BMWFW: Neue Verordnung regelt Anrechenbarkeit
von Energieeffizienz-Maßnahmen

 

erstellt am
28. 10. 15
09:00 MEZ

Richtlinien-Verordnung für Energieeffizienz-Monitoringstelle bis 13. November in Begutachtung - Mehr Rechtssicherheit und neue Chancen für Energie-Lieferanten
Wien (bmwfw) - Das Wirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Umwelt- und dem Sozialministerium eine Richtlinien-Verordnung für die Tätigkeit der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle erarbeitet und in die Begutachtung verschickt. Diese konkretisiert die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes und der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Somit erhalten die verpflichteten Energielieferanten mehr Rechts- und Planungssicherheit für das Entwickeln, Setzen und Anrechnen der notwendigen Effizienzmaßnahmen. Deren Umsetzung unterstützt die Energiewende, zahlt sich volkswirtschaftlich aus und eröffnet den Versorgern zusätzliche Geschäftsfelder. Die Kunden profitieren von einem geringeren Energieverbrauch.

Die Verordnung listet über 100 mögliche Effizienzmaßnahmen auf und regelt deren Dokumentation und Bewertung durch die Österreichische Energieagentur als Monitoringstelle. Um eine praxistaugliche Umsetzung zu ermöglichen, wurden diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Branche und der Monitoringstelle erarbeitet und können ohne weiteres Gutachten zur Anrechnung gebracht werden. Zudem gibt es ein unbürokratisches Prozedere, mit dem Unternehmen auch selbständig und gemeinsam mit qualifizierten internen oder externen Experten eigene Maßnahmen entwickeln können.

In der Praxis erprobte Beispiele für anrechenbare Maßnahmen sind zum Beispiel Gerätetauschaktionen, Stromsparpakete, Heizungsoptimierung, LED-Lampen-Aktionen, Einsatz von Standby-Killern, ein Technologie-Check für große Energieverbraucher, Energieberatungen oder Energieeffizienzgutscheine. Zur Gewährleistung von Rechtssicherheit sind Maßnahmen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung gesetzt wurden, nach den Maßstäben des bereits seit 2013 gültigen Methodendokuments zu bewerten.

Neue Geschäftsmodelle und stärkere Kundenbindung
Auf Basis der EU-Vorgaben und des Energieeffizienzgesetzes müssen die Energieversorger bei ihren Kunden und bei sich selbst darauf hinwirken, dass die Input-Output-Relation verbessert wird. Sie können trotzdem mehr Strom oder Gas verkaufen, sollen aber verstärkt Aktionen setzen, die zu einem effizienteren Einsatz von Energie führen. Die Lieferanten bieten ihren Kunden schon jetzt Effizienzangebote an und haben das nötige Know-how. Als Service-Dienstleister können sie zudem eine stärkere Kundenbindung aufbauen.

Die Lieferanten-Verpflichtung gilt erstmals für 2015, im Sinne einer Übergangsphase dürfen für dieses Jahr aber auch schon 2014 gesetzte Maßnahmen angerechnet werden. Die Zielbewertung prüft die Monitoringstelle im Februar 2016.

Die Frist zur Begutachtung der Verordnung endet am 13. November 2015.

 

 

 

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