Verkehrsausschuss setzt Schritte zu Taktfahrplan
 und Breitbandausbau

 

erstellt am
02. 11. 15
10:00 MEZ

Verkehrsminister Stöger: Investitionsvolumen in Bahninfrastruktur bis 2021 von 14,59 Mrd. €
Wien (pk) - Wichtige Schritte für die Entwicklung der Infrastruktur in den Bereichen Schiene und Telekommunikation beschäftigten den Parlamentarischen Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 30.10. . Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Liberalisierung des grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehrs auf der Schiene sind Inhalt einer umfangreichen Novelle des Eisenbahngesetzes, welche die Zustimmung der Koalitionsparteien sowie von FPÖ und Team Stronach fand. Mit dem geänderten Eisenbahngesetz werden auch die staatliche Leitstrategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur gesetzlich verankert sowie Voraussetzungen für die schrittweise Einführung eines Integralen Taktfahrplanes geschaffen. Angaben zur künftigen Entwicklung des Schienennetzes in Österreich und über die dafür notwendigen Investitionen enthält der ÖBB-Rahmenplan 2016-2021. Der Bericht des Verkehrsministeriums dazu wurde vom Ausschuss mit der Mehrheit der Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach zur Kenntnis genommen.

Mit Stimmenmehrheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ passierten den Ausschuss auch gesetzliche Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass der Ausbau des Breitbandnetzes durch eine optimale Koordinierung der notwendigen Baumaßnahmen an der physischen Infrastruktur der Telekommunikation kostengünstig erfolgen kann.

Vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurden noch die Verkehrstelematikberichte für die Jahre 2013, 2014 und 2015 sowie der Sicherheitsbericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes. Teils abgelehnt, teils vertagt wurden Anträge der Opposition zu Verkehrsthemen. Ausgehend von einer Initiative des Team Stronach brachten die Koalitionsparteien einen Antrag auf Einführung einer Vignette für Wechselkennzeichen ein. Diese Initiative fand einhellige Zustimmung.

ÖBB-Rahmenplan 2016-2021 sieht Investitionen von 14,59 Mrd. € vor
In ihrem nunmehr vorliegenden sechsjährigen Rahmenplan sieht die ÖBB-Infrastruktur AG für die Periode 2016 bis 2021 ein ausgabenwirksames Gesamtinvestitionsvolumen von rund 14,59 Mrd. € vor, teilte Verkehrsminister Stöger den Abgeordneten mit. Darin sei auch der österreichische Anteil des Brennerbasistunnels enthalten. Mit dem Rahmenplan werde die notwendige Planungssicherheit geschaffen, um das bisherige Bauprogramm einschließlich der großen Achsen fortführen zu können. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Errichtung des Systems Südbahn, dem Bau des Brennerbasistunnels und der Fertigstellung der viergleisigen Westbahn zwischen Wien und Wels. Darüber hinaus sollen Bahnhöfe und Haltestellen neu gebaut bzw. modernisiert und barrierefrei gemacht werden. Auch sollen vier große Güterterminals erweitert oder neu gebaut werden, und es werde in qualitätsverbessernde Maßnahmen im Bestandsnetz investiert, sagte der Minister. Vorgesehen sind seiner Auskunft auch Investitionen in die Sicherheit, etwa in Eisenbahnkreuzungen, Maßnahmen für die Kunden wie z.B. Barrierefreiheit sowie Investitionen für Kapazitätssteigerungen und Rationalisierungen.

Als Auskunftsperson war der Vorstandsdirektor der ÖBB-Infrastruktur AG Andreas Matthä in den Ausschuss geladen. Er erläuterte, dass sich die geplanten Investitionen in die Schieneninfrastruktur am Zielnetz 2025+ orientieren. Als primäre Ziele für die ÖBB-Infrastruktur nannte er die Schaffung der Voraussetzungen für die Einführung eines Taktfahrplanes im Personenverkehr und die Unterstützung der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Neben den Tunnelprojekten gebe es auch eine Reihe von Bauprojekten, die zu merklichen Zeitersparnissen auf Nahverkehrsstrecken führen werden. Auch seien Investitionen für den Bestandserhalt der Schieneninfrastruktur vorgesehen.

Die Abgeordneten des zeigten sich zufrieden darüber, dass die Möglichkeit besteht, den Bericht des Verkehrsministers zum Rahmenplan ( III-217 d.B.) im Verkehrsausschuss ausführlich zu behandeln. Schließlich gehe es um ein beträchtliches Investitionsprogramm, meinte der Grüne Verkehrssprecher Georg Willi. Der Abgeordnete zeigte sich allerdings mit der Setzung der Schwerpunkte nicht zufrieden. Der Großteil der Investitionen entfalle auf drei große Tunnelprojekte, die geringe Arbeitsplatzeffekte nach sich ziehen würden, während man kleinere, aber wichtige Regionalprojekte immer weiter nach hinten verschiebe, bemängelte er. Auch sei der dringend notwendige Ausbau der Bahnstrecken in Westösterreich weiterhin nicht in Sicht. Christoph Hagen (T) sah die Arbeitsplatzeffekte der Tunnelbauten zwar positiver als Willi, aber auch er vermisste den Ausbau von Güterverkehrsgleisen in Tirol und Vorarlberg. Michael Pock (N) stellte klar, er sei nicht grundsätzlich gegen die großen Tunnelprojekte, er bezweifle aber, dass der Zeitpunkt für diese Investitionen konjunkturpolitisch richtig gewählt sei. Gerhard Deimek (F) wiederum meinte, dass neben den Tunnelbauten selbst auch Baumaßnahmen auf den Zulaufstrecken mehr Beachtung geschenkt werden müsse. Zudem fehle es an Kapazitäten im Park-and-Ride-System. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger war der Meinung, dass die großen Tunnelprojekte wirtschaftlich zu rechtfertigen seien, wenn man das Gesamtsystem im Auge behalte. Auch Hermann Lipitsch (S) sah den Verkehrsminister auf einem richtigen Weg, es zeige sich, dass bei großen Bauvorhaben die Zeitplanung eingehalten werden konnte. Für die Verbesserungen des Nahverkehrs setzte Lipitsch seine Hoffnungen in den Integrierten Taktfahrplan.

Verkehrsminister Alois Stöger betonte, dass selbstverständlich alle Projekte auf ihre wirtschaftliche Sinnhaftigkeit geprüft werden. Eine Verschiebung großer Bauprojekte würde keine Ersparnis bedeuten, sondern nur zusätzliche Kosten, stellte er fest. Wenn Parkplätze für Park-and-Ride fehlten, so sei das auch ein Zeichen von Erfolg, da es bedeute, dass die Bahn angenommen wird. Selbstverständlich werde ein weiterer Ausbau der Kapazitäten erfolgen.

Bericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes für 2014
Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) hat als unabhängiger Teil der Bundesanstalt für Verkehr (VERSA) den gesetzlichen Auftrag, durch Unfallursachenforschung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen. In ihre Zuständigkeit fallen schwerwiegende Störfälle und Unfälle von Schienenverkehr, Schifffahrt, Seilbahnen und Luftfahrt. Der Sicherheitsbericht 2014 der Bundesstelle ( III-212 d.B. ) zeige zwar einen Rückgang der Unfälle im Schienenverkehr, stellte Johann Singer (V) fest. Allerdings gehe daraus auch hervor, dass Eisenbahnkreuzungen nach wie vor große Gefahrenpunkte seien, sagte Singer und drängte wie die Abgeordneten Georg Willi (G) und Günther Kumpitsch (F) auf die Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen. Verkehrsminister Stöger betonte, dass sein Ressort mit den Gemeinden kooperiere, um gefährliche Bahnübergänge zu entschärfen.

Verkehrstelematik ermöglicht optimierte Nutzung der Verkehrsinfrastruktur
Dem Verkehrsausschuss lagen auch die Verkehrstelematikberichte für die Jahre 2013, 2014 und 2015 vor ( III-198 d.B.), die über den Stand der Umsetzung sowie über die Forschung und Entwicklung im Bereich der Anwendung von so genannten Intelligenten Verkehrssystemen IVS nicht nur in Österreich, sondern auch auf europäischer Ebene informieren. Zu den Neuerungen in diesem Bereich gehört die Verkehrsauskunft Österreich (VAO) als die Basis für eine Vielzahl von Verkehrsinformationsdiensten für eine optimale organisatorische und technische Vernetzung aller Verkehrsträger. Hier stehe Österreich in Europa an der Spitze, hob Verkehrsminister Stöger hervor. Das Ziel einer optimierten Auslastung der Infrastruktur, um einen besseren Verkehrsfluss zu garantieren, wurde von den Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller (V) und Walter Bacher (S) begrüßt. Thomas Schellenbacher (F) wünschte sich eine umfassendere Darstellung der Projekte, die in Entwicklung sind, und meinte, der Markt im Bereich der IVS sei für Klein- und Mittelbetriebe noch nicht offen genug. Georg Willi (G) sagte, bei der Entwicklung der Apps müsse stärker auf weniger technik-affine Gruppen Rücksicht genommen werden.

Novelle des Eisenbahngesetzes gibt den Takt an
Die mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach beschlossene Novelle des Eisenbahngesetzes (841 d.B.) bringt nun die Voraussetzungen für einen integralen Taktfahrplan. Konkret wird damit die staatliche Leitstrategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur verankert, wobei das Gesetz ausdrücklich festlegt, dass im Interesse der Fahrgäste die schrittweise Einführung eines Taktfahrplanes ermöglicht werden soll. Zudem trifft die Novelle auch die erforderlichen Vorgaben für die Zuweisung von Trassen. Hintergrund der Neuerungen sind die EU-Richtlinien zur Forcierung des Wettbewerbs im Schienenverkehr, die innerstaatlich durch Regelungen betreffend Wettbewerbsüberwachung und Marktbeobachtung umgesetzt werden.

Die neuen Bestimmungen wurden von den Abgeordneten Andreas Ottenschläger (V) und Hermann Lipitsch (S) ausdrücklich begrüßt und trafen auch auf ein grundsätzlich positives Echo bei den Oppositionsparteien, die allerdings einige kritische Einwände vorbrachten. So äußerten Michael Pock (N), Gerhard Deimek (F) und Georg Willi (G) Bedenken gegen die im Gesetz dem Ministerium eingeräumte Möglichkeit, Empfehlungen für die Entscheidung des Regulators abzugeben, und befürchteten dadurch einen Eingriff in dessen Unabhängigkeit. Die Novelle habe überdies einen starken "ÖBB-Anstrich", bemängelte Willi und meinte, wenn man Wettbewerb wolle, dann sollte man diskriminierungsfrei mit den Marktteilnehmern umgehen. NEOS-Verkehrssprecher Pock wiederum kritisierte zudem auch die Bestimmungen betreffend Aufschläge zum Wegentgelt, in denen er eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Mitbewerber der ÖBB sah.

Die Bahn-Liberalisierung sei in Österreich im internationalen Vergleich am weitesten vorangetrieben, zeigte sich Verkehrsminister Alois Stöger erfreut und stellte klar, im Mittelpunkt sämtlicher Überlegungen stehe dabei der Nutzen für die KundInnen. Die Empfehlungen an den Regulator gebe es nur in Sicherheitsfragen nach dem Motto "Sicherheit geht vor Markt", betonte der Ressortleiter auf die Bedenken der NEOS.

Breitbandausbau soll kostensparend umgesetzt werden
Die Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen können wesentlich reduziert werden, wenn in den nächsten Jahren bei allen Bauarbeiten an der physischen Infrastruktur der Telekommunikation eine angemessene Koordinierung erfolgt und eine Mitbenutzung für den Breitbandausbau eingeplant ist. Von dieser Zielsetzung sind Änderungen des Telekommunikationsgesetzes 2003, des KommAustria-Gesetzes, des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen und des Postmarktgesetzes ( 845 d.B.) getragen, die der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Freiheitlichen verabschiedete. In diesem Sinn soll auch bis spätestens Anfang 2017 bei der Regulierungsbehörde Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eine zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten eingerichtet werden.

Mit der Novelle sei eine Kostensenkung bei gleichzeitiger Verbesserung des Konsumentenschutzes gelungen, stellten Philip Kucher (S) und Eva Maria Himmelbauer (V) überreinstimmend fest und hoben als positiv auch den Umstand hervor, dass für Teleko-KundInnen die Option der Papierrechnung aufrecht bleibt. Von einem guten Kompromiss sprach auch FPÖ-Mandatar Gerhard Deimek, während seitens der NEOS Michael Pock in einigen Detailbereichen Nachteile für die Anbieter ortete. Harald Walser von den Grünen bemängelte, einseitige Vertragsänderungen seien nach wie vor möglich. Auch für Christoph Hagen (T) überwogen die negativen Aspekte.

Die Novelle wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags der Regierungsparteien beschlossen, der u.a. die Möglichkeit einer längeren Zustellzeit für bestimmte Postsendungen vorsieht, dies allerdings zu günstigeren Tarifen. Eine einstimmig akkordierte Ausschussfeststellung wiederum unterstreicht die Notwendigkeit der Kooperation aller Beteiligten bei der Aufstellung von Antennenfunkmasten.

FPÖ: Tempo 60 für Lkw bei Nacht nicht mehr zeitgemäß
Lkw über 7,5 t dürfen laut Straßenverkehrsordnung in der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr nicht schneller als 60 km/h fahren. FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek verlangte eine Anhebung dieser erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h, da die bestehende Regelung aufgrund der technischen Entwicklung längst überholt sei. Ein entsprechender Entschließungsantrag seiner Fraktion ( 224/A(E)) wurde allerdings vertagt, zumal die Regierungsparteien noch Studien über die Lärmbelastung abwarten wollen.

Akustisches Warnsystem für geräuscharme Elektroautos: Initiativen von FPÖ und Team Stronach bleiben in der Minderheit
FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek weist darauf hin, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge aufgrund ihrer fast geräuschlosen Fortbewegung auch eine eminente Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit forderte er daher eine verpflichtende Ausstattung von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit akustischen Warnsignalen, so genannten Acoustic Vehicle Alert Systems (AVAS) ( 585/A(E)). Eine "lebensgefährliche Bedrohung" durch geräuschlose Fahrzeuge vor allem für blinde und sehbehinderte Personen, Kinder und alte Menschen sieht auch Team Stronach-Verkehrssprecher Christoph Hagen ( 1290/A(E)), der ebenfalls die Forderung nach einem akustisches Warnsystem oder einem Mindestgeräusch für E-Autos erhebt. Die beiden Anträge wurden

Abgelehnt, wobei ÖVP-Abgeordneter Johann Schmuckenschlager argumentierte, es gebe bereits eine entsprechende EU-Verordnung, da habe eine österreichische Sonderregelung wenig Sinn. Auch hätten die meisten Hersteller ohnehin Akustiksysteme eingebaut.

Grüne für Konsequenzen aus dem VW-Abgasskandal "Diesel Gate"
Für die rasche Umsetzung eines Maßnahmenpakets, um Manipulationen von Abgastests in Zukunft zu verhindern, machten sich Georg Willi und Christiane Brunner von den Grünen stark. Betrug beim Schadstoffausstoß von KFZ müsse wirksam beendet und bestraft werden, heißt es in ihrem umfangreichen Entschließungsantrag ( 1389/A(E)), der bei der Abstimmung aber in der Minderheit blieb. Der Forderungskatalog umfasst u.a. die Einführung regelmäßiger, unabhängiger Nachtests durch die Bundesanstalt für Verkehr, aber auch eine effizientere und strengere Bestrafung von Abgasbetrug.

SPÖ-Mandatar Konrad Antoni wandte ein, das Ministerium sei für die Abgastests nicht zuständig, eine Rückholaktion seitens des Generalimporteurs sei bereits angelaufen. Verkehrsminister Alois Stöger bekräftigte in diesem Zusammenhang den österreichischen Standpunkt, für die Typengenehmigung Echtwerte, und nicht wie bisher in der EU üblich Laborwerte heranzuziehen.

Ausschuss fordert Vignette für Wechselkennzeichen
Einstimmig übernahm der Ausschuss die Intentionen einer Initiative von Christoph Hagen (T) betreffend eine eigene Vignette für Wechselkennzeichen ( 682/A(E)). Die Abgeordneten einigten sich auf einen in der Sitzung eingebrachten Entschließungsantrag der Regierungsparteien, in dem der Ressortleiter aufgerufen wird, im Zuge der Einführung der Video-Vignette sicherzustellen, dass BenützerInnen von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen nur eine Vignette lösen müssen.

Mehrheit gegen gesetzliche Mindestgeschwindigkeit auf der Überholspur
Kein Gehör fand Team Stronach-Verkehrssprecher Hagen hingegen mit seiner Forderung nach einer gesetzlichen Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur zweispuriger Autobahnabschnitte ein (161/A(E)), wobei er argumentierte, dadurch könnten gefahrvolle und langwierige Überholmanöver insbesondere von LKW hintangehalten und so die Verkehrssicherheit erhöht werden. ÖVP-Abgeordneter Georg Vetter begründete die Ablehnung der Initiative vor allem aus Sicht der Verkehrssicherheit.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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