Kurz: Klares Bekenntnis Österreichs für
 uneingeschränkte Kinderrechte

 

erstellt am
29. 09. 15
09:00 MEZ

Rücknahme aller Vorbehalte Österreichs zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes
New York/Wien (bmeia) - „Die Rücknahme aller Vorbehalte Österreichs ist ein entscheidender Schritt zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich“ lobte Bundesminister Sebastian Kurz, der am 28.09. die formelle Rücknahmeerklärung am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York persönlich vornahm.

Durch die Rücknahme der obsolet gewordenen Vorbehalte, die sich auf die Meinungsfreiheit des Kindes sowie die Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit bezogen, ist Österreich nunmehr uneingeschränkt an die UN-Kinderrechtskonvention gebunden.

Österreich, das sich in seiner internationalen Menschenrechtspolitik traditionell und mit Nachdruck für den Schutz von Minderjährigen einsetzt, setzt mit der Rücknahme der Vorbehalte ein weiteres sichtbares Zeichen zum universellen Schutz der Kinderrechte und erfüllt mit diesem Schritt auch den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und hat 195 Vertragsparteien.

 

 

 

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