Wirtschaftsförderung: Beiträge
von Staat und Land vereinbar

 

erstellt am
07. 10. 15
09:00 MEZ

Bozen (lpa) - Damit Unternehmen sowohl die staatlichen als auch die Förderungen des Landes im Bereich Wirtschaft bestmöglich nutzen können, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 06.10. beschlossen, dass die Beiträge kombinierbar sind. Außerdem wurden Vereinfachungen für Betriebe beschlossen, die in der "White List", der Antimafia-Liste, eingetragen sind.

In den Jahren 2012 bis 2014 hat der Staat verschiedene Gesetzesdekrete erlassen, die Steuervergünstigungen und Förderungen für Unternehmen vorsehen: z.B. für die Einstellung von hochqualifiziertem Personal, für Investitionen im Bereich Innovation und Entwicklung, für Maßnahmen im Tourismus sowie einen Beitrag für den Ankauf fabrikneuer Maschinen, die sogenannte "Sabatini"-Förderung.

Bisher stellte sich die Frage, welche dieser Förderungen sind mit jenen des Landes vereinbar und welche nicht. Das Land hat nun beschlossen, dass ein Teil dieser Förderungen, nämlich v.a. Steuervergünstigungen, jene für den Tourismus und die "Sabatini"-Förderung mit den Fördermaßnahmen des Landes im Bereich Wirtschaft kumulierbar, also vereinbar sind. "Dadurch wird eine optimale Ausschöpfung der Wirtschaftsförderungen des Staates und des Landes möglich, was besonders in Zeiten schwacher wirtschaftlicher Konjunktur, oder wie derzeit, am Beginn eines neuen Aufschwungs, sinnvoll ist", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Diese Vereinbarkeit gilt für alle Anträge, die mit dem heutigen Datum, also dem Datum des entsprechenden Beschlusses in den Landesabteilungen Wirtschaft, Innovation, Forschung und Universität zur Bearbeitung aufliegen.

Nicht kumulierbar hingegen sind alle Beiträge des Landes im Bereich Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen, hier kann der Antragssteller entweder nur die staatliche oder nur jene des Landes in Anspruch nehmen.

Eine wichtige Vereinfachung steht allen Betrieben ins Haus, die auf der Antimafia-Liste, der sogenannten "White List" des Innenministeriums eingetragen sind. Für all jene Betriebe gilt durch diesen Beschluss, dass sie für die Gewährung von Beiträgen oder Finanzierungen auf Landesebene keinem weiteren Antimafia-Informationsverfahren unterzogen werden.

Die "White List" des Innenministeriums ist eine Liste von Lieferunternehmen, Dienstleistern und Bauausführenden, die keinen Versuchen von Mafiaunterwanderung unterliegen.

 

 

 

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