Null Toleranz bei Hass und Hetze im Internet

 

erstellt am
12. 10. 15
09:00 MEZ

Brandstetter bei EU-Justizministerrat in Luxemburg
Luxemburg/Wien (bmj) - Am 09.10. nahm Justizminister Wolfgang Brandstetter am Rat der Justiz- und Innenminister der EU in Luxemburg teil. Thema war dabei unter anderem der Kampf gegen die steigende Anzahl von Hass-Postings und verhetzenden Kommentaren im Internet. Die 28 Justizminister wollen dazu über ein gemeinsames Vorgehen der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten im Dialog mit Internetanbietern und sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook beraten. "Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Menschenfeindlichkeit und Hass über das Internet unkontrolliert verbreiten können. In Österreich haben wir dazu den Tatbestand der Verhetzung erst kürzlich verschärft und führen dazu auch Gespräche mit Vertretern von Facebook. Ich unterstütze daher jede Initiative, die darauf abzielt, der Hassrede im Internet entgegenzuwirken. Um internationale Internetkonzerne zu einem stärkeren Vorgehen gegen strafrechtlich relevante Inhalte zu bewegen, braucht es einen Schulterschluss auf europäischer Ebene, um unsere gemeinsamen Grundwerte zu bewahren", so Justizminister Brandstetter. In Österreich ist mit dem neuen Tatbestand der Verhetzung ab 1. Jänner 2016 nicht mehr nur das "Auffordern zu Gewalt" sondern auch bereits das "Aufstacheln zum Hass" vor etwa 10 Menschen, wenn es vielen Menschen zugänglich wird (ca. 30 Personen), mit bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Wenn das Aufhetzen dazu führt, dass eine andere Person eine Gewalttat begeht, drohen dem Hetzer bis zu fünf Jahre Haft. Ausdrücklich strafbar wird zudem auch die Veröffentlichung von Gewalt- oder Hasspropaganda in Text oder Bild.

Weitere Themen: Verschärfter Kampf gegen Schlepperei und Mindeststandards im Opferschutz
Aufgrund der aktuellen Migrationskrise sind der Kampf gegen Schlepperei auf europäischer Ebene und die verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der Verfolgung von Schleppern ebenfalls Thema beim Rat der Justiz- und Innenminister. Auch hier wurde in Österreich der Schlepper-Paragraph im Fremdenpolizeigesetz bereits verschärft. Seit 1. Oktober diesen Jahres kann bereits ab drei geschleppten Personen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden - unabhängig von anderen Erschwerungsgründen wie der Gewerbsmäßigkeit oder der Herbeiführung qualvoller Zustände für Geschleppte. So können Schlepper nun auch leichter in Untersuchungshaft genommen werden. In einem weiteren Themenblock wurde bei der Ratssitzung auch die Umsetzung der Opferschutz-Richtlinie angesprochen. Diese legt die Mindeststandards für den Schutz von Opfern in Strafverfahren fest und soll die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit grenzüberschreitender Dimension erleichtern.

 

 

 

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