Lenker bei Transporten für humanitäre Hilfe
 sind von Lenkzeit- und Ruhezeiten ausgenommen

 

erstellt am
16. 09. 15
09:00 MEZ

Kontrollbehörden per Erlass informiert
Wien (bmask) - "Ohne den unermüdlichen Einsatz zahlreicher Lenker von Bussen hätte der weitgehend reibungslose Transport tausender Flüchtlinge nicht durchgeführt werden können. Es hat sich daher in den letzten Tagen immer wieder die Frage gestellt, ob und wie weit Busunternehmen, die Flüchtlingstransporte durchführen, zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verpflichtet sind", berichten Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Verkehrsminister Alois Stöger. Das Sozial- und das Verkehrsministerium haben nun dazu die Rechtslage geprüft und sind zu einer übereinstimmenden Ansicht gekommen. "Die hier anzuwendende EU-Lenkzeiten-Verordnung sieht Ausnahmemöglichkeiten bei Transporten für humanitäre Hilfe, in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen vor, die im konkreten Fall angewendet werden können. Die für die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten zuständigen Behörden werden darüber per Erlass entsprechend informiert", unterstrichen die beiden Minister abschließend.

 

 

 

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