Haushalt 2016, Finanz- und Stabilitätsgesetz
 im Entwurf genehmigt

 

erstellt am
28. 10. 15
09:00 MEZ

Bozen (lpa) - Die Landesregierung hat heute den Entwurf für den Haushalt 2016 samt Finanz- und Stabilitätsgesetz genehmigt. "Der neue Haushalt wurde in einem völlig veränderten Gesetzesrahmen erarbeitet, wobei für alle Bereiche von Beginn an in Summe die Mittel von 2015 zur Verfügung stehen“, so LH Kompatscher, der auch betonte, man wolle den eingeschlagenen Weg des Steuer- und Bürokratieabbaus fortsetzen. Die Landesregierung hat am 27.10. Haushalt 2016, Finanz- und Stabilitätsgesetz im Entwurf genehmigt

"Es ist uns trotz Steuersenkungen gelungen, einen Haushalt zu erstellen, mit dem wir allen Gesetzesanforderungen gerecht werden und alle vorgesehenen und nötigen Dienstleistungen und Investitionen sicherstellen", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung. Demnach stehen 2016 5,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit 1,2 Milliarden Euro geht der Löwenanteil an das Gesundheitswesen, gefolgt vom Bildungswesen mit 957 Millionen und dem Sozialwesen einschließlich Familie mit 494 Millionen Euro.

Der Landeshauptmann berichtete von positiven Rückmeldungen der Sozialpartner, denen er den Haushaltsentwurf vorab, am Freitag vergangener Woche, vorgestellt hatte. "Besonders begrüßt wird die vorgesehene Anhebung des steuerfreien Einkommensbetrags - der so genannten 'No-tax-area' - von derzeit 20.000 Euro auf 28.000 Euro", so Landeshauptmann Kompatscher.

Genehmigt hat die Landesregierung gleich drei Gesetzentwürfe, auf die der neue Landeshaushalt 2016 aufbaut. Es ist dies zum einen ein technischer Gesetzentwurf, der die Umstellung auf eine neue Haushaltsgestaltung regelt und den Vorgaben des italienischen Gesetzgebers zur Harmonisierung der Haushalte nachkommt. "Wir machen unseren Haushalt damit transparenter und vergleichbarer", erklärte Landeshauptmann Kompatscher. Zum anderen sind es der Haushaltsentwurf selbst mit den entsprechenden Tabellen und Zuweisungen und der Entwurf des begleitenden Finanzgesetzes. Beide sind auf das Jahr 2016 fokussiert, betreffen darüber hinaus aber auch die Jahre 2017 und 2018 und schaffen damit bereits einen dreijährigen Planungsrahmen.

Im Entwurf zum Finanzgesetz findet sich eine Reihe technischer Bestimmungen und Vorgaben beispielsweise über die Digitalisierung von Abläufen. In den Text aufgenommen wurde eine Präzisierung zum Gesetz über die Gemeindeimmobiliensteuer GIS, die Erleichterungen für Methantankstellen beinhaltet.

Über das Gesetz soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, den Anteil der unbefristeten Arbeitsverträge des Landespersonals in bestimmten Bereichen bis auf 120 Prozent des jeweiligen Stellenkontingentes zu erhöhen. Dies ist besonders für die Bereiche Kindergarten und Integration mit derzeit 1883,5 Vollzeitstellen von Bedeutung. "Die Maßnahme verursacht keine Zusatzkosten, da nicht das Stellenkontingent an sich, sondern nur die Anzahl der unbefristeten Arbeitsverträge angehoben wird", erklärt Landesrätin Waltraud Deeg, die diesen Artikel eingebracht hat. "Ziel ist es", so die Landesrätin, "möglichst viele befristete Arbeitsverträge in unbefristete umzuwandeln." Im Kindergartenbereich gibt es aufgrund von Mutterschaften und Warteständen eine konstant hohe Anzahl an Jahresersatzstellen. "Wir haben weit mehr Personal, als wir Stellen besetzen dürfen, einige davon sind bis zu acht Mal besetzt. Das bedeutet, dass Mitarbeiterinnen mitunter auch nach 15 Dienstjahren und mehr keinen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen konnten, weil das Kontingent bis auf den letzten Beistrich ausgeschöpft war", sagt Landesrätin Deeg.

Die Behandlung der drei Gesetzentwürfe wird in Kürze im Landtag fortgesetzt.

 

 

 

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