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Wien (bmi) - Derzeit gibt für Gewalttäter ein freiwilliges Angebot auf ein Rechtsgespräch mit
einem Polizisten oder einer Polizistin. Künftig soll die präventive Rechtsaufklärung verpflichtend
im Sicherheitspolizeigesetz verankert werden. "Die Polizei ist jeden Tag mit Gewalt konfrontiert. Das Ausmaß
wird oft unterschätzt, dabei sind insbesondere Übergriffe im sozialen Nahraum kein Randgruppenproblem",
sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner am 05.10. bei einem Symposium in Wien zum Thema "Opferorientierte
Täterarbeit" mit dem Ministerium für Bildung und Frauen (BMBF). "Im Kampf gegen Gewalt und
für Opferschutz hat das Innenministerium mit dem Frauenministerium einen starken Partner. Nur gemeinsam können
wir Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche langfristig eindämmen."
"Aus frauenpolitischer Sicht ist Täterarbeit vor allem eine wichtige Präventionsmaßnahme gegen
Gewalt an Frauen. Das primäre Ziel muss die Sicherheit des Opfers sein, in dem der Schutz vor weiteren Gewalthandlungen
gewährleistet wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist beides wichtig: Täterarbeit und Opferschutz. Dabei
ist es mir wichtig, dass es eine klare Trennung zwischen den Einrichtungen gibt, die mit den Tätern arbeiten,
und Einrichtungen zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern. Die Täterarbeit muss so geleistet werden,
dass der Opferschutz bestmöglich gewährleistet ist", erklärte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.
"Mein Ressort ist im Bereich Gewaltschutz besonders aktiv, wir leisten beispielsweise an Schulen wichtige
Präventionsarbeit, wie etwa die Kampagne ,Gewaltfrei leben‘".
Im Jahr 2014 wurden in Österreich nach familiärer Gewalt 7.587 Betretungsverbote ausgesprochen. Derzeit
gibt für Gewalttäter ein freiwilliges Angebot auf ein Rechtsgespräch mit einem Polizisten oder einer
Polizistin. In der Regel findet ein solches Gespräch ein bis drei Tage nach der Verhängung des Betretungsverbotes
statt, wenn eine gewisse Cool-Down-Phase eingetreten ist. Dieses freiwillige Angebot soll künftig verpflichtend
im Sicherheitspolizeigesetz verankert werden. "Ziel ist es, die psychologische Betreuung weiter zu verbessern,
um Gefährder oder Täter anzusprechen und aus der Gewaltspirale zu bringen. Denn wo Gewalt totgeschwiegen
wird, wächst sie", sagte Mikl-Leitner. "Es bedarf einer österreichweit einheitlichen Vorgehensweise.
Darum ist die Zusammenarbeit auf interministerieller Ebene besonders wichtig."
Landespolizeivizepräsident General Karl Mahrer stellte das Projekt "Multi-Agency Risk Assessment Conference"
(MARAC) vor. Ziel ist es, dass bei schweren Fällen von Gewalt in der Privatsphäre zeitnahe Fallkonferenzen
stattfinden, an denen Vertreter aller involvierten Behörden und Institutionen teilnehmen.
Beim Symposium referierten auch Vertreter verschiedener Organisationen, die sich mit "Opferorientierter
Täterarbeit" beschäftigten. Dr. Heinrich Kraus und Mag. Alexander Bernhard von den Männerberatungsstellen
Wien und Graz berichteten über die Trainingsprogramme zur Verhinderung von fortgesetzter Gewalt durch zielgerichtete
Betreuung. Mag. Bernhard Gläser informierte über den Verein Neustart, der sich um Bewährungshilfe
kümmert und unter anderem Anti-Gewalt-Trainings durchführt.
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