Familienausschuss für mehr
 Partizipation von Jugendlichen

 

erstellt am
30. 09. 15
09:00 MEZ

Neuer Unterausschuss des Familienausschusses soll Jugendliche in politische Prozesse einbinden
Wien (pk) - Einstimmig sprach sich der Familienausschuss des Nationalrats am 29.09. für eine bessere Einbindung der Abgeordneten in den Kinderrechte-Monitoring-Prozess ein. Die Abgeordneten sprachen von einer "historischen Entscheidung", dass der Familienausschuss den Beschluss zur Einsetzung eines eigenen Unterausschuss für die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen gefasst hat. Der neue Unterausschuss wurde gleich im Anschluss an die Sitzung des Familienausschusses konstituiert.

Vertagt wurde ein NEOS-Antrag, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dieselbe Betreuung durch die Jugendwohlfahrt. Zwei Anträge der Freiheitlichen zu Fragen der Familienbeihilfe wurden mehrheitlich abgelehnt.

Kinderrechte-Monitoring und Jugendpartizipation als Thema eines eigenen Unterausschusses
Ein von Abgeordneten der sechs im Parlament vertretenen Fraktionen gemeinsam formulierter Antrag ( 1293/A(E)) zur besseren Umsetzung der Kinderrechte in Österreich hat am 29.09. zu einer Einigung aller Fraktionen über die Bildung eines eigenen Unterausschusses geführt. Anliegen der Abgeordneten ist es, einen regelmäßigen Austausch zwischen ParlamentarierInnen, den Mitgliedern des Kinderrechte-Monitoring Boards sowie Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und zur Jugendpartizipation in den verschiedenen Lebensbereichen beizutragen.

ÖVP-Jugendsprecher Asdin El-Habbassi zeigte sich erfreut darüber, dass die Einigung zur Einsetzung eines Unterausschusses erzielt werden konnte, und brachte den entsprechenden Antrag auf formelle Konstituierung des Unterausschusses ein. Mit diesem solle es in Zukunft möglich werden, Jugendliche in Gesetzesprojekte, die sie betreffen, besser einzubinden, erklärte er. Julian Schmid von den Grünen meinte, er hoffe, dass der Unterausschuss sich längerfristig zu einem eigenen Ausschuss entwickle und dazu beitragen werde, neue Formen der politischen Partizipation zu erarbeiten. Auch Nikolaus Scherak betonte das partizipative Element des neuen Unterausschusses. Von einer "historischen Entscheidung" sprach SPÖ-Jugendsprecherin Katharina Kucharowits. Dieser solle nicht nur über, sondern mit den Jugendlichen sprechen.

Ausschussobmann Georg Strasser (V) bedankte sich bei den JugendsprecherInnen der Fraktionen, die den einstimmigen Beschluss in die Wege geleitet haben. Familienministerin Sophie Karmasin sprach ebenfalls von einem historischen Schritt für den Parlamentarismus und die Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte und bot dem neuen Unterausschuss die Unterstützung des Familienressorts an.

NEOS: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen durch Jugendwohlfahrt betreut werden
Als inakzeptabel bezeichnen die NEOS die derzeitige Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) in Österreich und fordern rasche Verbesserungen ( 934/A(E)). Das Thema des Antrags sei aktueller denn je, sagte NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak, da die Bundesländer es nicht geschafft hätten, genügend neue Plätze in der Grundversorgung bereitzustellen. Der Abgeordnete betonte, es müsse eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht anders zu behandeln als österreichische Kinder und Jugendliche. Daher sollten sie ab Einbringung des Asylantrags der Jugendwohlfahrt unterstellt werden. Empört zeigte sich der Abgeordnete über zuletzt angestellte Überlegungen von Landespolitikern in Nieder- und Oberösterreich, dass man das Problem einfach dadurch umgehen könne, indem man die Grenze für die Volljährigkeit auf 17 Jahre herabsetzt.

Unterstützung fand der Antrag bei den Grünen, Julian Schmid wies darauf hin, dass es sich um seit Jahren von den Grünen erhobene Forderungen handle. Nikolaus Prinz (V) verwies auf konstruktive Gespräche von Bund und Ländern, die derzeit zur Frage der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger laufen. Katharina Kucharowits (S) unterstützte den Antrag der NEOS inhaltlich und sagte, dass sie seine Vertagung bedauere. Leider komme es immer wieder zu Fällen, in denen niemand sich für die Betreuung von Jugendlichen zuständig fühle. Überlegungen zu einer Absenkung der Volljährigkeit bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erteilte sie eine klare Absage. Der Vertagungsantrag wurde mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP angenommen.

FPÖ: Familienbeihilfe soll aufgrund von Ferialarbeit und Ausgleichszulage nicht gekürzt werden
Abgelehnt wurden schließlich im Ausschuss zwei Anträge der Freiheitlichen zur Familienbeihilfe. Abgeordnete Edith Mühlberghuber wies darauf hin, dass gemäß Familienlastenausgleichsgesetz Studierende pro Kalenderjahr maximal 10.000 € dazu verdienen dürfen. Sie unterstützte das Anliegen der FPÖ-Fraktion, wonach das in der vorlesungsfreien Zeit erzielte Einkommen künftig nicht mehr zu einer Reduktion der Familienbeihilfe führen soll ( 1278/A(E)). Judith Schwentner (G) sah das Anliegen zwar als inhaltlich begründet an, der von der FPÖ gewählte Ansatz wäre ihrer Meinung nach jedoch schwer zu administrieren. Besser wäre die generelle Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studierende, meinte sie. Hermann Lipitsch (S) verwies darauf, dass durch eine Einschleifregelung bereits eine wesentliche Verbesserung erzielt wurde, da nicht mehr die gesamte Familienbeihilfe zurückgefordert wird, sobald die Zuverdienstgrenze überschritte wird, sondern nur der Betrag, der über die Grenze von 10.000 € hinausgeht. Der Antrag fand schließlich nur die Unterstützung der FPÖ und des Team Stronach und wurde damit mehrheitlich abgelehnt.

Ein ähnlich gelagertes Problem einer ungerechtfertigten Kürzung der Familienbeihilfe sah Mühlberghuber im Fall des Bezugs einer Ausgleichszulage durch behinderte BezieherInnen einer Waisenrente. Künftig solle es nach Erreichung der Volljährigkeit nicht mehr zu einer Kürzung der erhöhten Familienbeihilfe kommen können, fordern die FPÖ-Abgeordneten ( 1305/A(E)). Mühlberghuber verwies darauf, dass auch der Österreichische Seniorenrat dieses Problem bereits angesprochen habe. Ulrike Königsberger-Ludwig (S) stellte fest, der Antrag habe sich erübrigt, da bereits gesetzlich Vorsorge getroffen wurde, dass es zu keiner Kürzung kommt. Offenbar werde aber von einzelnen Finanzämtern die Bestimmung in anderer Weise ausgelegt, hier sollte eine Klarstellung seitens des Finanzministers erfolgen, regte sie an. Der Antrag wurde nur von den Abgeordneten der Opposition unterstützt und damit abgelehnt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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