Demokratiereform: Enquete-Kommission
 legt Abschlussbericht vor

 

erstellt am
17. 09. 15
09:00 MEZ

Eigene Stellungnahme der Opposition, teilnehmende BürgerInnen enttäuscht – Forderung nach mehr direkter Demokratie bleibt – Demokratiereform soll nicht mit Enquete-Kommission enden – BR-Präsident Kneifel zog Positive Bilanz
Wien (pk) - Eine positive Bilanz der parlamentarischen Enquete-Kommission "Stärkung der Demokratie in Österreich" zog der Präsident des Bundesrates Gottfried Kneifel am 16.09. in der letzten Sitzung der Kommission. Den Bundesländern soll es zukünftig ermöglicht werden die jeweiligen Landesverfassungen so zu ändern, dass Instrumente der direkten Demokratie eingeführt werden können. Dabei können die Länder über die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten der Bundesverfassung hinausgehen.

Ein Vorteil für mehr Mitbestimmung in der Politik sei auch die Festlegung, dass die Bundesregierung zukünftig für mehrere Monate im Voraus ihre Gesetzesvorhaben ankündigen muss, damit den Bürgerinnen und Bürgern genügend Zeit für die Bewertung der Projekte und der persönlichen Mitgestaltung bleibt. Ziel dabei sei es, nicht erst nach dem Vorliegen eines Ministerien-Gesetzentwurfes mit der Bürgerbeteiligung zu beginnen, sondern bereits unmittelbar nach der Bekanntgabe des Themas durch die Bundesregierung.

Ein weiterer Vorteil sei auch die Möglichkeit, BürgerInnen in die Diskussion über bedeutende Gesetzesvorhaben durch eine elektronische Crowdsourcing-Plattform zu beteiligen. Über diese Plattform können Bürgerinnen und Bürger sowohl ihre Ideen und Vorstellungen als auch persönliche Erfahrungen mit bisherigen Regelungen einbringen, noch bevor ein Gesetzesentwurf erarbeitet wird.

Als ebenso sinnvoll, bezeichnet BR-Präsident Kneifel, die geplante Einbindung der BürgerInnen in das Gesetzes-Begutachtungsverfahren. Konkret soll auch dafür eine Online-Plattform eingerichtet werden, an der sich sowohl offizielle Stellen als auch Bürgerinnen und Bürger am Begutachtungsverfahren beteiligen können. Dabei soll es nicht nur möglich sein zu jeder einzelnen Bestimmung selbst Anmerkungen zu machen, sondern auch bereits vorhandene Anmerkungen anderer Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Dadurch komme es zu Vorrangwirkungen bestimmter Vorschläge und Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, was die Orientierung für die Abgeordneten bei der Endformulierung der Gesetze wesentlich erleichtern werde.

Insgesamt tragen die Ergebnisse der Enquete-Kommission "Zur Stärkung der Demokratie" dem "digitalen Wandel" Rechnung – ein Verlangen, das von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger immer wieder gestellt werde, schloss Kneifel.

Die ÖsterreicherInnen sollen künftig besser in die Gesetzgebung eingebunden werden. Eine sogenannte Crowdsourcing-Plattform soll ihnen etwa die Möglichkeit bieten, ihre Erfahrungen mit bestimmten gesetzlichen Regelungen zu schildern und Verbesserungsvorschläge zu machen, noch bevor ein konkreter Gesetzentwurf am Tisch liegt. Gleichzeitig sollen jährliche Erklärungen der Mitglieder der Bundesregierung über aktuelle politische Ziele und wichtige geplante Gesetzesvorhaben für mehr Transparenz in der Politik sorgen. Das ist zumindest der Wille jener parlamentarischen Enquete-Kommission, die fast ein Jahr lang im Hohen Haus darüber beraten hat, wie die Demokratie in Österreich gestärkt werden kann. Am 16.09. wurde nun ein Abschlussbericht mit zahlreichen Empfehlungen vorgelegt und beschlossen, darunter die beiden genannten. Ein einstimmiges Votum gab es, anders als bei der Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens", allerdings nicht, die Opposition vermisst vor allem einen Ausbau der direkten Demokratie auf Bundesebene und legte in Form eines 42-seitigen Minderheitenberichts eigene Schlussfolgerungen vor.

Im Konkreten vermisst die Opposition im Abschlussbericht jenes Vorhaben aus dem Jahr 2013 geschnürten Demokratiepaket, das es ermöglichen soll, auf Bundesebene über erfolgreiche Volksbegehren automatisch eine Volksbefragung durchführen zu können. Das Ergebnis der Demokratie-Enquete würde nichts an direkter Demokratie in Österreich ändern, es handle sich nunmehr um einen Rückschritt, wie die OppositionsvertreterInnen in der letzten Sitzung der Enquete-Kommission kritisierten.

Auch die an der Enquete-Kommission teilnehmenden BürgerInnen zeigten sich zum Teil mit dem Ergebnis unzufrieden. Alle Fraktionen sehen ihre Einbindung in die Beratungen dennoch grundsätzlich positiv. Die BürgerInnen hätten frischen Wind in die Debatte gebracht und der Enquete-Kommission als Korrektiv gedient, wenn sich ExpertInnen und PolitikerInnen in Detailfragen zu verzetteln drohten, halten FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach im Minderheitsbericht fest. Verbesserungsbedarf sehen sie allerdings noch bei der Information und Betreuung der BürgerInnen und ihrer konkreten Einbindung. SPÖ und ÖVP regen an, das Losverfahren, mittels dessen die BürgerInnen ausgewählt wurden, auch bei künftigen Enquete-Kommissionen ins Auge zu fassen.

Empfehlungen der Enquete-Kommission
Die mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommenen Empfehlungen der Enquete-Kommission sind in insgesamt sechs Untergruppen zusammengefasst. So wird vorgeschlagen, die direkte Demokratie vorrangig auf Länder- und Gemeindeebene auszubauen, da sich direktdemokratische Instrumente, wie es im Abschlussbericht heißt, vor allem für kleine Einheiten eignen. Die Bundesländer sollen in diesem Sinn die Möglichkeit erhalten, die Landesverfassungen entsprechend zu adaptieren und auf Landes- und Gemeindeebene auch verbindliche Volksentscheide der Bevölkerung zuzulassen. Das im Demokratiepaket 2013 noch enthaltene Vorhaben, erfolgreiche bundesweite Volksbegehren einer automatischen Volksbefragung zu unterziehen, haben die Koalitionsparteien wegen zahlreicher Bedenken hingegen wieder fallengelassen, was sowohl die Opposition als auch die BürgerInnen bedauern.

Übrig geblieben vom Demokratiepaket ist demgegenüber der Plan, die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren aufzuwerten. Jedes Volksbegehren, das von zumindest 100.000 ÖsterreicherInnen unterstützt wird, soll künftig in zwei eigenen Nationalratssitzungen behandelt werden. Dabei soll den InitiatorInnen zusätzlich zum jetzt schon bestehenden Teilnahmerecht an den Ausschussberatungen ein Rederecht im Plenum des Nationalrats eingeräumt werden. Ebenso wird vorgeschlagen, ein Zentrales Wählerregister einzurichten, die elektronische Einbringung von Bürgerinitiativen zu ermöglichen und die Ergebnisse von Begutachtungsverfahren zu Gesetzentwürfen überblicksmäßig darzustellen.

Um BürgerInnen intensiver in den politischen Prozess einzubinden, schlägt die Enquete-Kommission außerdem vor, eine elektronische Crowdsourcing-Plattform nach finnischem Vorbild einzurichten. Bevor noch ein konkreter Gesetzentwurf am Tisch liegt, sollen die BürgerInnen auf Basis eines von der Politik dargestellten Problemaufrisses mit möglichen Lösungsvorschlägen die Möglichkeit erhalten, über ihre Erfahrungen mit bestimmten gesetzlichen Bestimmungen zu berichten und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Der Input der Bevölkerung soll durch Fachleute evaluiert und an das Parlament weitergeleitet werden. Darüber hinaus empfiehlt die Enquete-Kommission eine Ausweitung des Begutachtungsverfahrens von Gesetzen. Über eine Online-Plattform sollen sowohl alle offiziellen Stellen als auch alle BürgerInnen Stellungnahmen abgeben und bereits vorhandene Anmerkungen unterstützen können.

Verschiedene Vorschläge enthält der Abschlussbericht auch, was die bessere Information der Bevölkerung betrifft. So sollen unter anderem jährliche Erklärungen der Regierungsmitglieder über aktuelle politische Ziele, geplante wichtige Gesetzesvorhaben und Schwerpunkte der Vollziehung für mehr Transparenz in der Politik sorgen. Außerdem regt die Enquete-Kommission an, bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild objektive Abstimmungsbüchlein mit Pro- und Contra-Argumenten herauszugeben, an den österreichischen Schulen ein Pflichtmodul "Politische Bildung" einzuführen, politische Bildung auch in außerschulischen Einrichtungen anzubieten und die Website des österreichischen Parlaments bürgerfreundlicher zu gestalten, um den Zugang zu Originaldokumenten zu erleichtern. Ausdrücklich unterstützt wird außerdem das zuletzt verzögerte Vorhaben, die behördliche Amtsverschwiegenheit abzuschaffen und durch ein Recht der BürgerInnen auf Zugang zu Informationen zu ersetzen.

Der ausführlichen Information der Bevölkerung und der Transparenz parlamentarischer Arbeit sollen auch ein eigenes Parlaments-TV, analog zu Deutschland, und Live-Streams aus öffentlichen Ausschusssitzungen dienen.

Wesentlich ist für die Enquete-Kommission darüber hinaus eine Stärkung des österreichischen Parlaments. Derzeit seien die heimischen ParlamentarierInnen im internationalen Vergleich verhältnismäßig schlecht ausgestattet, wird im Abschlussbericht moniert und empfohlen, die Arbeitsbedingungen und den Support für Abgeordnete zu verbessern. Als konkretes Beispiel wird etwa ein direkter Zugriff der Abgeordneten auf den Budgetdienst und den Rechts- und Legislativdienst der Parlamentsdirektion genannt. Zudem sollen eigene Sekretariate und ein eigenes Budget für die parlamentarischen Fachausschüsse zu einer Emanzipation des Parlaments gegenüber der Regierung und einer besseren Sichtbarmachung der parlamentarischen Arbeit beitragen.

Schließlich will die Enquete-Kommission auch den ORF in die Pflicht nehmen. Dieser soll dazu angehalten werden, in eigens dafür produzierten Sendungen neutral und ausgewogen über Volksbefragungen und Volksabstimmungen zu informieren. Gleichzeitig können sich die Abgeordneten neue TV-Formate, etwa auf ORF III, vorstellen, um den BürgerInnen die parlamentarische Arbeit näher zu bringen und detailliert über Gesetzesvorhaben zu informieren.

Gemeinsamer Minderheitenbericht der Oppositionsparteien
Die Vorlage eines eigenen Minderheitenberichts begründen FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach damit, dass die von SPÖ und ÖVP vorgelegten und beschlossenen Empfehlungen keine wirkliche Weiterentwicklung der direkten Demokratie auf Bundesebene – als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie – beinhalten. Sie vermissen vor allem die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene mit einer verbindlichen Volksabstimmung – oder zumindest einer Volksbefragung – am Ende des Prozesses. Ziel der Enquete-Kommission sei der Ausbau direktdemokratischer Instrumente und nicht die Erarbeitung anderer Formen der Bürgerbeteiligung gewesen, halten sie kritisch fest. Einige der von SPÖ und ÖVP initiierten Empfehlungen haben die Oppositionsparteien allerdings in ihr Papier übernommen und dazu ergänzende Forderungen wie etwa eine Öffnung der parlamentarischen Ausschüsse für die Öffentlichkeit und die Einrichtung von Bürgerforen formuliert.

Erste Stufe der Volksgesetzgebung wäre nach dem Vorschlag der Opposition eine parlamentarische Bürgerinitiative. Greift das Parlament das Anliegen der Initiative nicht auf, soll als nächster Schritt ein Volksbegehren gestartet werden können, das schließlich, bei einer bestimmten Anzahl von Unterstützungserklärungen, in eine verbindliche Volksabstimmung münden soll. Als Kompromiss können sich FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach auch eine Volksbefragung am Ende des Prozesses vorstellen, dann darf es ihrer Meinung nach allerdings keine Themenverbote geben. Weiters auf der Wunschliste der Opposition sind so genannte Vetoreferenden, also die Möglichkeit der Bevölkerung, Gesetzesbeschlüsse des Parlaments mit einem Veto zu kippen.

Um sicherzustellen, dass Gesetzesinitiativen des Volkes nicht von finanzstarken Interessensgruppen oder von Parteien missbraucht werden können, regen die Oppositionsparteien verschiedene Begleitmaßnahmen an. So soll das Gesamtbudget von Initiativen limitiert werden, Spenden an Initiativen ab einem bestimmten Betrag meldepflichtig sein und Spenden von öffentlichen Trägern wie Parteien und staatsnahen Unternehmen ab einem bestimmten Prozentsatz untersagt werden. Außerdem sollen Sponsoren und Geldgeber in einem von der Nationalratspräsidentin herauszugebenden Abstimmungsbuch mit allen wesentlichen Pro- und Contraargumenten auszuweisen sein. Die Opposition fordert außerdem eine finanzielle Unterstützung und Beratung von Volksinitiativen durch die öffentliche Hand und schlägt vor, die Presseförderung künftig an bestimmte Kriterien zu koppeln, wie etwa an die Verpflichtung zur ausgewogenen Berichterstattung über direktdemokratische Initiativen.

Direkte Demokratie sei keine Alternative zur repräsentativen Demokratie, sondern eine Ergänzung und Erweiterung des Prinzips der Volkssouveränität, machen sich die Oppositionsparteien für die dreistufige Volksgesetzgebung stark. Es gehe darum, sich von einer Kultur der Bevormundung zu verabschieden und eine Kultur des Miteinanders und der Zusammenarbeit zu etablieren. In diesem Sinn wird auch der vorgesehene Dialog zwischen dem Parlament und den InitiatorInnen als wesentlicher Faktor für den Erfolg direktdemokratischer Instrumente erachtet. Ausführlich setzt sich der Bericht auch mit der Frage von Themenverboten für Volksinitiativen und mit erforderlichen Beteiligungsquoren auseinander, ohne jedoch konkrete Festlegungen zu treffen.

Abseits der Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung und von Vetoreferenden sprechen sich die Oppositionsparteien unter anderem für ein offenes Beteiligungsverfahren bei der Begutachtung von Gesetzen, innovative, dialogorientierte Formen der Bürgerbeteiligung wie beispielsweise Bürgerräte und Bürgerforen, die stärkere Einbeziehung von WissenschaftlerInnen und der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozesse, jährliche Vorhabensberichte der Regierung und öffentliche Ausschusssitzungen, auch in Form von Live-Stream-Übertragungen, aus.

Um das Parlament zu stärken, wollen sie außerdem die Möglichkeit der endlosen Vertagung von Anträgen abschaffen und der Opposition die Möglichkeit einräumen, Auskunftspersonen in Ausschüsse zu laden und Parlamentarische Enqueten einzusetzen. Ebenso sind FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach eine Ausdehnung des Interpellationsrechts auf staatsnahe Unternehmen, verpflichtende Hearings für neue MinisterInnen, ein vergrößerter und unabhängiger Legislativ- und wissenschaftlicher Dienst der Parlamentsdirektion, eine bessere Ausstattung des parlamentarischen Budgetdienstes, die Einrichtung eines Demokratiebüros im Parlament, die Aufnahme sämtlicher Erlässe in das öffentlich zugängliche Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und lebenslange politische Bildung ein Anliegen.

Schließlich werden auch eine elektronische Einbringungsmöglichkeit parlamentarischer Bürgerinitiativen, ein Anhörungsrecht der InitiatorInnen bei besonders hohen Unterstützungszahlen und eine Ausweitung der Rechte des Petitionsausschusses vorgeschlagen. Dieser soll etwa Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen oder Bürgerinitiativen den EU-Ausschüssen zuweisen können.

Zur Belebung des Parlamentarismus brauche es erhöhte Transparenz, Zugänglichkeit für alle BürgerInnen, mehr Fairness in der Behandlung von Gesetzesinitiativen und eine weitere Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments, heißt es zu diesen Punkten in der Begründung. Die bessere Einbindung der BürgerInnen in den Gesetzgebungsprozess, etwa durch Crowdsourcing, sei allerdings kein Ersatz für den Ausbau der direkten Demokratie, heißt es ausdrücklich im Minderheitenbericht. Skeptisch äußerten sich die Oppositionsparteien zur vorgeschlagenen Einrichtung von Ausschusssektretariaten, solche würden nur bei einer fundamentalen Reform der Ausschüsse Sinn machen, sind sie überzeugt.

Der insgesamt 42-seitige Minderheitenbericht enthält auch einen Abriss über die Vorgeschichte der parlamentarischen Enquete-Kommission und ausführliche Zusammenfassungen der Stellungnahmen der geladenen Experten und Expertinnen.

Stellungnahmen der BürgerInnen
In einer weiteren Anlage zum Abschlussbericht sind die Stellungnahmen jener per Los ermittelten BürgerInnen enthalten, die an allen Sitzungen der Enquete-Kommission teilgenommen haben. Sie zeigen sich zum Teil enttäuscht über das Ergebnis der Beratungen und plädieren nachdrücklich dafür, das zwischen den Koalitionsparteien und den Grünen im Jahr 2013 ausverhandelte Demokratiepaket nicht zu schubladisieren, sondern umzusetzen. Volksbegehren, die von mehr als 7% der Wahlberechtigten unterstützt werden, sollen einer Volksbefragung unterzogen werden, sind sich Heinz Emhofer, Michelle Missbauer, Marlen Ondrejka, Felix Ofner, Harald Petz und Barbara Ruhsmann einig. Zudem wünschen sie sich eine intensivere Auseinandersetzung des Nationalrats mit Volksbegehren, die mehr als 100.000 Unterschriften erhalten, eine elektronische Unterstützungsmöglichkeit für Volksbegehren sowie – wie in den Empfehlungen vorgesehen – die Bereitstellung offizieller Informationsbroschüren mit sämtlichen Sachargumenten als Entscheidungshilfe vor Volksabstimmungen und Volksbefragungen nach dem Vorbild der Schweiz. Schließlich wird von ihnen auch eine eigene Internet-Plattform des Parlaments zur umfassenden Information der Bevölkerung über Volksbegehren gefordert.

Ergänzend zur gemeinsamen Stellungnahme wenden sich Michelle Missbauer und Marlen Ondrejka mit persönlichen Appellen an die Politik, die BürgerInnen künftig stärker in politische Entscheidungen einzubinden. Missbauer hält das etwa bei Themen wie Tierschutz, Gleichstellung, Wohnen, Geld, Ausbildung und Silvesterknallerei für sinnvoll und fordert zudem eine Volksabstimmung über die weitere EU-Mitgliedschaft Österreichs. Überdies empfiehlt sie dem Parlament eine Zusammenarbeit mit dem Verein gegen Tierfabriken und der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Ondrejka schlägt Volksabstimmungen über Gemeindebudgets, Politikergehälter, Sicherheits- und Asylfragen sowie zum Thema E-Voting vor und wendet sich dezidiert gegen die Wiedereinführung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Auch Heinz Emhofer hat ein persönliches Statement abgegeben. Er bedauert, dass sich die Mitglieder der Enquete-Kommission nicht auf ein gemeinsames Gesetz zur intensiveren Beteiligung des Volkes an politischen Entscheidungen einigen konnten.

Enquete-Kommission hörte in acht Sitzungen rund 50 ExpertInnen an
Insgesamt hat die Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich acht Sitzungen abgehalten und dabei rund 50 ExperInnen angehört. Neben 18 stimmberechtigten Abgeordneten (5 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 2 Grüne, 1 Team Stronach, 1 NEOS) und ihren Ersatzmitgliedern gehörten ihr 9 weitere von den Fraktionen nominierte Mitglieder sowie acht geloste Bürgerinnen und Bürger an. Für die Bevölkerung bestand darüber hinaus die Möglichkeit, Stellungnahmen an das Parlament zu schicken und bei den Sitzungen über Twitter mitzudiskutieren. Die erste Möglichkeit wurde allerdings nur wenig genutzt, auf der Parlaments-Website werden insgesamt nur 23 Stellungnahmen verzeichnet. Bei der Enquete-Kommission zur Würde am Ende des Lebens waren es 713.

 

 

SPÖ und ÖVP sprechen von qualitätssteigernden Vorhaben, die Opposition vom Sterben der Demokratie. Die Demokratie-Enquete zur Stärkung der Demokratie in Österreich endete heute in ihrer letzten Sitzung mit einem von den Regierungsfraktionen getragenen 9-seitigen Abschlussbericht (siehe Parlamentskorrespondenz Nr.952/2015) an den Nationalrat, der Empfehlungen zur stärkeren Partizipationsmöglichkeit am Gesetzgebungsprozess für BürgerInnen sowie zur Weiterentwicklung direktdemokratischer Instrumente auf Länder- und Gemeindeebene beinhaltet, nicht aber das lang diskutierte und ursprüngliche Vorhaben, auf Bundesebene über erfolgreiche Volksbegehren automatisch eine Volksbefragung durchführen zu können. Vom Tisch ist damit also der 2013 von SPÖ, ÖVP und Grüne ausverhandelte Kompromiss im Demokratiepaket.

Durch eine verfassungsmäßige Ermächtigung soll den Ländern und Gemeinden künftig ein Mehr an direktdemokratischen Instrumenten und entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Weitere konkrete Ergebnisse betreffen die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, außerdem sollen BürgerInnen bei bestimmten Themen bereits am Beginn des Gesetzgebungsprozesses durch Crowdsourcing eingebunden werden.

Massive Kritik am Abschlussbericht kam von der gesamten Opposition. Die Enquete-Kommission zur Stärkung der direkten Demokratie in Österreich sei gescheitert, ihr Ergebnis zynisch, zumal es einen Demokratie-Rückschritt im Vergleich zur Ausgangslage bedeuten würde, so das Fazit. Die Oppositionsfraktionen pochen auf die ursprüngliche Idee der Volksbefragung nach erfolgreichen Volksbegehren, außerdem müssten Gesetzgebungsprozesse transparenter gemacht werden, wie in ihrem 42-seitigen und in der letzten Sitzung der Demokratie-Enquete vorgelegten Minderheitsbericht artikuliert wird.

SPÖ: Best-Practice-Beispiele für Bundesebene denkbar
Die SPÖ will schwerpunktmäßig BürgerInnen möglichst frühzeitig in Gesetzesvorhaben einbinden, wie Peter Wittmann für seine Partei klarmachte. Es gehe nicht alleine nur um die Frage des Volksbegehrens und der Volksmitwirkung, sondern, wo man die BürgerInnen im Gesetzesprozess abholen kann. Das soll nach Meinung Wittmanns durch entsprechende Vorverfahren passieren, in denen Interessierte auf elektronischen Crowdfunding-Plattformen, wie bereits in Finnland der Fall, mitwirken können. Außerdem sollen dann BürgerInnen verstärkt in den Begutachtungsprozess eingebunden werden. Geht es um die beabsichtigte verfassungsmäßige Ermächtigung der Länder hinsichtlich direkter Demokratie, schließt es Wittmann nicht aus, Best-Practice-Beispiele auf Bundesebene zu übernehmen. Außerdem beabsichtigt die SPÖ mehr Transparenz, was den Zugang zu Informationen für BürgerInnen betrifft. Im Konkreten heißt das die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, wie Wittmann sagte.

Geht es um die Aufwertung direktdemokratischer Instrumente auf Bundesebene, sollen Initiatoren von Volksbegehren in sogenannten Volksbegehrenssitzungen ein Rederecht bekommen. "Es wird zu konkreten Ergebnissen aus dieser Enquete kommen", so Wittmann.

ÖVP: BürgerInnen von Beginn an einbinden
In Sachen Volksgesetzgebung auf Bundesebene sei es nicht gelungen, eine Zweidrittelmehrheit zu erzielen, deswegen könne sie nun auf Bundesebene auch noch nicht eingeführt werden, sagte Wolfgang Gerstl von der ÖVP. Die Enquete habe den BürgerInnen laut dem Verfassungssprecher zudem gezeigt, dass die konkrete parlamentarische Arbeit nicht immer in öffentlichen Sitzungen passiert. Die Demokratie als solches werde immer einfacher dargestellt, als umgesetzt werden könne, sagte er. Aus seiner Sicht wurden dennoch viele Punkte gefunden, um die BürgerInnen nicht am Ende, sondern am Beginn eines Gesetzgebungsprozesses einbinden zu können. BürgerInnen bei bestimmten Themen, etwa beim Straßenbau, einzubeziehen, sowie die geplante verfassungsmäßige Ermächtigung der Bundesländer für die Ausweitung direktdemokratischer Instrumente sah Gerstl als Qualitätssteigerung.

Die Stärkung des Parlaments stellt sich Gerstl zudem darin vor, das Persönlichkeitswahlrecht zu stärken und "Abgeordnete unmittelbarer zu machen", was für ihn ein engerer Kontakt zu BürgerInnen bedeutet. Hauptsächlich gehe es darum, den Bürger zu stärken.

FPÖ: Ergebnis der Demokratie-Enquete ist ein Rückschritt
Die Demokratie-Enquete hat Klarheit darüber gebracht, wie die Regierungsfraktionen wirklich zu direkter Demokratie in Österreich stehen, so das Conclusio von Harald Stefan (F). SPÖ und ÖVP hätten seit über zwei Jahren eine Hinhaltetaktik verfolgt, nun zeige sich, dass sie keine unmittelbare Mitwirkung der Bevölkerung an der Gesetzgebung wollen. Nicht verstehen konnte Stefan zudem, warum sich die Regierungsfraktionen vom ursprünglichen Kompromiss aus dem Demokratiepaket verabschieden. "Jetzt wissen wir, woran wir sind. Für mich ein klarer Rückschritt", sagte Stefan.

Direkte Demokratie steht aber nach wie vor auf der Tagesordnung seiner Fraktion, wie der FPÖ-Abgeordnete klarmachte. Nicht abrücken werden die Freiheitlichen demnach von ihrer Forderung nach einer Volksgesetzgebung, das heißt, dass Gesetzesvorschläge auch direkt von BürgerInnen initiiert werden können, sowie von jener eines sogenannten Veto-Volksbegehrens. "Das, was das Parlament darf, muss der Bürger auch dürfen", sagte Stefan.

Grüne: Regierungsfraktionen in Demokratiefragen nicht verhandlungsbereit
"Ich weiß nicht, ob die Demokratie lebt oder tot ist", so der vernichtende Schluss von Daniela Musiol (G) über das Ergebnis der Enquete-Kommission, obwohl aus ihrer Sicht von SPÖ und ÖVP einige Vorschläge aus den Expertenhearings, etwa Crowdsourcing als Beteiligungsform, aufgenommen wurden. Die Weiterentwicklung direkter Demokratie auf Bundesebene könne man im Abschlussbericht wenn überhaupt aber nur zwischen den Zeilen lesen, kritisierte sie.

FPÖ und Grüne seien zwar gerade jetzt in einer von humanitären Krisen getragenen Zeit in vielen Dinge unterschiedlicher Ansicht, dennoch habe man es geschafft, sich an einen Tisch zu setzen. Verhandlungsbereit seien SPÖ und ÖVP jedoch nicht, zu keinem der Vorhabenspunkte habe es ein Gespräch mit der Opposition gegeben. Die Grünen seien für viele Maßnahmen bereit, stimmen müsse aber letztlich das Gesamtpaket, sagte Musiol.

NEOS: Enquete-Kommission zur Demokratiereform ist gescheitert
Auch Nikolaus Scherak (N) fand klare Worte für das Ergebnis der Demokratie-Enquete. Diese ist aus seiner Sicht gescheitert, die Vorhaben im Abschlussbericht würden nichts an der direkten Demokratie in Österreich ändern. Die zwei wesentlichsten Punkte in der gesamten Diskussion, nämlich die Ausgestaltung der Mitbestimmung sowie Transparenz in politischen Prozessen würden im Abschlussbericht kein optimales Ergebnis finden. Beispielsweise werde die Abschaffung des Amtsgeheimnisses bereits seit zwei Jahren diskutiert, dieses Vorhaben nun als Ergebnis der Enquete-Kommission zu präsentieren sei nicht richtig. Weitere Maßnahmen im Abschlussbericht, etwa Politische Bildung als Schulfach einzuführen, würden sich zudem bereits im Regierungsprogramm finden, kritisierte der NEOS-Abgeordnete.

Auch die NEOS werden in Zukunft nichtsdestoweniger an ihren Forderungen festhalten, etwa die parlamentarischen Ausschüsse für die Öffentlichkeit zu öffnen, wie Scherak sagte.

 

 

Allgemein enttäuscht vom Ausgang der Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie in Österreich zeigten sich die daran beteiligten BürgerInnen. Barbara Ruhsmann verlas zu Beginn eine Stellungnahme, die sie gemeinsam mit den weiteren BürgervertreterInnen Heinz Emhofer, Michelle Missbauer, Marlen Ondrejka, Felix Ofner und Harald Petz verfasst hatte. In dieser plädieren sie auch dafür, das 2013 ausgearbeitete und verhandelte Demokratiepaket umzusetzen. Ruhsmann drückte ihr Bedauern darüber aus, dass die Regierungsparteien nun zu einem anderen Ergebnis gekommen seien. Sie wünscht sich nach wie vor eine Aufwertung von Volksbegehren und bessere Informationen für BürgerInnen.

Er sei enttäuscht, mit welcher Gleichgültigkeit ein bereits abgestimmtes Demokratiepaket nun abgelehnt werde, sagte Bürgervertreter Harald Petz. "Sind Ihre eigenen Ideen nichts mehr wert?", fragte er die Regierungsparteien. Demokratiepolitisch sehe er großen Schaden, man sei um Jahre zurück geworfen worden. Er hoffe auf ein Umdenken der Regierungsfraktionen. "Ich würde mich freuen, wenn dies heute nicht der Abschluss-, sondern der Anfangsbericht wäre", äußerte Bürgervertreterin Michelle Missbauer. Sie sprach sich für mehr Einbindung der BürgerInnen in viele Themen aus, die Volksabstimmung sollte ganz oben stehen. Mitbestimmung lediglich bei Wahlen sei zu wenig, so Missbauer. "Bedenken Sie, was Sie damals gesagt haben", erinnerte der Pensionist Heinz Emhofer die Anwesenden an ihre eigenen Worte und las einige Statements vor, die diese vor Monaten getätigt hatten.

Direkte Demokratie ausbauen, Interesse an Politik stärken
Ebenfalls unglücklich über das Ergebnis zeigte sich Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin von "Mehr Demokratie Deutschland". "Wollen wir so lange warten, bis das Volk auf die Barrikaden geht?", fragte sie. Pegida in Deutschland etwa sei erst aus einem Mangel an Mitbestimmung entstanden, gab sie zu bedenken. Außerdem erinnerten sie die Gegenargumente stark an jene vor der Einführung des Frauenwahlrechts. Bevor die BürgerInnen das Interesse an Politik verlieren, sei es jetzt unbedingt notwendig, direkte Demokratie auszubauen.

Der Ausgang der Enquete-Kommission treffe sie tief, war auch von Heidelinde Reiter, Bundesrätin der Grünen, zu hören. Das jetzige Ergebnis sei leider zu wenig. Jedoch sei in der Bevölkerung etwas gewachsen, dass sich nicht mehr aufhalten lasse, meinte sie auch: "Veränderung wird stattfinden – mit oder ohne Regierungsparteien!"

Seine Enttäuschung über das Ergebnis brachte auch Erwin Mayer von der Plattform "Mehr Demokratie" zum Ausdruck. Der vorliegende Bericht habe ihm gezeigt, dass hier nicht empirisch entschieden wurde. Allerdings sei es gelungen, die Zivilbevölkerung zu motivieren, sich mit den Spielregeln des Parlamentarismus zu beschäftigen. Das bewertete Mayer ebenso positiv wie den Minderheitenbericht der Opposition.

Crowdsourcing hochkomplex, aber interessantes Modell
Wenn das, was die BürgervertreterInnen sagten, repräsentativ ist, werde diese Enquete die Skepsis der Bevölkerung weiter verstärken, sagte der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. Er hoffe nicht, dass es so ist. Die Mitbestimmung auf Landesebene betrachtet er als schwierig, da Kompetenzen beschränkt seien. Auf Gemeindeebene hingegen sei vieles möglich. Als interessant betrachtete Öhlinger die Crowdsourcing-Plattform, auf der BürgerInnen Ideen und Vorschläge einbringen können. Jedoch handle es sich um ein hochkomplexes Modell, gab er zu bedenken.

Dass Volksbegehren verpflichtend im Parlament behandeln werden, forderte Bundesrat Gerald Zelina (Team Stronach), die Entscheidung solle aber bei den ExpertInnen bleiben. Ebenso sollten bestehende Gesetze vom Volk wieder zu Fall gebracht werden können. Im Nationalrat wünscht sich das Team Stronach die Teilnahme echter parteiloser BügerInnen.

Einbinden der Bevölkerung in Gesetzwerdung wichtig
ÖVP-Bundesrat Gottfried Kneifel erinnerte einmal mehr an das heurige Gedenkjahr zum 70-jährigen Bestehen der Republik und an das Versagen von DemokratInnen und Demokratie in den Jahren davor. Demokratie laufe nicht von selbst weiter, daher sei es die Aufgabe der Politik, Impulse und Möglichkeiten des Mitgestaltens zu schaffen. Das Einbinden der Bevölkerung in die Gesetzwerdung von Anfang an sei wichtig, eine offene Informationspolitik ein Muss. Wenn Landesverfassungen etwa dahingehend adaptiert werden können, wäre das für Kneifel ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Richtige Ansätze, jedoch auch viele "Aber" sieht Dieter Brosz, Abgeordneter der Grünen, im Bericht der Regierung. Überdies seien viele Vorhaben darin zu unverbindlich formuliert. Etwa das Thema Crowdfunding, wo nicht stehe, wer sich darum kümmern soll.

Das Ergebnis der Enquete-Kommission sei zwar keine Revolution, aber immerhin sei es zu einer Weiterentwicklung der Demokratie gekommen, sagte Universitätsprofessor Klaus Poier. Die Aufwertung von Volksbegehren sei etwa wesentlich, ebenso die elektronische Unterstützung.

Kompromiss wäre möglich gewesen
Sie sehe nicht, dass SPÖ und ÖVP ernsthafte Verhandlungen zu direkter Demokratie geführt hätten, kritisierte Abgeordnete Daniela Musiol von den Grünen. Enttäuscht sei sie nicht nur über den nun vorliegenden Inhalt, sondern auch darüber, dass es den Eindruck mache, als hätte man sich in den letzten Monaten nicht ernsthaft damit beschäftigt. Ein Kompromiss wäre möglich gewesen, so Musiol. "Bitte setzen Sie das um, besser heute als morgen", appellierte Jennifer Kickert, Abgeordnete zum Wiener Landtag (Grüne), an die Regierungsfraktionen. An diesem Vorhaben könne man die Ernsthaftigkeit messen. In Wien wolle sie viele Ideen aus der Enquete-Kommission umsetzen, kündigte Kickert an.

Die Regierungsparteien erteilen ihrem eigenen Vorhaben eine Absage, sagte die Rechtsanwältin Susanne Fürst. Die Angst vor Ablehnung durch das Volk müsse groß sein, mutmaßte sie. Das Ausklammern der Bundesebene bei Plänen für den Ausbau der direkten Demokratie kritisierte sie, denn bei wirklich wichtigen Themen solle das Volk "draußen bleiben". Der Ausbau der direkten Demokratie sei mit einem gewissen Machtverlust verbunden, so Fürst. Zu einem Machtverlust komme es aber auch, wenn sich BürgerInnen anderen Parteien zuwenden, die direkte Demokratie ernster nehmen. Warum man Angst vor der Bevölkerung habe, fragte auch die Bürgervertreterin Marlen Ondrejka. Und warum man die Opposition hinhalte. Es sehe so aus, als wäre die Enquete-Kommission nur ein schmückendes Beiwerk gewesen.

"Keine Angst vor dem Souverän", zitierte Universitätsdozent Paul Luif, was er zu Beginn der Enquete-Kommission gesagt hatte. Doch offenbar hätten das ÖVP und SPÖ. "Ich glaube, Österreich ist reif für direkte Demokratie", sagte Luif. Beeindruckt zeigte er sich von den BürgervertreterInnen, die interessanten Input gebracht hätten.

Demokratie weiter entwickeln, Minderheitenrechte schützen
Es habe viel Kritik von ExpertInnen am Demokratiepaket gegeben, erklärte Abgeordneter Wolfgang Gerstl (ÖVP). Daher seien die Regierungsparteien der Ansicht gewesen, dass der Antrag so nicht umgesetzt werden kann. Es brauche noch Verhandlungen, so Gerstl.

Man sollte etwa nicht für undemokratisch erklären, wenn nicht umgesetzt wird, was man erwartet hatte, sagte der Wiener Gemeinderat Kurt Stürzenbecher (SPÖ). Viel sei erreicht worden, manches komme erst später. Man solle sich nicht auf noch offene Fragen versteifen, sondern die Demokratie weiter entwickeln, so Stürzenbecher.

Das Zusammentragen von Argumenten sei auch Sinn der Enquete-Kommission gewesen, sagte Abgeordneter Peter Wittmann (SPÖ). Man habe es sich nicht leicht gemacht. Erneut betonte er, es brauche Ausnahmen bei direkter Demokratie: "Wer schützt denn die Minderheiten vor den Mehrheiten?" Solle man wirklich den sozialen Frieden aufs Spiel setzen?

Zum Abschluss der achten und letzten Sitzung der Enquete-Kommission wurde der Antrag der Regierungsfraktionen angenommen. Norbert Hofer, Dritter Nationalratspräsident, richtete sich noch einmal an die BürgervertreterInnen und bat sie, sich in ihrem Elan nun trotz der Enttäuschung nicht bremsen zu lassen, sondern sich weiterhin zu engagieren.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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