ÖBIB setzt auf Compliance

 

erstellt am
22. 10. 15
09:00 MEZ

Wien (öbib) - Beim Auftakt zu einer neuen ÖBIB-Veranstaltungsreihe für Aufsichtsräte stand das Thema "Compliance" im Vordergrund. Als hochkarätige Redner agierten Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling, Familienministerin Dr. Sophie Karmasin sowie Univ. Prof. Dr. Susanne Kalss. In ihren Begrüßungsworten verwies ÖBIB Generalsekretärin Dr. Martha Oberndorfer auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der ÖBIB, die sich seit ihrer Gründung im März 2015 gut bewährt hätten. Als Positiv-Beispiel, wie die ÖBIB in Zukunft ihre im ÖBIB Gesetz verankerten Aufgaben wahrnehmen könne, nannte sie die CASAG. Dort sei es gelungen, den Unternehmenswert ohne zusätzlichen Mitteleinsatz um gute 40 % zu steigern.

Bundesminister Dr. Hans Jörg Schelling betonte den reibungslosen Übergang von ÖIAG zur ÖBIB. Bei strategischen Grundsatzentscheidungen gehe es darum, die legitimen Eigentümerinteressen des Staates zu wahren. "Dabei muss man strikt zwischen Organverantwortung und Eigentümerverantwortung trennen", so Schelling, der darauf verweist, dass für die ÖBIB in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen nur die besten Köpfe sitzen. Schelling bedankte sich dabei bei jenen ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die die beste Performance für die jeweiligen Beteiligungsunternehmen und damit den Standort Österreich leisten.

Den Stellenwert von Familienpolitik als Bestandteil einer verantwortungsvollen Wirtschafts- und Standortpolitik hob Bundesministerin Dr. Karmasin hervor. Sie verdeutlichte die positiven Effekte familienfreundlicher Maßnahmen auf Employer Branding, Fluktuation und krankheitsbedingte Fehltage und bekräftigte ihr ambitioniertes Ziel, Österreich bis zum Jahr 2025 zum familienfreundlichsten Land Europas zu machen.

Univ. Prof. Susanne Kalss gab vor den anwesenden Aufsichtsräten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der ÖBIB. Sie erörterte, wie die ÖBIB ihrer Rolle als Dienstleister für die Aufsichtsräte unter Einhaltung von Compliance- und Insiderregeln gerecht werden könne. "Die Aufsichtsräte können, aber müssen dieses Angebot nicht annehmen", wies Kalss auf die Unabhängigkeit der von der ÖBIB in die Beteiligungsgesellschaften entsandten Aufsichtsräte hin.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.obib.co.at

 

 

 

 

 

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