Kärnten bekommt neue Landesverfassung

 

erstellt am
23. 10. 15
09:00 MEZ

Zukunftskoalition schafft Proporz ab – LH Kaiser, LR Benger, LR Holub: Politik wird transparenter, effizienter – Noch mehr Gehör für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
Klagenfurt (lpd) - Kärnten bekommt eine neue Landesverfassung! Der Proporz wird abgeschafft, die Rechte des Landtages und der Opposition massiv aufgewertet, eine aktuelle europapolitische Stunde im Landtag gesetzlich verankert, die slowenischsprachigen Landsleute in die Verfassung aufgenommen.

Nach langen, intensiven Vorbereitungen war es am 22.10. so weit: Die Zukunftskoalition aus SPÖ, ÖVP und Grüne präsentierte ihr Demokratiepaket für Kärnten. „Ein historischer Tag für Kärnten“, zeigten sich Landeshauptmann Peter Kaiser, Landesrat Christian Benger und Landesrat Rolf Holub von den Grünen und die drei Verhandlungsführer LAbg. Andreas Scherwitzl, LAbg. Markus Malle und LAbg. Zalka Kuchling überzeugt.

„Mit diesem geballten Paket an Demokratie, mit dieser Verfassungsreform machen wir die Politik in Kärnten transparenter, dynamischer, effizienter – und wir verschaffen den Kärntnerinnen und Kärntner damit noch mehr Gehör für ihre Anliegen“, betonte Kaiser. Der Landeshauptmann zitierte Willy Brandt, der am 28. Oktober 1969 seine Regierungserklärung unter das Motto „Mehr Demokratie wagen“ stellte. „Auch wir in Kärnten gehen diesen Schritt und wagen mit der Verfassungsreform mehr Demokratie.“ Nach Meinung Kaisers ist die Ära der absoluten Mehrheiten ebenso vorbei wie die Ära der Proporzregierungen.

„Uns geht es um einen klar erkennbaren Unterschied zwischen Koalition und Opposition. Das sage ich aus langer, leidvoller, eigener Erfahrung: Wir waren viele Jahre mitgefangen und mitgehangen“, so Kaiser. Der Landeshauptmann betonte auch, dass es jetzt „kein Zurück mehr gäbe“ und verwies auf den bereits ebenfalls heute im Rechts- und Verfassungsausschuss gefassten Beschluss zur Umsetzung der Verfassungsreform: „Kein Politiker und keine Partei, die sich selbst und ihre Verantwortung ernst nimmt, wird sich von diesem Bekenntnis verabschieden – das käme ja einer Selbstaufgabe gleich!“

„Kärnten hat mit dieser notwendigen Reform eine der heutigen Zeit angepasste und auf die Zukunft ausgerichtete Verfassung. Wir haben damit den Systemwechsel nicht nur mit der letzten Landtagswahl eingeleitet, sondern wir haben diesen Systemwechsel nun auch festgeschrieben“, ist Benger überzeugt. Vor allem die Klarheit sei es, die die Verfassungsreform mit sich bringt, die dem Bürger für seine Entscheidungen eine wesentliche Hilfe darstellt. „Die Wählerinnen und Wähler werden in Zukunft klar unterscheiden können: wer regiert und wer kontrolliert“, betont Benger. Denn mit der neuen Landesverfassung ist klar, welche Parteien in Zukunft in Regierungsverantwortung für das Land und die Bürger stehen und welche Parteien in der Oppositionsrolle die Kontrolle ausüben. „Die Kontrolle hat ihren entsprechenden Wert erhalten. Auch durch die Aufwertung des Rechnungshofes im Rahmen dieser Reform wurde ein wesentlicher Beitrag für Transparenz geschaffen“, so Benger. So wurden die Kontrollrechte des Rechnungshofes ausgeweitet.

„Mit unserer Verfassungsreform bekommt Kärnten ein modernes demokratisches System. Seit über zehn Jahren habe ich mich für die Abschaffung des Proporzes, eine klare Trennung von Regierung und Opposition und mehr Transparenz starkgemacht. Es ist mit dem Demokratiepaket sichergestellt, dass Kärntens politische Opposition in Zukunft über starke Kontroll- und Minderheitenrechte verfügen wird. Ein funktionierendes politisches System braucht Checks and Balances. Ein starker Ausbau der Transparenz im Bereich der Politik und Verwaltung rundet das Paket ab. Mit dem Demokratiepaket halten wir unser Versprechen einer sauberen Politik für Kärnten voll und ganz ein“, so Rolf Holub.

Kernstück der Verfassungsreform, die am 29. Oktober in der Sitzung des Kärntner Landtages behandelt und im Jahr 2016 als Gesetz beschlossen wird, ist die Abschaffung des Proporzes. Damit ist das Auslaufmodell der Proporzregierung nur noch in drei Bundesländern, Wien, NÖ und OÖ, aufrecht. Die Reform sieht auch die Möglichkeit einer Reduzierung der Mitglieder der Landesregierung auf fünf vor. Herausragend und einzigartig in Österreich ist auch die Einführung einer aktuellen europapolitischen Stunde im Kärntner Landtag (zwei Mal jährlich) sowie das Rederecht für Mitglieder des Europäischen Parlamentes.

Ein wesentliches Kontrollinstrument für den Kärntner Landtag gegenüber der Landesregierung ist die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Behandlung des Rechnungsabschlusses bevor das Budget für das Folgejahr beschlossen werden kann. In der Vergangenheit wurden Rechnungsabschlüsse erst nach Jahren und in einigen Fällen dem Landtag überhaupt nicht vorgelegt. Weitere Kontrollinstrumente sind u.a. die Senkung des Quorums für ein Misstrauensvotum gegenüber Regierungsmitgliedern von zwei Drittel auf die Hälfte, sowie zusätzliches Personal und mehr Akteneinsichtsrechte auch in Regierungsakte für Oppositionsparteien. Weiters werden soziale Mindestrechte, wie eine Karenzierungsmöglichkeit für Abgeordnete, gesetzlich verankert. Ebenso das Schülerparlament.

Festgelegt wird auch, dass der Landtag Volksbefragungen anordnen kann, die Einsetzung von U-Ausschüssen als Minderheitenrecht, und die ausdrückliche Nennung der slowenischen Volksgruppe in dieser Form: „Das Land Kärnten bekennt sich zu seiner gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt. Sprache und Kultur, Traditionen und kulturelles Erbe sind zu achten, zu sichern und zu fördern. Die Fürsorge des Landes und der Gemeinden gilt den deutsch- und slowenischsprachigen Landsleuten gleichermaßen."

 

 

 

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