublin-System gescheitert ist, Abgeordneter Amon will es vorerst dennoch nicht in Frage stellen. Zuvor sei eine brauchbare Ersatzlösung notwendig, mahnt er.

SPÖ-Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger bedankte sich ausdrücklich bei ihrer Heimatgemeinde Schwertberg für die Aufnahme von 50 Flüchtlingen und wies darauf hin, dass Schwertberg nur eine von vielen vorbildhaften Gemeinden sei. Auch Abgeordnete Durchschlag zeigte sich überzeugt, dass sich die Stimmung in Österreich zuletzt zum Positiven gewendet hat.

Gegen Hetze und die Verbreitung von Unwahrheiten wandte sich ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger. Man müsse in Oberösterreich Inserate schalten, um unwahre Behauptungen über Flüchtlinge zu entkräften, kritisierte er.

Die vom Team Stronach in den ÖVP-Klub gewechselte Abgeordnete Kathrin Nachbaur machte geltend, dass Europa es sich nicht leisten könne, Wirtschaftsflüchtlinge aufzunehmen. Sie unterstützte daher die Forderung von Außenminister Sebastian Kurz nach einer besseren Sicherung der EU-Außengrenzen. Ausdrücklich begrüßte Nachbaur außerdem die geplanten strengeren Strafgesetze für Schlepper.

FPÖ: Durchgriffsrecht bedeutet Abschaffung der Gemeindeautonomie
Seitens der FPÖ bekräftigte Abgeordneter Harald Stefan, dass seine Fraktion das Recht auf Asyl nicht in Frage stelle. Man müsse die Fluchtgründe aber genau prüfen, mahnte er. Schließlich würden rund 70% der Asylanträge abgelehnt.

Was das von den Koalitionsparteien gemeinsam mit den Grünen vorgeschlagene Durchgriffsrecht des Bundes zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften betrifft, vermisst Stefan ein Begutachtungsverfahren. Überdies wies er darauf hin, dass der im Gesetz verankerte Richtwert für die Zahl der von den Gemeinden aufzunehmenden Flüchtlinge – 1,5% der Wohnbevölkerung – per Verordnung erhöht werden kann.

In dieselbe Stoßrichtung ging die Kritik von Stefans Fraktionskollegen Roman Haider und Günther Kumpitsch. Das geplante Durchgriffsrecht bedeute eine Abschaffung der Gemeindeautonomie und des Föderalismus und sei nichts anderes als eine Kapitulation der Regierung vor den Schlepperbanden, beklagte Haider. Kumpitsch sprach von einem bedenklichen Gesetz.

FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann warf der Regierung vor, die Zeichen der Zeit nicht erkannt zu haben. Die nunmehrige "Völkerwanderung" habe sich schon seit langem abgezeichnet und sei nicht mit Asylpolitik zu lösen, mahnte er. Kein Verständnis äußerte Darmann auch dafür, dass die Regierung zur Lösung der Flüchtlingsproblematik auf die EU setzt, ihm zufolge ist offenkundig, dass die EU in dieser Frage versagt. Auch die österreichische Regierung ist nach Meinung von Abgeordneter Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) überfordert, sie rechnet mit bis zu 100.000 Flüchtlingen in Österreich in diesem Jahr, für die es Schulen, Krankenhäuser und Arbeitsplätze brauche. Einzige Lösung ist für sie ein möglichst dichtmaschiges Netz an Grenzkontrollen im Schengenraum.

Für FPÖ-Abgeordneten Gerald Hauser ist der Vorwurf, die Gemeinden würden zu wenig Flüchtlingsquartiere bereitstellen, ungerecht. Vielen Gemeinden werde es durch einen unerfüllbaren Kriterienkatalog unmöglich gemacht, Flüchtlinge aufzunehmen, hielt er fest. Für Abgeordneten Christian Höbart (F) ist es auffällig, dass vor allem junge syrische Männer den Weg nach Österreich finden, für ihn ist es unverständlich, dass viele ihre Familien zurücklassen. Er sieht außerdem die Kapazitätsgrenzen als erreicht an.

Grüne und NEOS für legale Fluchtwege in die EU
Grün-Abgeordnete Alev Korun bekräftigte die Forderung der Grünen nach legalen Fluchtwege in die EU. Nur so wird es ihrer Meinung nach möglich sein, Schlepperei wirksam zu bekämpfen. Konkret schlagen die Grünen etwa vor, Asylanträge in österreichischen Botschaften anzunehmen und im Rahmen eines EU-Einsatzes sichere Schutzkorridore über das Mittelmeer einzurichten. Augenscheinlich ist für Korun, dass "das unsolidarische und ungerechte Dublin-System" derzeit dabei ist, zusammenzubrechen. Durch das System würde die Flüchtlingsproblematik auf einige wenige Länder wie Griechenland, Italien und Malta übergewälzt, bemängelte sie und forderte stattdessen eine solidarische Flüchtlingspolitik in der EU.

Mit Stacheldraht, Zäunen und Prügeln werde man keine Schutzsuchenden von der Flucht abhalten können, sprachen sich auch Koruns Fraktionskollegen Albert Steinhauser und Matthias Köchl gegen eine Abriegelung der Grenzen aus. Steinhauser zufolge wird derzeit Geschichte geschrieben, jeder einzelne leiste dazu seinen Beitrag. Kritik übte Köchl an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, diese habe mit ihrer "Polizeistaatlogik" mehr Chaos als Ordnung geschaffen. Persönliche Erlebnisse schilderte Grün-Abgeordnete Sigrid Maurer, ihr zufolge gilt Österreich unter den Flüchtlingen nicht als solidarisches Land.

Positiv zur vorliegenden Gesetzesinitiative äußerte sich NEOS-Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger. Das Gesetz komme allerdings sehr spät, man hätte viel früher aktiv werden müssen, kritisierte sie in Übereinstimmung mit ihrem Fraktionskollegen Nikolaus Scherak. Ein besonderes Anliegen ist Meinl-Reisinger eine bessere Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Sie sollen ihrer Meinung nach in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe kommen. Scherak plädierte darüber hinaus wie die Grünen dafür, wieder Asylanträge in österreichischen Botschaften im Ausland zuzulassen. Einen dramatischen Appell an seine Abgeordnetenkollegen richtete Josef Schellhorn (N), er ortet ein Versagen der Regierung in der Flüchtlingspolitik auf allen Linien.

Team Stronach für temporäre Grenzkontrollen
Abgeordneter Christoph Hagen (T) machte geltend, dass unter dem Titel Kriegsflüchtlinge auch viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Österreich kommen. Er warf der EU zudem vor, in der Flüchtlingspolitik versagt zu haben. Um den Flüchtlingsstrom einzudämmen, urgierte Hagen neben härteren Strafen für Schlepper die Einrichtung temporärer Grenzkontrollen, wobei er vor allem die Grenze zu Italien, Slowenien und Ungarn im Auge hat. Gleichzeitig bekräftigte Team-Stronach-Klubobmann Robert Lugar in einer zweiten Wortmeldung die Forderung nach UNO-Schutzzonen für Flüchtlinge vor Ort. Verpflichtende Flüchtlingsquoten für alle EU-Länder sind für Leopold Steinbichler vom Team Stronach jedenfalls keine geeignete Lösung. Ausdrücklich bedankte sich Steinbichler bei den Sicherheitskräften und den NGOs.

Ablehnend zum Durchgriffsrecht des Bundes in Sachen Flüchtlingsquartiere äußerten sich schließlich auch Ex-Team-Stronach-Abgeordnete Jessi Lintl und die früheren FPÖ-Abgeordneten Rupert Doppler und Gerhard Schmid (o.F.). Lintl sprach von einer willkürlichen Anlassgesetzgebung, die abzulehnen sei, Schmid wertete das Durchgriffsrecht als Diktat einer übergeordneten Stelle. Grobe Versäumnisse ortet Lintl bei der Sicherung der EU-Außengrenzen und der österreichischen Grenzen, sie forderte in diesem Sinn lückenlose Grenzkontrollen. Für höhere Strafen für Schlepper sprach sich Doppler aus.

Zum Schluss der Debatte appellierte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner an die Abgeordneten, die Asyldebatte das nächste Mal mit mehr Ehrlichkeit zu führen. Angesichts des Umstands, dass derzeit rund 1.600 Flüchtlinge pro Woche nach Österreich kommen, die Länder es aber im Durchschnitt nur schaffen, 600 zu übernehmen, sei ein Durchgriffsrecht unumgänglich, betonte sie. Neuerlich betroffen äußerte sich Mikl-Leitner über die 71 toten Flüchtlinge, die vergangene Woche in einem Kühltransporter bei Parndorf aufgefunden wurden.

 

 

 

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