Überprüfung des Asylrechts nach drei Jahren

 

erstellt am
23. 09. 15
09:00 MEZ

 Faymann: EU muss gemeinsam die vorhandenen Rechtsgrundlagen in der Asylfrage weiterentwickeln
In Österreich Überprüfung des Asylrechts nach drei Jahren und Feststellung, ob noch ein Asylgrund vorliegt
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann ging am 22.09. im Pressefoyer nach dem Ministerrat auf die drängende Frage ein, ob die EU eine gemeinsame Politik im Zusammenhang mit den Flüchtlingen, dem Asylrecht, dem Schutz der Außengrenzen und internationalen Fragen schafft. "Ich gehe nicht davon aus, dass es uns gelingt, in einer Woche alle nötigen Entscheidungen in der Gesamtfrage zu treffen. Aber ich erwarte mir, dass es ein ernsthafter Start für eine Entscheidungsgrundlage ist. Kein einziger Staat in der EU ist in der Lage, die Flüchtlingsfrage rechtskonform und menschlich zu lösen, wenn die EU nicht gemeinsam die vorhandenen Rechtsgrundlagen weiterentwickelt und das Asylrecht ernst nimmt." Faymann sprach sich im Vorfeld des morgigen EU-Sondergipfels der Staats- und Regierungschefs für eine Reform des Dublin-Abkommens, eine gemeinsame Finanzierung der Flüchtlings-Hilfsorganisationen vor Ort und die Errichtung von Hotspots und eine Vereinheitlichung der Flüchtlingsbetreuung aus. Weiters soll "eine Überprüfung des Asylrechts nach drei Jahren darauf, ob ein Asylgrund noch vorliegt", umgesetzt werden.

Es solle eigentlich schon an der EU-Außengrenze festgestellt werden, ob jemand ein Asylrecht hat oder nicht. "Das setzt einen gemeinsamen Schutz der Außengrenzen in zweifacher Hinsicht voraus. Einerseits ein Schutz des Menschenrechts auf Asyl - also ein Hotspot, der Menschen die Chance gibt, das Asylrecht auch in Anspruch zu nehmen. Andererseits eine klare Regelung, dass jemand, der kein Asylrecht hat, nicht hunderte Kilometer zu Fuß durch Europa gehen sollte, sondern ihm der fehlende Anspruch bereits an der Außengrenze klargemacht wird."

Allerdings werde nach Einschätzung des Kanzlers die Einrichtung von Hotspots in Griechenland oder Italien noch intensive Diskussionen erfordern, da es nicht nur um die Frage der Finanzierung gehe, sondern auch um das weitere Verfahren mit den Flüchtlingen. "Da geht es auch um die Verteilung und die Bereitschaft der Verteilung der Flüchtlinge", betonte der Kanzler. Auch kann sich Faymann vorstellen, dass diese Frage mit anderen EU-Förderungen verknüpft werden könnte, "denn Solidarität ist keine Einbahnstraße".

Ebenso soll es auch eine gemeinsame Politik und Finanzierung von Flüchtlingslagern in der Region geben, das heißt, eine finanzielle Unterstützung jener Institutionen, die Flüchtlinge vor Ort betreuen. "Damit Flüchtlinge keine Notwendigkeit haben, nach Europa aufzubrechen, weil sie nichts zum Essen bekommen."

Faymann erläuterte weiters, dass es künftig eine Überprüfung des Asylanspruchs nach drei Jahren geben solle. "Wir haben jetzt schon jederzeit die Möglichkeit, Asylbescheide zu prüfen und auch wieder aufzuheben." Man wolle aber mit der verpflichtenden Überprüfung nach drei Jahren ein klares Signal setzen. "Denn der Asylbescheid hängt am Asylgrund." Ein rechtlicher Irrtum sei es aber, Asylanspruch und Familiennachzug zu verknüpfen. "Da gibt es keinen direkten Zusammenhang." Solange der Asylbescheid Gültigkeit hat, seien sowohl die rechtlichen Möglichkeiten des Flüchtlings als auch die Integrationsverpflichtungen zur Gänze gegeben.

Eine EU-weite Vereinheitlichung der Behandlung von Flüchtlingen, während eines Verfahrens und nach dem Verfahren, "sollten jedenfalls mit Deutschland, am besten aber mit allen europäischen Staaten abgestimmt werden".


 

 Mitterlehner: Asyl auf Zeit ist klares Signal - Schutz ja, Asyl a la Carte nein
Asylrecht ist kein Mittel für wirtschaftliche Zuwanderung – Neben Flüchtlingsthema auch Erfolge in anderen Bereichen: Universitätsgesetz-Novelle erfolgreich erledigt, Vergleich mit Bayern für Hypo Abwicklung
Wien (övp-pd) - "Asylrecht ist kein Mittel für wirtschaftliche Zuwanderung. Daher ist es notwendig, dass wir mit 'Asyl auf Zeit' ein klares Signal senden. Einerseits nach außen: Wir stehen zu einer humanitären Vorgangsweise. Jene, die Schutz vor Krieg und Terror brauchen, sollen Schutz bekommen. 'Asyl a la Carte', wo die besten wirtschaftlichen Bedingungen ausgewählt werden, kann es jedoch nicht geben. Andererseits nach innen: Durch die aktuelle Flüchtlingsbewegung entsteht bei vielen Österreicherinnen und Österreichern das Gefühl, dass unsere Grenzen nicht mehr respektiert werden, dass unser Rechtssystem nicht beachtet wird und dass wir nicht mehr der Souverän im eigenen Staat sind. Mit Asyl auf Zeit können wir den Befürchtungen der Bevölkerung begegnen", betont Vizekanzler Reinhold Mitterlehner im Ministerrat vom 22.09. Dazu sei es notwendig, das System zu ändern. Derzeit sieht das Gesetz vor, das unbefristete Asylrecht abzuerkennen, wenn keine Gründe mehr vorliegen. In Zukunft soll grundsätzlich nur befristetes Asyl mit verpflichtenden Prüfungen nach drei Jahren gewährt werden. Wird festgestellt, dass der Asylgrund – wie Verfolgung im Heimatland – nach wie vor gegeben ist, kann Asyl verlängert werden. Weiters hält der Vizekanzler fest, dass der verstärkte Schutz der EU-Außengrenzen der zentrale Punkt für eine Lösung der Flüchtlingsfrage sei: "Wir brauchen Schutzzentren und Hotspots, wo eine geregelte Erstaufnahme durchgeführt und der Asylstatus bereits an den EU-Außengrenzen geprüft werden kann. So können wir die ungeregelte Wanderbewegung der Menschen eindämmen und der Schleppermafia die Grundlage entziehen."

Der Vizekanzler macht zudem darauf aufmerksam, dass parallel zu den Maßnahmen, die zur Bewältigung der Flüchtlingsthematik gesetzt werden, auch in anderen Bereichen Fortschritte erzielt werden: "Wir haben die Novelle des Universitätsgesetzes erledigt und in diesem Zusammenhang die Zugangsregelungen erfolgreich weiter verlängert." Dass die jetzige Regelung "ohne Aufregung" bis zum Jahr 2021 fortgesetzt werde, bezeichnet Wissenschaftsminister Mitterlehner als "Riesenerfolg". Die Novelle beinhalte auch eine bessere Festlegung von Karrieremöglichkeiten für junge Assistenzprofessoren. Künftig muss jeder Rektor Karrierepläne für nachkommende Wissenschaftler und Professoren vorlegen. Außerdem werde das universitäre Organisationsrecht präzisiert. Dazu gehöre eine schärfere Unvereinbarkeitsregelung für Universitätsräte oder auch eine "cooling of phase" für Rektoratsmitglieder.


 

Strache: Faymann handlungsunfähig!
Wien (fpd) - Die FPÖ wird dem sogenannten Durchgriffsrecht des Bundes, also jenem Gesetz, das bei der Flüchtlingsunterbringung eine Entmündigung der Länder und Gemeinden darstellt, in der Nationalratssondersitzung am 23.09. keine Zustimmung erteilen. Das kündigte FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache bei einer Pressekonferenz am 22.09. an. Die FPÖ fordert stattdessen eine Volksabstimmung.

Strache kritisierte den Umgang der rot-schwarzen Bundesregierung mit dem Asylthema als „grotesk“ und „unbeholfen“. „Asyl ist nämlich grundsätzlich Schutz vor Verfolgung auf Zeit, nämlich bis zum Wegfall des Asylgrundes. Das sieht die Genfer Flüchtlingskonvention vor und ist auch so im österreichischen Asylgesetz verankert“, so Strache. „Seit jeher fordert die FPÖ, dass dieses Asyl auf Zeit auch wirklich vollzogen wird. Wir brauchen daher keine Gesetzesänderung, sondern die Innenministerin braucht die vorhandenen Gesetze nur zu vollziehen“, fordert der freiheitliche Bundesparteiobmann.

Gipfel der Flüchtlingswelle noch nicht erreicht
Dass SPÖ und ÖVP erst nach drei Jahren die Kriterien für Asyl überprüfen wollen, sei für den FPÖ-Obmann ein kompletter Unfug. Es müsse zeitnahe Überprüfungen des Asylstatus geben, spätestens aber nach einem Jahr. Und wenn der Asylgrund nach der Überprüfung nicht mehr gegeben sei, müsse der Fremde sofort außer Landes gebracht werden, sagte Strache. Allein vergangenes Wochenende sind nach Angaben des Innenministeriums 21.000 Menschen nach Österreich gekommen.

Viele offene Fragen zur Flüchtlingsproblematik
Für den Arbeitsmarkt seien die Flüchtlinge nicht verkraftbar, so der FPÖ-Chef, der davor warnt, dass der überwiegende Teil der Flüchtlinge nicht in ihre Heimat zurückkehren werde: „Wer jetzt kommt, wird also bleiben. Das ist eine Form von Zuwanderung aus teilweise völlig anderen Kulturkreisen!“ Offene Fragen gäbe es bei der Wohnungsunterbringung, den Folgen für das Gesundheits- und Sozialsystem, die Gesamtfinanzierung und so weiter. „Wieviel kostet das alles und woher soll das Geld kommen? Wer übernimmt die Verantwortung dafür, dass nicht Terroristen und Fundamentalisten in unser Land geschleppt werden? Mit diesen Fragen werden wir auch Bundeskanzler Werner Faymann am Donnerstag im Nationalrat konfrontieren. Als Regierungschef ist er der Hauptverantwortliche für das ganze Chaos. Er ist völlig handlungsunfähig“, so Strache.


 

Strolz: Flüchtlingskrise kann nur auf europäischer Ebene gelöst werden
"Integrationsminister muss endlich tätig werden und der Bundespräsident muss am amstag in New York eine UN-Sonderkonferenz einmahnen"
Wien (neos) - Anlässlich der Pressekonferenz zu den anstehenden Plenartagen betonte Matthias Strolz am 22.09. noch einmal die Wichtigkeit einer europäischen und internationalen Lösung in der Flüchtlingskrise: "Es muss endlich auch auf weltpolitischer Ebene gehandelt werden", so NEOS-Chef Matthias Strolz. "Bundepräsident Heinz Fischer fliegt diese Woche noch zur UN-Generalversammlung. Er muss - auch in gemeinsamer Anstrengung mit Außenminister Kurz - einen Sondergipfel der UNO einfordern. Die prekäre Lage im Nahen Osten und die dadurch ausgelöste Flüchtlingskrise ist nicht nur ein europäisches Problem. Auch das heutige Treffen der europäischen Innenministerinnen und -minister muss endlich zu klaren Weichenstellungen kommen. Die faire und solidarische Aufteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU muss rasch umgesetzt werden, notfalls auch per Mehrheitsentscheid."

Während Strolz Fortschritte auf europäischer und weltpolitischer Ebene einfordert, macht NEOS-Menschenrechtssprecher Niki Scherak auf die Probleme auf nationaler Ebene aufmerksam. "Der Vorschlag der ÖVP für Asyl auf Zeit ist keine echte Lösung, sondern nur die Eröffnung eines Nebenschauplatzes, um der Bevölkerung das Gefühl zu vermitteln, dass etwas getan wird. Dass es diese Maßnahme schon gibt, dass eine zusätzliche Überprüfung nach drei Jahren nur einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten würde und dass wohl rund 95 Prozent der Fälle -wie in Deutschland - gleich behandelt werden würden wie ohne der Maßnahme, wird von der Regierung wohl bewusst verschwiegen", so Scherak. "Dieses Geld, welches jetzt sinnlos in verzichtbaren bürokratischen Mehraufwand versickern würde, wäre besser in Integrationsmaßnahmen, Deutschkurse und Bildung investiert."

Auch Strolz verdeutlicht noch einmal die Forderung, die Integrationsmaßnahmen zu verstärken. "Wir stehen hier vor lösbaren Problemen. Durch den Umstand, dass ein Großteil der Flüchtlinge nach Deutschland und Schweden weiter gereist ist, haben wir die Möglichkeit, jene Flüchtlinge, die in Österreich um Asyl ansuchen, rasch zu integrieren. Von den 75 Millionen Euro, die die Regierung für Integrationsmaßnahmen versprochen hat, muss ein großer Teil den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Es müssen Qualitätsziele festgesetzt werden und die Schulen, die am besten wissen, wie sie ihre Schüler fördern und motivieren können, sollen dann eigenverantwortlich in die Umsetzung gehen können."

Abschließend stellt Strolz noch fest: "Wir müssen uns außerhalb und innerhalb Europas zu menschlichen und solidarischen Lösungen durchringen. Unterstützen wir die am stärksten betroffenen Länder rund um Syrien mit einem gesamteuropäischen Hilfspaket, ermöglichen und sichern wir Schutzzonen in Syrien und schaffen wir endlich legale und geordnete Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge in die EU. Nur so können wir wirklich etwas bewegen. Alles andere wird zu weitern humanitären Katastrophen führen."

 

 

 

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